Nicht nur steigende Wohnungsmieten stellen eine Bedrohung für die Kieze dar. Die Bewohner*innen sehen ständig, dass viele Geschäfte in ihrer Nachbarschaft schließen müssen, weil sie die explodierenden Gewerbemieten nicht mehr bezahlen können. Es geht um Einzelhandel und Handwerksbetriebe, längst aber auch um Apotheker*innen und Ärzt*innen. Hinzu kommen Gewerbemieter*innen aus dem sozialen oder kulturellen Bereich – Kitas müssen schließen, Künstler*innen verlieren ihre Ateliers. Dies liegt am im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weitgehend unreguliertem Gewerbemietrecht. Gewerbemieter*innen können mit einer Frist von sechs Monaten ohne jegliche Begründung gekündigt werden. Bei Auslaufen von befristeten Mietverträgen sehen sie sich mit Mietforderungen vom drei- bis vierfachen der bisherigen Miete konfrontiert. Unser Gesetzesantrag will dieses Problem lösen. Es ist unbedingt nötig, sich auf allen Ebenen, vom Bund über die Länder bis zu den Kommunen, hierfür einzusetzen.
Ein von Canan Bayram (MdB) erstellter und von der Grünen Bundestagsfraktion in der 19. Legislaturperiode im den Deutschen Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf soll dabei als Vorlage dienen. Er beinhaltet:
- Die Miete darf bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nur bis zu 10 Prozent übersteigen.
- Unbefristete Mietverhältnisse dürfen nur gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt.
- Befristete Mietverhältnisse müssen nach Ablauf bis zu 10 Jahre verlängert werden, wenn der Mieter es verlangt.
- Gelten soll diese Regelungen in Gebieten mit angespanntem Gewerbemietmarkt für alle Gewerbemieter mit einer Fläche von bis zu 250 Quadratmetern. Über 250 Quadratmetern werden Mieter geschützt, wenn sie nicht mehr als 9 Beschäftigte und nicht mehr als 2 Millionen Jahresumsatz haben. Darüber hinaus für anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege und soziale Einrichtungen, z.B. Kitas und Pflegeeinrichtungen.