Veranstaltung: | LDK am 30. November 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Leitantrag zum Thema Mieten & Wohnen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2024, 12:17 |
L-1: Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung
Antragstext
Etwa 84 Prozent der Berliner Haushalte wohnen zur Miete, dabei wendet rund ein Drittel fast
die Hälfte des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete auf. Fast zwei Drittel der Berliner
Haushalte sind WBS-berechtigt, wobei das entsprechende Angebot in unserer Stadt nicht
ausreichend zur Verfügung steht. Der Neubau geht vielfach völlig am Bedarf vorbei. Statt
bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum entstehen viel zu oft überteuerte Eigentums- und
Mietwohnungen sowie Mikroapartments.
Im Bund werden wir uns weiterhin für starken Mieter*innenschutz einsetzen - gleichzeitig
können wir es uns nicht leisten, auf entsprechende Regelungen zu warten. Deshalb müssen wir
alle bezirklichen und landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um mit dem Berliner
Wohnungsmarkt endlich wieder den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt gerecht zu werden.
Dies ist eine politische Gestaltungsaufgabe, die wir dort, wo wir zuständig sind, bereits
heute aktiv ausfüllen und auch in Zukunft weiter ausfüllen werden.
Unser Ziel ist es, dass mindestens 50% der Wohnungen in unserer Stadt in
gemeinwohlorientierter Hand sind. Dazu zählen insbesondere landeseigene Wohnungsunternehmen
(LWU) genauso wie Genossenschaften oder auch soziale Träger, die schon heute die
Grundpfeiler bezahlbarer Mietangebote in Berlin bilden und die die immer weiter eskalierende
Preisschraube nachhaltig senken und für breite Schichten bedarfsgerechten Wohnraum
garantieren. Dieses Ziel verfolgen wir mit regulatorischen Instrumenten, die uns in den
Bezirken sowie im Land zur Verfügung stehen, durch sozialverträglichen und klimaschonenden
Neubau und Umbau, sowie mit einer langfristigen Förderung und dem gezielten Ankauf von
bezahlbarem Wohnraum.
Wir Bündnisgrüne setzen uns für ein Wohnungswirtschaftsgesetz ein, um die
wohnungspolitischen Missstände und diejenigen Geschäftsmodelle in unserer Stadt, die
ausschließlich auf maximale Renditen zielen, dauerhaft zu regulieren. Dies ist ein zentraler
Baustein, um eine sozial verantwortliche und nachhaltige Wohnraumversorgung in unserer Stadt
sicherzustellen. In dem wir den Wohnungsmarkt ordnen, wird das Land Berlin in die Lage
versetzt, die öffentliche und private unternehmerische Wohnungswirtschaft zu lenken. Die
Verteilung des Wohnraums und des Zugangs zum Wohnungsmarkt muss in Berlin vorrangig nach
sozialen Gesichtspunkten erfolgen, damit Mieten in Berlin für die Breite der Gesellschaft
wieder bezahlbar sind.
Alle natürlichen oder rechtlichen Personen, die mehr als 100 Wohnungen zur Vermietung
anbieten und somit als Wohnungsunternehmer*innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt aktiv
werden, benötigen seitens des Amtes eine Lizenz zum Vermieten – den sogenannten
“Vermieterführerschein”. Dabei handelt es sich um einen Katalog, der die Grundsätze und
Pflichten einer ordnungsgemäßen, sozial verantwortlichen Verwendung und Bewirtschaftung von
Wohnraum regelt. Wohnungsunternehmen in genossenschaftlicher, sonstiger gemeinnütziger oder
kirchlicher Trägerschaft bewirtschaften ihre Bestände gemeinwohlorientiert.
Wir wollen große Wohnungsunternehmen mit Beständen ab eintausend Wohnungen in einem
gestuften Verfahren stärker in die Pflicht nehmen, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu
stellen. Sie sollen bei Neuvermietungen einen Anteil ihres Bestandes als WBS-Wohnungen auch
an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen vergeben müssen.
Zur ordnungsmäßigen sozial verantwortlich Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums
gehören nach unserem Verständnis insbesondere die vollständige Offenlegung der Eigentums-
und Finanzverhältnisse von Wohnungsunternehmer*innen gegenüber den
Wohnungsaufsichtsbehörden, eine Bewirtschaftung nach Maßgabe aufzustellender
Wirtschaftspläne sowie die Bildung angemessener Instandhaltungs- und Investitionsrücklagen.
Wenn Wohnungsunternehmer*innen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nicht besitzen oder nach Lage der Dinge keine Gewähr für eine ordnungsmäßige
sozialverträgliche Verwaltung des Wohnraums besteht oder gar in größerem Umfang rechtliche
Verstöße vorliegen, soll es möglich sein, die Erlaubnis zur Vermietung im öffentlichen
Interesse an sozialverträglicher Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums zu versagen.
Falls Wohnungsunternehmer*innen ihrer Pflicht zur sozialverträglichen Verwendung und
Bewirtschaftung des Wohnraums aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht dauerhaft und
zuverlässig nachkommen wollen oder können, wollen wir, dass der Gebäudebestand gegen eine
faire Entschädigung vom Land Berlin übernommen werden kann.
Den Senat wollen wir ermächtigen, bei festgestellter Wohnraummangellage durch
Rechtsverordnung ein Abriss- und Leerstandverbot von Wohnraum im Land Berlin zu verhängen.
Außerdem wollen wir Zuschläge für möbliertes Wohnen deckeln, um dieses Vermietungsmodell
wieder auf ein normales Maß zurückzuführen.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition bis heute nichts
unternommen hat, um den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ umzusetzen. Der
Regierende Bürgermeister hat wiederholt erklärt, dass er das Abstimmungsergebnis ignorieren
und den Volksentscheid nicht umsetzen werde. Das ist ein Angriff auf das Instrument der
direkten Demokratie. CDU und SPD weigern sich trotz der Verabredung, einen gemeinsamen
Schritt im Sinne des Volksentscheids zu machen und schaffen es nicht einmal, das von ihnen
postulierte Rahmengesetz auf den Weg zu bringen.
Wir Bündnisgrüne fordern weiterhin, dass dem Willen der Mehrheit der Berliner*innen Rechnung
getragen und der Volksentscheid zur Vergesellschaftung umgesetzt wird. Wir begrüßen es, dass
die Initiative “Deutsche Wohnen & Co Enteignen” die Sache selbst in die Hand nimmt, indem
sie ein Umsetzungsgesetz erarbeitet und anschließend die Berliner*innen über diesen
Gesetzentwurf in einem erneuten Volksentscheid abstimmen lassen will. Zugleich bestehen
weiterhin offene Fragen zur Umsetzung, die in der Expert*innenkommission leider nicht
geklärt werden konnten. Daher fordern wir die Bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus auf,
die Diskussion zur Umsetzung des Volksentscheids mit konkreten Beiträgen zur
Circa eine Millionen Haushalte befinden sich in Berlin zwischenzeitlich in den 81
Milieuschutzgebieten, die wir vor allem unter Rot-Grün-Rot erkämpft haben. Sie sind ein
wichtiger Baustein, um bezahlbaren Wohnraum und die soziale Zusammensetzung in den Berliner
Kiezen zu erhalten. Der Senat soll die Bezirke darin unterstützen, weitere
Milieuschutzgebiete auszuweisen.
Um die Bezirke zu entlasten, muss zudem das Zweckentfremdungsverbot novelliert werden. Die
Beweislast, dass keine Zweckentfremdung vorliegt, soll zukünftig bei den Vermieter*innen und
nicht mehr bei den Bezirksverwaltungen liegen. Diese kommen oftmals nicht mehr hinterher,
die vielen Eingaben zu überprüfen, die die Berliner*innen stellen. Um das
Zweckentfremdungsverbot schlagkräftiger zu machen, müssen die Bezirke personell gestärkt
werden, um diese Aufgabe stemmen zu können - hier muss der Senat endlich Abhilfe schaffen!
Wir begrüßen das vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebene Gutachten und
unterstützen die Bezirke in ihrem Anliegen, gegen die überbordende befristete Vermietung
einzelner Wohnungen, Zimmer und sogar Betten vorzugehen und Wege zu erproben und zu nutzen,
um die Genehmigung hierfür zu untersagen. Dies ist in Milieuschutzgebieten möglich, da dort
der Erhalt der sozialen Durchmischung und der Schutz der Wohnbevölkerung das oberste Ziel
ist.
Wir begrüßen, dass die Bezirksämter Neukölln und Pankow trotz der erschwerten Bedingungen
das Vorkaufsrecht im Fall der Weichselstraße und des Tuntenhauses ausgeübt haben. Wir
kämpfen im Bund dafür, dass das Vorkaufsrecht weiterentwickelt und so ausgestaltet wird,
dass es wieder leichter angewendet werden kann, und kritisieren die FDP scharf dafür, dass
sie das verhindert. Generell sprechen wir uns für ein allgemeines, preislimitiertes
kommunales Vorkaufsrecht aus. Die Wertermittlung für die Immobilienbewertung muss am Ertrag
aus nachhaltig bezahlbaren Mieteinnahmen gemessen werden und nicht nach dem Marktwert
erfolgen. Weitere Maßnahmen wie eine Fristverlängerung für die Prüfung der Ausübung des
Vorkaufsrechtes, verschärfte Abwendungsvereinbarungen und eine landesweite
Koordinierungsstelle sind erforderlich, um die Anwendung effektiv und schlagkräftig zu
ermöglichen. Die Ausnahme vom Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen muss abgeschafft
werden.
Soziale Ungleichheit wird durch weitere Diskriminierungsformen verstärkt. Insbesondere
Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Menschen mit geringem Einkommen,
Geflüchtete, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Alleinerziehende, Schwarze
Menschen und People of Color sind von hohen Mieten und dem knappen Angebot besonders
betroffen.
Studien und Gerichtsurteile zeigen auf, dass es auf dem Wohnungsmarkt systematisch zu
Ungleichbehandlungen und Diskriminierung kommt. Der letzte Bericht der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes führt für das Jahr 2023 insgesamt 325 Anfragen zum
Wohnungsmarkt auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss im Bund novelliert und die
Ausnahmen für die Wohnungswirtschaft dringend gestrichen werden. In Berlin haben wir in
unserer Regierungszeit eine Fachstelle für das gesellschaftliche Handlungsfeld Mieten/Wohnen
eingerichtet – und damit einen horizontalen Ansatz in der Antidiskriminierungspolitik
gestärkt. Wir fordern, dass insbesondere die landeseigenen Wohnungsunternehmen sich an die
dort entwickelten Standards einer diskriminierungssensiblen Vermietungspraxis halten.
Zu viele Menschen sind in Berlin von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Unter ihnen
befinden sich überdurchschnittlich viele diskriminierte und vulnerable Personengruppen, zum
Beispiel LSBTIQ oder chronisch kranke Menschen. Wir fordern Beratungsangebote, die verstärkt
diese Personengruppen unterstützen.
Das geschützte Marktsegement (GMS) ist ein zentrales Instrument, um gegen Wohnungslosigkeit
vorzugehen. Wir wollen das GMS weiterentwickeln, damit es der gestiegenen Anzahl von
betroffenen Menschen Rechnung tragen kann. Hierfür braucht es einen Bürokratieabbau in
Verbindung mit der Einrichtung einer Servicestelle und Digitalisierung der Vergabe sowie die
Erhöhung der Anzahl an Wohnungen auf 2.500, die jährlich darüber bereitgestellt werden
sollen. Familiengerechte und barrierearme Wohnungen sollen hierbei verstärkt angeboten
werden. Um das Wohnungsangebot des GMS nachhaltig absichern zu können, sollen im Zuge großer
Neubauprojekte Wohneinheiten dafür eingeplant werden.
Die enormen Kostensteigerungen bei den Heiz- und Betriebskosten bereiten viele
Berliner*innen zwischenzeitlich große finanzielle Sorgen. Die Wärmewende ist eine der
wichtigsten ökosozialen Zukunftsfragen in Berlin. Nur wenn wir die erneuerbare
Wärmeversorgung und die energetische Gebäudesanierung in Berlin voranbringen, werden wir
unsere Klimaschutzziele erreichen und die Energiekosten langfristig bezahlbar halten. Dafür
müssen wir jetzt energiepolitisch umsteuern und die Wärmewende konsequent einleiten und
steuern.
Die üppigen Anreize für Immobilienbesitzende in Form von großzügigen Modernisierungsumlagen
zu Lasten der Mieter*innen haben nicht dazu geführt, dass der Gebäudebestand in
nennenswertem Umfang saniert worden ist. Um die nötige Gebäudeeffizienz zu erreichen, müssen
wir deshalb neue Wege gehen. Wir fordern, dass geprüft wird, ob das Land Berlin die
Möglichkeit hat, ein Stufenmodell einzuführen, das die Sanierung von Bestandsgebäuden nach
dem Prinzip „die schlechtesten zuerst“ voranbringt. Für eine gerechte Verteilung den Kosten
der Sanierung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Land Berlin streben wir im Bund die
Einführung des Drittelmodells an. Beim GEG möchten wir zudem die Perspektive der
Mieter*innen weiter stärken und hierfür sozial nachsteuern.
Der zweite Baustein der Wärmewende ist neben der Gebäudeeffizienz die erneuerbare
Wärmeversorgung. Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und
die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Mit dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze haben wir Bündnisgrünen in der Bundesregierung wesentliche Weichen dafür
gestellt. Jetzt gilt es, diese mit landesrechtlichen Maßnahmen zu unterstützen und zu
flankieren. Dazu wollen wir zum Beispiel das Landesförderprogramm Heizkörpertausch ausbauen
und ein Bonusprogramm für Handwerker*innen beim Wärmepumpeneinbau auflegen. Zudem fordern
wir die Neuauflage der Förderung des „Effiziente Gebäude PLUS“ und möchten dieses um den
Einbau von Wärmepumpen ausweiten. Es gibt gerade auch in den Einfamilienhaussiedlungen
außerhalb des S-Bahn-Rings viele Menschen, die Beratung und Begleitung brauchen, wenn ihre
alte Heizung ausgetauscht werden muss. Wir wollen das Bauinformationszentrum sowie die
Energieberater*innen stärken, die es gerade in den Handwerksinnungen gibt, bei den
Schornsteinfeger*innen, den Heizungsbauer*innen und Klempner*innen.
Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wollen wir ein Landesprogramm für den Neubau von
Nahwärmenetzen auflegen. Dabei wollen wir insbesondere genossenschaftliche und
gemeinwohlorientierte Ansätze fördern. Denn auch bei der Wärmewende setzen wir auf Energie
in Bürger*innenhand. Aber auch bei der Wärmeversorgung muss darauf geachtet werden, die
Kosten bezahlbar zu halten und gerecht zu verteilen. Wir fordern deshalb eine Ausweitung der
Landesfernwärmeregulierung, die sowohl Anwendung auf Fern- als auch Nahwärmenetze und
Contracting Modelle finden soll. Wir brauchen eine Kostentransparenz und effektive
Wärmepreiskontrolle.
Für den strategischen Umbau des Berliner Wohnungsmarkts hin zu mehr Gemeinwohl spielt der
Neubau eine wichtige Rolle. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040“ des Landes Berlin sieht
einen Bedarf von 222.000 neu zu errichtenden Wohnungen in unserer Stadt bis zum Jahr 2040.
Solche Prognosen weisen zwar Schwächen auf, der Mehrbedarf ist aber unbestritten da. Wir
Bündnisgrüne fordern, dass insbesondere Wohnungen für niedrige und mittlere Einkommen
entstehen. Um dies zu erreichen, möchten wir landeseigene Wohnungsunternehmen und
Genossenschaften darin unterstützen, ihre Angebote auszubauen. Zudem möchten wir
städtebauliche und rechtliche Instrumente weiterentwickeln und nutzen, um auch den privaten
Sektor hierbei stärker in die Pflicht zu nehmen. Für uns Bündnisgrüne ist klar, dass jeder
Neubau den heutigen Anforderungen an Klima- und Naturschutz gerecht werden muss.
Berlin hat kein Flächenproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir fordern, dass der Senat
endlich die Projekte praktisch umsetzt, die seit Jahren bei der Stadtentwicklungsverwaltung
in Planung sind, statt immerzu öffentliche Diskussionen über neue Flächen anzuzetteln, die
ihrerseits wieder einen jahrzehntelangen Vorlauf benötigen. Da wo Versiegelungen bereits
vorhanden sind, wie etwa bei der Überbauung von eingeschossigen Supermärkten, oder aber da,
wo Versiegelungen bereits geplant sind, wie etwa im Schumacher Quartier, müssen diese
effizient genutzt und wo möglich der Bau von mehr Wohnungen geplant werden. Überdies ist für
den Klimaschutz, das Einsparen von wertvollen Ressourcen, die Verringerung von
Flächenneuinanspruchnahme sowie die Bestandsentwicklung durch Umbau ein wichtiger Beitrag.
Indem wir Büros und Gewerbe zu Wohnungen umbauen, Häuser aufstocken, Dachgeschosse ausbauen,
Flächen mit Wohnungsbau nachverdichten und Leerstandsflächen nutzen, können tausende neue
Wohnungen entstehen. Wo aufgestockt oder ausgebaut wird, soll gleichzeitig die Entwicklung
von Biotopflächenfaktor-Landschaftsplänen ausgelöst werden. Das führt zu mehr Biodiversität,
Entsiegelung, urbanem Grün und damit sukzessive zu mehr Klimaanpassung und gleichzeitig mehr
Wohn- und Lebensqualität. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bestätigt uns in
unserem Ziel der Netto-Null-Versiegelung ab dem Jahr 2030. Auch vor diesen Hintergründen
unterstützen wir deshalb das Volksbegehren BäumePlus-Gesetz der Initiative BaumEntscheid.
Das von der Initiative vorgelegte Gesetz zeigt einen Weg auf, Berlin klimaresistent
umzugestalten und die Lebensqualität der Berliner*innen nachhaltig zu verbessern.
Das Tempelhofer Feld hat eine große soziale und ökologische Bedeutung für unsere Stadt. Das
Ergebnis des Volksentscheids ist nicht nur für uns, sondern natürlich auch für jede Berliner
Regierung bindend. Wir lehnen die Bebauung des Tempelhofer Feldes ab. Der Senat sollte das
Ergebnis seines eigenen Verfahrens ernst nehmen. Der sogenannte Dialogprozess hat eine
Bebauung klar abgelehnt. Die ausgewählten Bürger*innen aus der ganzen Stadt haben sich für
den Erhalt des Tempelhofer Feldes und insbesondere seiner Ränder ausgesprochen, die zu den
meist genutzten Flächen gehören. In der Konsequenz muss der vom Senat gestartete Wettbewerb
gestoppt werden.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind mit ihren ca. 360.000 Wohnungen ein wichtiges
soziales Vermögen des Landes. Wir Bündnisgrünen sehen die Verpflichtung, den landeseigenen
Wohnungsbestand unter sozialen Zielsetzungen zu verwalten. Die Mieter*innen haben mit ihren
Mieten die Baudarlehen zurückgezahlt und so das Landesvermögen erweitert.
Wir setzen uns für klare Mietbegrenzungen ein, wie es etwa die Stadt Frankfurt bei ihrer
stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft vereinbart hat, bei der Obergrenzen von jährlich 1 %
für Bestandswohnungen gelten. Dies darf aber nicht zu Lasten der Instandhaltung, der
energetischen Sanierung oder des Neubaus gehen. Kostensparende Methoden, wie die serielle
Sanierung, sind umzusetzen. Bei größeren Modernisierungsvorhaben wollen wir eine
verpflichtende aufsuchende Mieterberatung und -beteiligung umsetzen, um für Zustimmung zum
Klimaschutz zu werben.
Um den landeseigenen Wohnungsbestand zu erweitern, ist eine deutliche Steigerung des LWU-
Neubaus vorrangig von geförderten Wohnungen oder ein weiterer Ankauf von größeren Paketen
ehemaliger Sozialwohnungen besonders in den Bezirken notwendig, in denen es nur noch wenige
gebundene Wohnungen gibt. Um den LWU diesen kapitalintensiven Weg zu ermöglichen, wollen wir
hierfür die Zuführung von Eigenkapital aus dem Landeshaushalt prüfen. Da dies mit
Vermögenszuwachs des Landes verbunden ist, ist dies schuldenbremsenneutral möglich. Auch im
Neubau gibt es kostensparende Strategien, wie etwa Modul- und seriell gefertigte passgenaue
Typenbauten. Hierfür und vor dem Hintergrund einer größeren Planungssicherheit für die
Bauwirtschaft sollten die LWU ihre Bauleistungen gemeinsam und mit einer langfristigen
Planungsperspektive ausschreiben, um durch Skaleneffekte eine Kostendegression zu erreichen
und dringend erforderlichen Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen.
Für sehr viele Berliner*innen bedeutet eine Genossenschaftswohnung die Sicherheit, bis ins
hohe Alter bezahlbar wohnen zu können. Den genossenschaftlichen Wohnungsbau möchten wir
stärken und dem Trend sinkender Neubauzahlen der Genossenschaften entgegenwirken. Ihnen soll
deutlich mehr Bauland per Erbbaurechtsvertrag überlassen werden, der die Interessen beider
Vertragspartner fair berücksichtigt. Dazu zählen deutlich längere Laufzeiten von 99 Jahren,
niedrigere Erbbauzinsvereinbarungen sowie ein Mindestanteil von 30% des ausgewiesenen
Baulandes für Genossenschaften bei der Entwicklung öffentlicher Stadtquartiere.
Konzeptverfahren für größere Grundstücke möchten wir vereinfachen und beschleunigen sowie
kleinere Grundstücke per Losverfahren an Genossenschaften direkt vergeben. Bei der Planung
von Neubaugebieten sollen sie zukünftig frühzeitig eingebunden und der Anteil der Flächen
für spekulationsfreie, privatwirtschaftliche Nutzungsgemeinschaften erhöht werden. Die
Finanzierung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) soll sichergestellt werden,
damit Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger ihre Bestände auch durch den
Ankauf von privaten Eigentümern vergrößern können. Die Förderdarlehen für den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen möchten wir weiterentwickeln, um Menschen mit geringen und mittleren
Einkommen beim Erwerb zu unterstützen.
Wir prüfen, in Fällen des Ersterwerbs von selbst genutzten Eigentum durch Familien bei einer
Haltungsfrist von zwanzig Jahren die Grunderwerbssteuer abzusenken. Wir begrüßen das
Bundesmodell “Jung kauft alt” und setzen uns im Bund für zinsvergünstigte Darlehen mit
tilgungsfreien Anläufen für junge Menschen und Familien ein, die Wohneigentum zur
Selbstnutzung erwerben oder in eine Genossenschaft eintreten wollen.
Wir fordern darüber hinaus die Entwicklung einer Ankaufstrategie durch die Berliner
Bodenfonds GmbH, um Wohnbestände für den gemeinwohlorientierten Sektor dauerhaft zu sichern
– und zwar gerade dort, wo das Neubaupotential gering und der Veränderungsdruck groß ist. Zu
prüfen ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Instandsetzungs-Förderprogramms mit
zusätzlichen sozialen Bindungen, da Genossenschaften und LWU Bestände mit hohen
Instandsetzungsbedarf oftmals nicht kaufen können.
Der Bestand mietpreisgebundener Sozialwohnungen nimmt in Berlin seit vielen Jahren rapide
und dramatisch ab. Die Investitionsbank Berlin geht in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht
davon aus, dass diese negative Entwicklung fortlaufen wird. Wir setzen uns daher dafür ein,
dass das Berliner Modell für die kooperative Baulandentwicklung weiterentwickelt und
zukünftig bei Bauvorhaben 60% der Wohnungen dem geförderten und preisgebundenen Segment bei
mindestens 40-jähriger Laufzeit zugehören müssen. Überdies begrüßen wir das sogenannte
Neuköllner Modell, wodurch der Bezirk auch bei kleineren Nachverdichtungsprojekten einen
Anteil an Sozialwohnungen einfordern kann. Wir setzen uns dafür ein, dass basierend auf den
Neuköllner Erfahrungswerten Leitlinien entwickelt werden, die in allen Bezirken angewendet
werden können, damit beim Bauen im Bestand und der (vertikalen) Nachverdichtung stadtweit
soziale Kriterien Berücksichtigung finden. Zudem fordern wir, die kooperative
Baulandentwicklung auch auf bezahlbares Gewerbe zu erweitern.
Um auch kleineren Wohnungsgenossenschaften den Bau von geförderten Wohnungen zu ermöglichen,
sollten für diese eigenkapitalersetzende Darlehen angeboten werden. Für genossenschaftliche
Neugründungen soll das Land ebenfalls Bürgschaften ermöglichen. Nach dem Vorbild von Hamburg
könnte Berlin mit den Genossenschaften auch 100 Jahre Belegungsbindungen erreichen.
Wir wollen, dass vorrangig Fördermittel für Haushalte mit geringerem Einkommen reserviert
werden und der Mindestanteil von Wohnungen für Haushalte mit besonderem Wohnbedarf deutlich
erhöht wird. Schwarz-Rot spielt hier die mittleren und unteren Einkommensgruppen
gegeneinander aus, indem der Berechtigtenkreis erweitert wurde, ohne die Anzahl der
Sozialwohnungen insgesamt zu erhöhen.
Das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz des Senats wird seinem Namen nicht gerecht, da es
nicht dazu führt, dass Wohnraum schneller gebaut werden wird. Es ist getragen von Misstrauen
für politische und fachliche Ziele und reale Probleme der Bezirke. Die entscheidenden
Probleme werden nicht angegangen, das für eine Beschleunigung von Anträgen und Verfahren
wichtige Thema der Digitalisierung weitestgehend ausgespart. Dabei liegt gerade hier ein
Hebel, um wirklich für Beschleunigung und effizienten Ressourceneinsatz zu sorgen. Gleiches
gilt für das Thema Personalmangel, auf das Schwarz-Rot keine Antwort liefert. Stattdessen
plant der Senat, neue Doppelstrukturen und kompliziertere Verfahren zu schaffen. Damit
widerspricht das Gesetz dem parteiübergreifenden Prozess einer Verwaltungsreform, bei der
die Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Land nach Kompetenzen geordnet werden sollen. Wir
kritisieren zudem, dass das Gesetz ökologische Standards schleift und den Klimaschutz in der
Stadt schwächt. Auch sollen Beteiligungsmöglichkeiten weiter erschwert und Fristen für eine
angemessene Beteiligung verkürzt werden. Wir schließen uns der Kritik vieler Verbände – von
der Architektenkammer über den NABU bis zum BUND – am Gesetzesvorhaben an und lehnen es in
dieser Form ab.
Die Zahl der erreichbaren Baugenehmigungen und deren Umsetzung hängt in erster Linie von
einer ausreichenden Anzahl bauwilliger Antragstellenden ab. Leider hat sich in den letzten
Jahren gezeigt, dass Bauen in vielen Fällen weniger wirtschaftlich ist, als erworbene
Grundstücke liegen zu lassen und zu einem günstigen Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern.
Die Rendite aus Bodenwertsteigerungen war und ist genauso hoch, bzw. höher als durch eine
Bebauung der Grundstücke. Es ist zunehmend zu Spekulationsgeschäften und dadurch zu einer
Verknappung von Bauland gekommen, was ganz wesentlich zu den enorm gestiegenen
Baulandpreisen beigetragen hat. Dies erklärt auch den sogenannten „Bauüberhang“, also die
zum Teil beachtliche Differenz zwischen erteilten Baugenehmigungen und tatsächlich
errichteten Wohnungen. Steuervermeidungsmodelle wie Share Deals, durch die dem Land Berlin
Steuern in Millionenhöhe entgehen, machen diese Praxis zusätzlich lukrativ. Daher sollte auf
Landes- und auch auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, dass sich Bauen lohnt und
Grundstücksspekulationen durch die Abschaffung von Steuervermeidungsmodellen ein Riegel
vorgeschoben wird. Wir schlagen ein Optionsmodell nach niederländischem Vorbild vor.
Unternehmen zahlen dabei anteilig so viel Grunderwerbsteuer, wie sie Anteile eines
Unternehmens erwerben. Damit würde ein wesentliches Hemmnis beseitigt werden, das einer
ausreichenden und zügigen Wohnraumschaffung entgegensteht.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist ein zentrales Vehikel, um den CO2-Ausstoß
in unserer Stadt zu mindern. Zugleich müssen wir darauf achten, dass notwendige Arbeiten
nicht zu weiterer Verdrängung führen. Die Kosten für die Sanierungen müssen hierfür fair
zwischen Staat, Eigentümer*innen und Mieter*innen verteilt und die Umlage auf die Mieten
deutlich gesenkt werden. Fördergelder, die zur Verfügung stehen, sollen zukünftig von den
umzulegenden Kosten abgezogen werden, unabhängig davon, ob sie genutzt werden. Damit
schaffen wir einen Anreiz für Eigentümer*innen, diese auch abzurufen.
Wir fordern eine Länderöffnungsklausel, die Ländern und großen Kommunen in angespannten
Wohnungsmärkten eine eigene Mietgesetzgebung – wie beispielsweise die Einführung eines
Mietendeckels – ermöglicht. Die Mietpreisbremse muss als dauerhaftes Instrument etabliert,
konsequent durchgesetzt und Lücken geschlossen werden. Damit Mieter*innen nicht nur der
Klageweg bleibt, braucht es Instrumente, die Verstöße gegen die Mietpreisbremse deutlich
reduzieren. So könnten beispielsweise Vermieter*innen verpflichtet werden, neuen
Mieter*innen einen zertifizierten digitalen Nachweis vorzulegen, der Alt- und Neumiete
entlang der Kappungsgrenze transparent machen muss. Darüber hinaus müssen Verstöße härter
sanktioniert und Ausnahmen abgeschafft werden. Dies insbesondere um ihre Umgehung durch
möblierte und befristete Mietverhältnisse zu verhindern. Wir fordern, dass Mieterhöhungen im
Bestand weiter begrenzt werden. Dafür wollen wir die Kappungsgrenze auf 9% in drei Jahren
absenken. Bestehende Indexmietverträge möchten wir deckeln und neue Indexmietverträge
einschränken. Das Instrument des Mietspiegels wollen wir weiterentwickeln, so dass zukünftig
Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung Berücksichtigung finden.
Wir begrüßen die Entlastungen vieler Berliner*innen durch die Wohngeldreform und die im
Bundeskabinett beschlossene weitere Erhöhung des monatlichen Wohngeldes zum 1. Januar 2025.
Die Bezirke müssen aber dringend personell so ausgestattet werden, dass sie das Wohngeld
umgehend an die Berliner*innen, die einen Anspruch darauf haben, auszahlen können und diese
nicht monatelang warten müssen, sowie die ihnen darüber hinaus zur Verfügung stehenden
Instrumente nutzen können, um die Mieter*innen in ihren Kiezen und Ortsteilen zu schützen.
Den Schutz vor Kündigungen wollen wir verbessern. Mieter*innen sollen diese durch eine
Nachzahlung innerhalb einer Schonfrist abwenden können. Eigenbedarfskündigungen sollen nur
zugunsten enger Familienmitglieder ausgesprochen werden dürfen. Zudem setzen wir uns für
eine Ausweitung und Klarstellung des gesetzlichen Schutzes für besonders schutzbedürftige
Menschen ein, insbesondere bei Alter, Krankheiten und Pflegebedürftigkeit sowie Menschen mit
minderjährigen Kindern. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten
Märkten soll weiterhin untersagt bleiben.
Um die Netto-Null-Versiegelung zu erreichen, muss vorhandener Wohnraum effektiv genutzt
werden. Dazu gehört auch, dass eine Verringerung der Wohnfläche z.B. bei Auszug der Kinder
erleichtert und unterstützt wird. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit des Wohnungstausches. Um
diesen zu erleichtern, möchten wir eine gesetzliche Regelung einführen. Die LWUen sollen als
Vorbilder vorangehen und Modelle testen.
Um dem gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen zu
können, braucht es außerdem eine gemeinwohlorientierte Bodenvorratspolitik. Dafür muss der
Bund geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und
Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten
Konditionen bereitstellen. Er muss außerdem die erforderlichen finanziellen Kapazitäten zur
Verfügung stellen, um den strategischen Ankauf von privaten Flächen zu erleichtern.
Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu
regelmäßigen Verkäufen von Immobilien, treibt die Preisspirale an und erhöht damit den Druck
auf Mieter*innen. Wir fordern, bei vermieteten Immobilien die Haltefrist für zukünftige
Wertsteigerungen und die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs abzuschaffen.