Es ist fraglich, ob die unterschiedlichen Formen der Kurzzeitvermietung wie möblierte Wohnungen, Boardinghäuser, Co-Living Spaces oder Serviced Apartments bauplanungsrechtlich noch als Wohnnutzung einzustufen sind. Die Einstufung als Gewerbe oder Beherbergung wäre nach mehreren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtes denkbar.
Leitantrag: | Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung |
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Antragsteller*in: | Jun Chen (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2024, 15:50 |