Die Grundstücke in Berlin werden in sog. Bodenrichtwertzonen eingeordnet. Zwischen den Grundstücken und dem Bodenrichtwert ihrer jeweiligen Bodenrichtwertzone können sich Wertunterschiede von bis zu 30 Prozent ergeben. Mit einem angepassten Zuschnitt der Bodenrichtwertzonen könne man bodenpreisdämpfend einwirken. Die Zuständigkeit für den Zuschnitt der Bodenrichtwertzonen liegt beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin.
Leitantrag: | Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung |
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Antragsteller*in: | Jun Chen (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2024, 23:15 |