| Leitantrag: | Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 14.11.2024) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Eingereicht: | 15.11.2024, 05:07 | 
L-1-155: Ein bezahlbares Zuhause für alle Berliner*innen schaffen - Für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung
Antragstext
          
          Von Zeile 155 bis 158:
Die üppigen Anreize für Immobilienbesitzende in Form von großzügigen Modernisierungsumlagen zu Lasten der Mieter*innen haben nicht dazu geführt, dass der Gebäudebestand in nennenswertem Umfang saniert worden ist.[Leerzeichen]
Über die letzten Jahre ist der Wohnungsmarkt zur zentralen Gerechtigkeitsfrage in Berlin 
herangewachsen. Nirgendwo zeigt sich die flächendeckende soziale Ungleichheit so sehr wie 
bei der Wohnungsfrage.
Etwa 84 Prozent der Berliner Haushalte wohnen zur Miete, dabei wendet rund ein Drittel fast 
die Hälfte des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete auf. Fast zwei Drittel der Berliner 
Haushalte sind WBS-berechtigt, wobei das entsprechende Angebot in unserer Stadt nicht 
ausreichend zur Verfügung steht. Der Neubau geht vielfach völlig am Bedarf vorbei. Statt 
bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum entstehen viel zu oft überteuerte Eigentums- und 
Mietwohnungen sowie Mikroapartments.
Im Bund werden wir uns weiterhin für starken Mieter*innenschutz einsetzen - gleichzeitig 
können wir es uns nicht leisten, auf entsprechende Regelungen zu warten. Deshalb müssen wir 
alle bezirklichen und landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um mit dem Berliner 
Wohnungsmarkt endlich wieder den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt gerecht zu werden. 
Dies ist eine politische Gestaltungsaufgabe, die wir dort, wo wir zuständig sind, bereits 
heute aktiv ausfüllen und auch in Zukunft weiter ausfüllen werden.
Unser Ziel ist es, dass mindestens 50% der Wohnungen in unserer Stadt in 
gemeinwohlorientierter Hand sind. Dazu zählen insbesondere landeseigene Wohnungsunternehmen 
(LWU) genauso wie Genossenschaften oder auch soziale Träger, die schon heute die 
Grundpfeiler bezahlbarer Mietangebote in Berlin bilden und die die immer weiter eskalierende 
Preisschraube nachhaltig senken und für breite Schichten bedarfsgerechten Wohnraum 
garantieren. Dieses Ziel verfolgen wir mit regulatorischen Instrumenten, die uns in den 
Bezirken sowie im Land zur Verfügung stehen, durch sozialverträglichen und klimaschonenden 
Neubau und Umbau, sowie mit einer langfristigen Förderung und dem gezielten Ankauf von 
bezahlbarem Wohnraum.
Wohnen, dass dem Leben gerecht wird – für konsequenten Mieter*innenschutz
Wir Bündnisgrüne setzen uns für ein Wohnungswirtschaftsgesetz ein, um die 
wohnungspolitischen Missstände und diejenigen Geschäftsmodelle in unserer Stadt, die 
ausschließlich auf maximale Renditen zielen, dauerhaft zu regulieren. Dies ist ein zentraler 
Baustein, um eine sozial verantwortliche und nachhaltige Wohnraumversorgung in unserer Stadt 
sicherzustellen. In dem wir den Wohnungsmarkt ordnen, wird das Land Berlin in die Lage 
versetzt, die öffentliche und private unternehmerische Wohnungswirtschaft zu lenken. Die 
Verteilung des Wohnraums und des Zugangs zum Wohnungsmarkt muss in Berlin vorrangig nach 
sozialen Gesichtspunkten erfolgen, damit Mieten in Berlin für die Breite der Gesellschaft 
wieder bezahlbar sind.
Wir errichten ein Landesamt für Wohnungswesen, das zusammen mit den für die Wohnungsaufsicht 
zuständigen Stellen in den Bezirken für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.
Alle natürlichen oder rechtlichen Personen, die mehr als 100 Wohnungen zur Vermietung 
anbieten und somit als Wohnungsunternehmer*innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt aktiv 
werden, benötigen seitens des Amtes eine Lizenz zum Vermieten – den sogenannten 
“Vermieterführerschein”. Dabei handelt es sich um einen Katalog, der die Grundsätze und 
Pflichten einer ordnungsgemäßen, sozial verantwortlichen Verwendung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum regelt. Wohnungsunternehmen in genossenschaftlicher, sonstiger gemeinnütziger oder 
kirchlicher Trägerschaft bewirtschaften ihre Bestände gemeinwohlorientiert.
Wir wollen große Wohnungsunternehmen mit Beständen ab eintausend Wohnungen in einem 
gestuften Verfahren stärker in die Pflicht nehmen, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu 
stellen. Sie sollen bei Neuvermietungen einen Anteil ihres Bestandes als WBS-Wohnungen auch 
an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen vergeben müssen.
Zur ordnungsmäßigen sozial verantwortlich Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums 
gehören nach unserem Verständnis insbesondere die vollständige Offenlegung der Eigentums- 
und Finanzverhältnisse von Wohnungsunternehmer*innen gegenüber den 
Wohnungsaufsichtsbehörden, eine Bewirtschaftung nach Maßgabe aufzustellender 
Wirtschaftspläne sowie die Bildung angemessener Instandhaltungs- und Investitionsrücklagen.
Wenn Wohnungsunternehmer*innen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit 
nicht besitzen oder nach Lage der Dinge keine Gewähr für eine ordnungsmäßige 
sozialverträgliche Verwaltung des Wohnraums besteht oder gar in größerem Umfang rechtliche 
Verstöße vorliegen, soll es möglich sein, die Erlaubnis zur Vermietung im öffentlichen 
Interesse an sozialverträglicher Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums zu versagen.
Falls Wohnungsunternehmer*innen ihrer Pflicht zur sozialverträglichen Verwendung und 
Bewirtschaftung des Wohnraums aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht dauerhaft und 
zuverlässig nachkommen wollen oder können, wollen wir, dass der Gebäudebestand gegen eine 
faire Entschädigung vom Land Berlin übernommen werden kann.
Das Landesamt soll - beginnend mit den Wohnungsbeständen der Inhaber*innen eines 
Vermieterführerscheins - ein Wohnungskataster aufbauen, in dem perspektivisch alle Wohnungen 
in Berlin sowie deren aktueller Mietzins und die Besitzverhältnisse transparent erfasst 
werden.
Den Senat wollen wir ermächtigen, bei festgestellter Wohnraummangellage durch 
Rechtsverordnung ein Abriss- und Leerstandverbot von Wohnraum im Land Berlin zu verhängen. 
Außerdem wollen wir Zuschläge für möbliertes Wohnen deckeln, um dieses Vermietungsmodell 
wieder auf ein normales Maß zurückzuführen.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition bis heute nichts 
unternommen hat, um den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ umzusetzen. Der 
Regierende Bürgermeister hat wiederholt erklärt, dass er das Abstimmungsergebnis ignorieren 
und den Volksentscheid nicht umsetzen werde. Das ist ein Angriff auf das Instrument der 
direkten Demokratie. CDU und SPD weigern sich trotz der Verabredung, einen gemeinsamen 
Schritt im Sinne des Volksentscheids zu machen und schaffen es nicht einmal, das von ihnen 
postulierte Rahmengesetz auf den Weg zu bringen.
Wir Bündnisgrüne fordern weiterhin, dass dem Willen der Mehrheit der Berliner*innen Rechnung 
getragen und der Volksentscheid zur Vergesellschaftung umgesetzt wird. Wir begrüßen es, dass 
die Initiative “Deutsche Wohnen & Co Enteignen” die Sache selbst in die Hand nimmt, indem 
sie ein Umsetzungsgesetz erarbeitet und anschließend die Berliner*innen über diesen 
Gesetzentwurf in einem erneuten Volksentscheid abstimmen lassen will. Zugleich bestehen 
weiterhin offene Fragen zur Umsetzung, die in der Expert*innenkommission leider nicht 
geklärt werden konnten. Daher fordern wir die Bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, 
die Diskussion zur Umsetzung des Volksentscheids mit konkreten Beiträgen zur
wissenschaftlichen Aufarbeitung der im Abschlussbericht der Expert*innenkommission 
gelassenen Leerstellen wie z.B. zu Fragen der Finanzierung, der Berechnung der 
Entschädigungssumme und zur Ausgestaltung der Anstalt öffentlichen Rechts zu unterstützen.
Wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, dass alle bezirklichen und landespolitischen 
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Mieter*innen in unserer Stadt zu schützen.
Circa eine Millionen Haushalte befinden sich in Berlin zwischenzeitlich in den 81 
Milieuschutzgebieten, die wir vor allem unter Rot-Grün-Rot erkämpft haben. Sie sind ein 
wichtiger Baustein, um bezahlbaren Wohnraum und die soziale Zusammensetzung in den Berliner 
Kiezen zu erhalten. Der Senat soll die Bezirke darin unterstützen, weitere 
Milieuschutzgebiete auszuweisen.
Um die Bezirke zu entlasten, muss zudem das Zweckentfremdungsverbot novelliert werden. Die 
Beweislast, dass keine Zweckentfremdung vorliegt, soll zukünftig bei den Vermieter*innen und 
nicht mehr bei den Bezirksverwaltungen liegen. Diese kommen oftmals nicht mehr hinterher, 
die vielen Eingaben zu überprüfen, die die Berliner*innen stellen. Um das 
Zweckentfremdungsverbot schlagkräftiger zu machen, müssen die Bezirke personell gestärkt 
werden, um diese Aufgabe stemmen zu können - hier muss der Senat endlich Abhilfe schaffen!
Wir begrüßen das vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebene Gutachten und 
unterstützen die Bezirke in ihrem Anliegen, gegen die überbordende befristete Vermietung 
einzelner Wohnungen, Zimmer und sogar Betten vorzugehen und Wege zu erproben und zu nutzen, 
um die Genehmigung hierfür zu untersagen. Dies ist in Milieuschutzgebieten möglich, da dort 
der Erhalt der sozialen Durchmischung und der Schutz der Wohnbevölkerung das oberste Ziel 
ist.
Wir begrüßen, dass die Bezirksämter Neukölln und Pankow trotz der erschwerten Bedingungen 
das Vorkaufsrecht im Fall der Weichselstraße und des Tuntenhauses ausgeübt haben. Wir 
kämpfen im Bund dafür, dass das Vorkaufsrecht weiterentwickelt und so ausgestaltet wird, 
dass es wieder leichter angewendet werden kann, und kritisieren die FDP scharf dafür, dass 
sie das verhindert. Generell sprechen wir uns für ein allgemeines, preislimitiertes 
kommunales Vorkaufsrecht aus. Die Wertermittlung für die Immobilienbewertung muss am Ertrag 
aus nachhaltig bezahlbaren Mieteinnahmen gemessen werden und nicht nach dem Marktwert 
erfolgen. Weitere Maßnahmen wie eine Fristverlängerung für die Prüfung der Ausübung des 
Vorkaufsrechtes, verschärfte Abwendungsvereinbarungen und eine landesweite 
Koordinierungsstelle sind erforderlich, um die Anwendung effektiv und schlagkräftig zu 
ermöglichen. Die Ausnahme vom Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen muss abgeschafft 
werden.
Soziale Ungleichheit wird durch weitere Diskriminierungsformen verstärkt. Insbesondere 
Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Menschen mit geringem Einkommen, 
Geflüchtete, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Alleinerziehende, Schwarze 
Menschen und People of Color sind von hohen Mieten und dem knappen Angebot besonders 
betroffen.
Studien und Gerichtsurteile zeigen auf, dass es auf dem Wohnungsmarkt systematisch zu 
Ungleichbehandlungen und Diskriminierung kommt. Der letzte Bericht der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes führt für das Jahr 2023 insgesamt 325 Anfragen zum 
Wohnungsmarkt auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss im Bund novelliert und die 
Ausnahmen für die Wohnungswirtschaft dringend gestrichen werden. In Berlin haben wir in 
unserer Regierungszeit eine Fachstelle für das gesellschaftliche Handlungsfeld Mieten/Wohnen 
eingerichtet – und damit einen horizontalen Ansatz in der Antidiskriminierungspolitik 
gestärkt. Wir fordern, dass insbesondere die landeseigenen Wohnungsunternehmen sich an die 
dort entwickelten Standards einer diskriminierungssensiblen Vermietungspraxis halten.
Zu viele Menschen sind in Berlin von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Unter ihnen 
befinden sich überdurchschnittlich viele diskriminierte und vulnerable Personengruppen, zum 
Beispiel LSBTIQ oder chronisch kranke Menschen. Wir fordern Beratungsangebote, die verstärkt 
diese Personengruppen unterstützen.
Das geschützte Marktsegement (GMS) ist ein zentrales Instrument, um gegen Wohnungslosigkeit 
vorzugehen. Wir wollen das GMS weiterentwickeln, damit es der gestiegenen Anzahl von 
betroffenen Menschen Rechnung tragen kann. Hierfür braucht es einen Bürokratieabbau in 
Verbindung mit der Einrichtung einer Servicestelle und Digitalisierung der Vergabe sowie die 
Erhöhung der Anzahl an Wohnungen auf 2.500, die jährlich darüber bereitgestellt werden 
sollen. Familiengerechte und barrierearme Wohnungen sollen hierbei verstärkt angeboten 
werden. Um das Wohnungsangebot des GMS nachhaltig absichern zu können, sollen im Zuge großer 
Neubauprojekte Wohneinheiten dafür eingeplant werden.
Die Unterbringung wohnungsloser Menschen soll auch rechtlich neu geordnet werden. Wir wollen 
ein Unterbringungsgesetz schaffen, dass Mindeststandards in der Versorgung, Beratung und 
Vermittlung beinhaltet.
Die enormen Kostensteigerungen bei den Heiz- und Betriebskosten bereiten viele 
Berliner*innen zwischenzeitlich große finanzielle Sorgen. Die Wärmewende ist eine der 
wichtigsten ökosozialen Zukunftsfragen in Berlin. Nur wenn wir die erneuerbare 
Wärmeversorgung und die energetische Gebäudesanierung in Berlin voranbringen, werden wir 
unsere Klimaschutzziele erreichen und die Energiekosten langfristig bezahlbar halten. Dafür 
müssen wir jetzt energiepolitisch umsteuern und die Wärmewende konsequent einleiten und 
steuern.
Die üppigen Anreize für Immobilienbesitzende in Form von großzügigen Modernisierungsumlagen 
zu Lasten der Mieter*innen haben nicht dazu geführt, dass der Gebäudebestand in 
nennenswertem Umfang saniert worden ist. 
Um die nötige Gebäudeeffizienz zu erreichen, müssen 
wir deshalb neue Wege gehen. Wir fordern, dass geprüft wird, ob das Land Berlin die 
Möglichkeit hat, ein Stufenmodell einzuführen, das die Sanierung von Bestandsgebäuden nach 
dem Prinzip „die schlechtesten zuerst“ voranbringt. Für eine gerechte Verteilung den Kosten 
der Sanierung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Land Berlin streben wir im Bund die 
Einführung des Drittelmodells an. Beim GEG möchten wir zudem die Perspektive der 
Mieter*innen weiter stärken und hierfür sozial nachsteuern.
Der zweite Baustein der Wärmewende ist neben der Gebäudeeffizienz die erneuerbare 
Wärmeversorgung. Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und 
die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Mit dem 
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der 
Wärmenetze haben wir Bündnisgrünen in der Bundesregierung wesentliche Weichen dafür 
gestellt. Jetzt gilt es, diese mit landesrechtlichen Maßnahmen zu unterstützen und zu 
flankieren. Dazu wollen wir zum Beispiel das Landesförderprogramm Heizkörpertausch ausbauen 
und ein Bonusprogramm für Handwerker*innen beim Wärmepumpeneinbau auflegen. Zudem fordern 
wir die Neuauflage der Förderung des „Effiziente Gebäude PLUS“ und möchten dieses um den 
Einbau von Wärmepumpen ausweiten. Es gibt gerade auch in den Einfamilienhaussiedlungen 
außerhalb des S-Bahn-Rings viele Menschen, die Beratung und Begleitung brauchen, wenn ihre 
alte Heizung ausgetauscht werden muss. Wir wollen das Bauinformationszentrum sowie die 
Energieberater*innen stärken, die es gerade in den Handwerksinnungen gibt, bei den 
Schornsteinfeger*innen, den Heizungsbauer*innen und Klempner*innen.
Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wollen wir ein Landesprogramm für den Neubau von 
Nahwärmenetzen auflegen. Dabei wollen wir insbesondere genossenschaftliche und 
gemeinwohlorientierte Ansätze fördern. Denn auch bei der Wärmewende setzen wir auf Energie 
in Bürger*innenhand. Aber auch bei der Wärmeversorgung muss darauf geachtet werden, die 
Kosten bezahlbar zu halten und gerecht zu verteilen. Wir fordern deshalb eine Ausweitung der 
Landesfernwärmeregulierung, die sowohl Anwendung auf Fern- als auch Nahwärmenetze und 
Contracting Modelle finden soll. Wir brauchen eine Kostentransparenz und effektive 
Wärmepreiskontrolle.
Bauen wir die Stadt von morgen - für einen sozial-ökologischen Um- und Neubau
Für den strategischen Umbau des Berliner Wohnungsmarkts hin zu mehr Gemeinwohl spielt der 
Neubau eine wichtige Rolle. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040“ des Landes Berlin sieht 
einen Bedarf von 222.000 neu zu errichtenden Wohnungen in unserer Stadt bis zum Jahr 2040. 
Solche Prognosen weisen zwar Schwächen auf, der Mehrbedarf ist aber unbestritten da. Wir 
Bündnisgrüne fordern, dass insbesondere Wohnungen für niedrige und mittlere Einkommen 
entstehen. Um dies zu erreichen, möchten wir landeseigene Wohnungsunternehmen und 
Genossenschaften darin unterstützen, ihre Angebote auszubauen. Zudem möchten wir 
städtebauliche und rechtliche Instrumente weiterentwickeln und nutzen, um auch den privaten 
Sektor hierbei stärker in die Pflicht zu nehmen. Für uns Bündnisgrüne ist klar, dass jeder 
Neubau den heutigen Anforderungen an Klima- und Naturschutz gerecht werden muss.
Berlin hat kein Flächenproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir fordern, dass der Senat 
endlich die Projekte praktisch umsetzt, die seit Jahren bei der Stadtentwicklungsverwaltung 
in Planung sind, statt immerzu öffentliche Diskussionen über neue Flächen anzuzetteln, die 
ihrerseits wieder einen jahrzehntelangen Vorlauf benötigen. Da wo Versiegelungen bereits 
vorhanden sind, wie etwa bei der Überbauung von eingeschossigen Supermärkten, oder aber da, 
wo Versiegelungen bereits geplant sind, wie etwa im Schumacher Quartier, müssen diese 
effizient genutzt und wo möglich der Bau von mehr Wohnungen geplant werden. Überdies ist für 
den Klimaschutz, das Einsparen von wertvollen Ressourcen, die Verringerung von 
Flächenneuinanspruchnahme sowie die Bestandsentwicklung durch Umbau ein wichtiger Beitrag. 
Indem wir Büros und Gewerbe zu Wohnungen umbauen, Häuser aufstocken, Dachgeschosse ausbauen, 
Flächen mit Wohnungsbau nachverdichten und Leerstandsflächen nutzen, können tausende neue 
Wohnungen entstehen. Wo aufgestockt oder ausgebaut wird, soll gleichzeitig die Entwicklung 
von Biotopflächenfaktor-Landschaftsplänen ausgelöst werden. Das führt zu mehr Biodiversität, 
Entsiegelung, urbanem Grün und damit sukzessive zu mehr Klimaanpassung und gleichzeitig mehr 
Wohn- und Lebensqualität. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bestätigt uns in 
unserem Ziel der Netto-Null-Versiegelung ab dem Jahr 2030. Auch vor diesen Hintergründen 
unterstützen wir deshalb das Volksbegehren BäumePlus-Gesetz der Initiative BaumEntscheid. 
Das von der Initiative vorgelegte Gesetz zeigt einen Weg auf, Berlin klimaresistent 
umzugestalten und die Lebensqualität der Berliner*innen nachhaltig zu verbessern.
Das Tempelhofer Feld hat eine große soziale und ökologische Bedeutung für unsere Stadt. Das 
Ergebnis des Volksentscheids ist nicht nur für uns, sondern natürlich auch für jede Berliner 
Regierung bindend. Wir lehnen die Bebauung des Tempelhofer Feldes ab. Der Senat sollte das 
Ergebnis seines eigenen Verfahrens ernst nehmen. Der sogenannte Dialogprozess hat eine 
Bebauung klar abgelehnt. Die ausgewählten Bürger*innen aus der ganzen Stadt haben sich für 
den Erhalt des Tempelhofer Feldes und insbesondere seiner Ränder ausgesprochen, die zu den 
meist genutzten Flächen gehören. In der Konsequenz muss der vom Senat gestartete Wettbewerb 
gestoppt werden.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind mit ihren ca. 360.000 Wohnungen ein wichtiges 
soziales Vermögen des Landes. Wir Bündnisgrünen sehen die Verpflichtung, den landeseigenen 
Wohnungsbestand unter sozialen Zielsetzungen zu verwalten. Die Mieter*innen haben mit ihren 
Mieten die Baudarlehen zurückgezahlt und so das Landesvermögen erweitert.
Wir setzen uns für klare Mietbegrenzungen ein, wie es etwa die Stadt Frankfurt bei ihrer 
stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft vereinbart hat, bei der Obergrenzen von jährlich 1 % 
für Bestandswohnungen gelten. Dies darf aber nicht zu Lasten der Instandhaltung, der 
energetischen Sanierung oder des Neubaus gehen. Kostensparende Methoden, wie die serielle 
Sanierung, sind umzusetzen. Bei größeren Modernisierungsvorhaben wollen wir eine 
verpflichtende aufsuchende Mieterberatung und -beteiligung umsetzen, um für Zustimmung zum 
Klimaschutz zu werben.
Um den landeseigenen Wohnungsbestand zu erweitern, ist eine deutliche Steigerung des LWU-
Neubaus vorrangig von geförderten Wohnungen oder ein weiterer Ankauf von größeren Paketen 
ehemaliger Sozialwohnungen besonders in den Bezirken notwendig, in denen es nur noch wenige 
gebundene Wohnungen gibt. Um den LWU diesen kapitalintensiven Weg zu ermöglichen, wollen wir 
hierfür die Zuführung von Eigenkapital aus dem Landeshaushalt prüfen. Da dies mit 
Vermögenszuwachs des Landes verbunden ist, ist dies schuldenbremsenneutral möglich. Auch im 
Neubau gibt es kostensparende Strategien, wie etwa Modul- und seriell gefertigte passgenaue 
Typenbauten. Hierfür und vor dem Hintergrund einer größeren Planungssicherheit für die 
Bauwirtschaft sollten die LWU ihre Bauleistungen gemeinsam und mit einer langfristigen 
Planungsperspektive ausschreiben, um durch Skaleneffekte eine Kostendegression zu erreichen 
und dringend erforderlichen Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen.
Für sehr viele Berliner*innen bedeutet eine Genossenschaftswohnung die Sicherheit, bis ins 
hohe Alter bezahlbar wohnen zu können. Den genossenschaftlichen Wohnungsbau möchten wir 
stärken und dem Trend sinkender Neubauzahlen der Genossenschaften entgegenwirken. Ihnen soll 
deutlich mehr Bauland per Erbbaurechtsvertrag überlassen werden, der die Interessen beider 
Vertragspartner fair berücksichtigt. Dazu zählen deutlich längere Laufzeiten von 99 Jahren, 
niedrigere Erbbauzinsvereinbarungen sowie ein Mindestanteil von 30% des ausgewiesenen 
Baulandes für Genossenschaften bei der Entwicklung öffentlicher Stadtquartiere. 
Konzeptverfahren für größere Grundstücke möchten wir vereinfachen und beschleunigen sowie 
kleinere Grundstücke per Losverfahren an Genossenschaften direkt vergeben. Bei der Planung 
von Neubaugebieten sollen sie zukünftig frühzeitig eingebunden und der Anteil der Flächen 
für spekulationsfreie, privatwirtschaftliche Nutzungsgemeinschaften erhöht werden. Die 
Finanzierung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) soll sichergestellt werden, 
damit Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger ihre Bestände auch durch den 
Ankauf von privaten Eigentümern vergrößern können. Die Förderdarlehen für den Erwerb von 
Genossenschaftsanteilen möchten wir weiterentwickeln, um Menschen mit geringen und mittleren 
Einkommen beim Erwerb zu unterstützen.
Wir prüfen, in Fällen des Ersterwerbs von selbst genutzten Eigentum durch Familien bei einer 
Haltungsfrist von zwanzig Jahren die Grunderwerbssteuer abzusenken. Wir begrüßen das 
Bundesmodell “Jung kauft alt” und setzen uns im Bund für zinsvergünstigte Darlehen mit 
tilgungsfreien Anläufen für junge Menschen und Familien ein, die Wohneigentum zur 
Selbstnutzung erwerben oder in eine Genossenschaft eintreten wollen.
Wir fordern darüber hinaus die Entwicklung einer Ankaufstrategie durch die Berliner 
Bodenfonds GmbH, um Wohnbestände für den gemeinwohlorientierten Sektor dauerhaft zu sichern 
– und zwar gerade dort, wo das Neubaupotential gering und der Veränderungsdruck groß ist. Zu 
prüfen ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Instandsetzungs-Förderprogramms mit 
zusätzlichen sozialen Bindungen, da Genossenschaften und LWU Bestände mit hohen 
Instandsetzungsbedarf oftmals nicht kaufen können.
Der Bestand mietpreisgebundener Sozialwohnungen nimmt in Berlin seit vielen Jahren rapide 
und dramatisch ab. Die Investitionsbank Berlin geht in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht 
davon aus, dass diese negative Entwicklung fortlaufen wird. Wir setzen uns daher dafür ein, 
dass das Berliner Modell für die kooperative Baulandentwicklung weiterentwickelt und 
zukünftig bei Bauvorhaben 60% der Wohnungen dem geförderten und preisgebundenen Segment bei 
mindestens 40-jähriger Laufzeit zugehören müssen. Überdies begrüßen wir das sogenannte 
Neuköllner Modell, wodurch der Bezirk auch bei kleineren Nachverdichtungsprojekten einen 
Anteil an Sozialwohnungen einfordern kann. Wir setzen uns dafür ein, dass basierend auf den 
Neuköllner Erfahrungswerten Leitlinien entwickelt werden, die in allen Bezirken angewendet 
werden können, damit beim Bauen im Bestand und der (vertikalen) Nachverdichtung stadtweit 
soziale Kriterien Berücksichtigung finden. Zudem fordern wir, die kooperative 
Baulandentwicklung auch auf bezahlbares Gewerbe zu erweitern.
Die derzeit gut ausgestattete Wohnungsneubauförderung wollen wir mit deutlich längeren 
Bindungen von mindestens 40 Jahren und einer Anpassung an die Preisentwicklung verbessern.
Um auch kleineren Wohnungsgenossenschaften den Bau von geförderten Wohnungen zu ermöglichen, 
sollten für diese eigenkapitalersetzende Darlehen angeboten werden. Für genossenschaftliche 
Neugründungen soll das Land ebenfalls Bürgschaften ermöglichen. Nach dem Vorbild von Hamburg 
könnte Berlin mit den Genossenschaften auch 100 Jahre Belegungsbindungen erreichen.
Wir wollen, dass vorrangig Fördermittel für Haushalte mit geringerem Einkommen reserviert 
werden und der Mindestanteil von Wohnungen für Haushalte mit besonderem Wohnbedarf deutlich 
erhöht wird. Schwarz-Rot spielt hier die mittleren und unteren Einkommensgruppen 
gegeneinander aus, indem der Berechtigtenkreis erweitert wurde, ohne die Anzahl der 
Sozialwohnungen insgesamt zu erhöhen.
Künftig muss in den Richtlinien ausgeschlossen bleiben, dass geförderte Wohnungen in 
Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Selbst wenn Eigentümer die Fördermittel 
vorzeitig zurückzahlen, darf wie in Bremen die Bindungszeit nicht mehr verkürzt werden.
Wir setzen uns überdies für eine Neue Wohngemeinnützigkeit ein, durch die dauerhaft 
gebundener Wohnungsbestand entstehen kann, der wie in Wien mietpreisdämpfend auf den freien 
Markt wirken würde.
Das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz des Senats wird seinem Namen nicht gerecht, da es 
nicht dazu führt, dass Wohnraum schneller gebaut werden wird. Es ist getragen von Misstrauen 
für politische und fachliche Ziele und reale Probleme der Bezirke. Die entscheidenden 
Probleme werden nicht angegangen, das für eine Beschleunigung von Anträgen und Verfahren 
wichtige Thema der Digitalisierung weitestgehend ausgespart. Dabei liegt gerade hier ein 
Hebel, um wirklich für Beschleunigung und effizienten Ressourceneinsatz zu sorgen. Gleiches 
gilt für das Thema Personalmangel, auf das Schwarz-Rot keine Antwort liefert. Stattdessen 
plant der Senat, neue Doppelstrukturen und kompliziertere Verfahren zu schaffen. Damit 
widerspricht das Gesetz dem parteiübergreifenden Prozess einer Verwaltungsreform, bei der 
die Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Land nach Kompetenzen geordnet werden sollen. Wir 
kritisieren zudem, dass das Gesetz ökologische Standards schleift und den Klimaschutz in der 
Stadt schwächt. Auch sollen Beteiligungsmöglichkeiten weiter erschwert und Fristen für eine 
angemessene Beteiligung verkürzt werden. Wir schließen uns der Kritik vieler Verbände – von 
der Architektenkammer über den NABU bis zum BUND – am Gesetzesvorhaben an und lehnen es in 
dieser Form ab.
Die Zahl der erreichbaren Baugenehmigungen und deren Umsetzung hängt in erster Linie von 
einer ausreichenden Anzahl bauwilliger Antragstellenden ab. Leider hat sich in den letzten 
Jahren gezeigt, dass Bauen in vielen Fällen weniger wirtschaftlich ist, als erworbene 
Grundstücke liegen zu lassen und zu einem günstigen Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern. 
Die Rendite aus Bodenwertsteigerungen war und ist genauso hoch, bzw. höher als durch eine 
Bebauung der Grundstücke. Es ist zunehmend zu Spekulationsgeschäften und dadurch zu einer 
Verknappung von Bauland gekommen, was ganz wesentlich zu den enorm gestiegenen 
Baulandpreisen beigetragen hat. Dies erklärt auch den sogenannten „Bauüberhang“, also die 
zum Teil beachtliche Differenz zwischen erteilten Baugenehmigungen und tatsächlich 
errichteten Wohnungen. Steuervermeidungsmodelle wie Share Deals, durch die dem Land Berlin 
Steuern in Millionenhöhe entgehen, machen diese Praxis zusätzlich lukrativ. Daher sollte auf 
Landes- und auch auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, dass sich Bauen lohnt und 
Grundstücksspekulationen durch die Abschaffung von Steuervermeidungsmodellen ein Riegel 
vorgeschoben wird. Wir schlagen ein Optionsmodell nach niederländischem Vorbild vor. 
Unternehmen zahlen dabei anteilig so viel Grunderwerbsteuer, wie sie Anteile eines 
Unternehmens erwerben. Damit würde ein wesentliches Hemmnis beseitigt werden, das einer 
ausreichenden und zügigen Wohnraumschaffung entgegensteht.
Sozialgerechtes Wohnen beginnt im Bund
Wir Bündnisgrüne setzen uns auch im Bund für eine Politik ein, die zur dauerhaften 
Entspannung des Wohnungsmarkts führt und notwendige energetische Investitionen in den 
Gebäudebestand ermöglicht.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist ein zentrales Vehikel, um den CO2-Ausstoß 
in unserer Stadt zu mindern. Zugleich müssen wir darauf achten, dass notwendige Arbeiten 
nicht zu weiterer Verdrängung führen. Die Kosten für die Sanierungen müssen hierfür fair 
zwischen Staat, Eigentümer*innen und Mieter*innen verteilt und die Umlage auf die Mieten 
deutlich gesenkt werden. Fördergelder, die zur Verfügung stehen, sollen zukünftig von den 
umzulegenden Kosten abgezogen werden, unabhängig davon, ob sie genutzt werden. Damit 
schaffen wir einen Anreiz für Eigentümer*innen, diese auch abzurufen.
Wir fordern eine Länderöffnungsklausel, die Ländern und großen Kommunen in angespannten 
Wohnungsmärkten eine eigene Mietgesetzgebung – wie beispielsweise die Einführung eines 
Mietendeckels – ermöglicht. Die Mietpreisbremse muss als dauerhaftes Instrument etabliert, 
konsequent durchgesetzt und Lücken geschlossen werden. Damit Mieter*innen nicht nur der 
Klageweg bleibt, braucht es Instrumente, die Verstöße gegen die Mietpreisbremse deutlich 
reduzieren. So könnten beispielsweise Vermieter*innen verpflichtet werden, neuen 
Mieter*innen einen zertifizierten digitalen Nachweis vorzulegen, der Alt- und Neumiete 
entlang der Kappungsgrenze transparent machen muss. Darüber hinaus müssen Verstöße härter 
sanktioniert und Ausnahmen abgeschafft werden. Dies insbesondere um ihre Umgehung durch 
möblierte und befristete Mietverhältnisse zu verhindern. Wir fordern, dass Mieterhöhungen im 
Bestand weiter begrenzt werden. Dafür wollen wir die Kappungsgrenze auf 9% in drei Jahren 
absenken. Bestehende Indexmietverträge möchten wir deckeln und neue Indexmietverträge 
einschränken. Das Instrument des Mietspiegels wollen wir weiterentwickeln, so dass zukünftig 
Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung Berücksichtigung finden.
Wir begrüßen die Entlastungen vieler Berliner*innen durch die Wohngeldreform und die im 
Bundeskabinett beschlossene weitere Erhöhung des monatlichen Wohngeldes zum 1. Januar 2025. 
Die Bezirke müssen aber dringend personell so ausgestattet werden, dass sie das Wohngeld 
umgehend an die Berliner*innen, die einen Anspruch darauf haben, auszahlen können und diese 
nicht monatelang warten müssen, sowie die ihnen darüber hinaus zur Verfügung stehenden 
Instrumente nutzen können, um die Mieter*innen in ihren Kiezen und Ortsteilen zu schützen.
Den Schutz vor Kündigungen wollen wir verbessern. Mieter*innen sollen diese durch eine 
Nachzahlung innerhalb einer Schonfrist abwenden können. Eigenbedarfskündigungen sollen nur 
zugunsten enger Familienmitglieder ausgesprochen werden dürfen. Zudem setzen wir uns für 
eine Ausweitung und Klarstellung des gesetzlichen Schutzes für besonders schutzbedürftige 
Menschen ein, insbesondere bei Alter, Krankheiten und Pflegebedürftigkeit sowie Menschen mit 
minderjährigen Kindern. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten 
Märkten soll weiterhin untersagt bleiben.
Um die Netto-Null-Versiegelung zu erreichen, muss vorhandener Wohnraum effektiv genutzt 
werden. Dazu gehört auch, dass eine Verringerung der Wohnfläche z.B. bei Auszug der Kinder 
erleichtert und unterstützt wird. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit des Wohnungstausches. Um 
diesen zu erleichtern, möchten wir eine gesetzliche Regelung einführen. Die LWUen sollen als 
Vorbilder vorangehen und Modelle testen.
Um dem gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen zu 
können, braucht es außerdem eine gemeinwohlorientierte Bodenvorratspolitik. Dafür muss der 
Bund geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und 
Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten 
Konditionen bereitstellen. Er muss außerdem die erforderlichen finanziellen Kapazitäten zur 
Verfügung stellen, um den strategischen Ankauf von privaten Flächen zu erleichtern.
Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu 
regelmäßigen Verkäufen von Immobilien, treibt die Preisspirale an und erhöht damit den Druck 
auf Mieter*innen. Wir fordern, bei vermieteten Immobilien die Haltefrist für zukünftige 
Wertsteigerungen und die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs abzuschaffen.
Der Bund muss außerdem die Mittel für die soziale Wohnraumförderung weiter erhöhen. Zudem 
soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren 
vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.
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Die üppigen Anreize für Immobilienbesitzende in Form von großzügigen Modernisierungsumlagen zu Lasten der Mieter*innen haben nicht dazu geführt, dass der Gebäudebestand in nennenswertem Umfang saniert worden ist.[Leerzeichen]
Über die letzten Jahre ist der Wohnungsmarkt zur zentralen Gerechtigkeitsfrage in Berlin 
herangewachsen. Nirgendwo zeigt sich die flächendeckende soziale Ungleichheit so sehr wie 
bei der Wohnungsfrage.
Etwa 84 Prozent der Berliner Haushalte wohnen zur Miete, dabei wendet rund ein Drittel fast 
die Hälfte des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete auf. Fast zwei Drittel der Berliner 
Haushalte sind WBS-berechtigt, wobei das entsprechende Angebot in unserer Stadt nicht 
ausreichend zur Verfügung steht. Der Neubau geht vielfach völlig am Bedarf vorbei. Statt 
bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum entstehen viel zu oft überteuerte Eigentums- und 
Mietwohnungen sowie Mikroapartments.
Im Bund werden wir uns weiterhin für starken Mieter*innenschutz einsetzen - gleichzeitig 
können wir es uns nicht leisten, auf entsprechende Regelungen zu warten. Deshalb müssen wir 
alle bezirklichen und landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um mit dem Berliner 
Wohnungsmarkt endlich wieder den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt gerecht zu werden. 
Dies ist eine politische Gestaltungsaufgabe, die wir dort, wo wir zuständig sind, bereits 
heute aktiv ausfüllen und auch in Zukunft weiter ausfüllen werden.
Unser Ziel ist es, dass mindestens 50% der Wohnungen in unserer Stadt in 
gemeinwohlorientierter Hand sind. Dazu zählen insbesondere landeseigene Wohnungsunternehmen 
(LWU) genauso wie Genossenschaften oder auch soziale Träger, die schon heute die 
Grundpfeiler bezahlbarer Mietangebote in Berlin bilden und die die immer weiter eskalierende 
Preisschraube nachhaltig senken und für breite Schichten bedarfsgerechten Wohnraum 
garantieren. Dieses Ziel verfolgen wir mit regulatorischen Instrumenten, die uns in den 
Bezirken sowie im Land zur Verfügung stehen, durch sozialverträglichen und klimaschonenden 
Neubau und Umbau, sowie mit einer langfristigen Förderung und dem gezielten Ankauf von 
bezahlbarem Wohnraum.
Wohnen, dass dem Leben gerecht wird – für konsequenten Mieter*innenschutz
Wir Bündnisgrüne setzen uns für ein Wohnungswirtschaftsgesetz ein, um die 
wohnungspolitischen Missstände und diejenigen Geschäftsmodelle in unserer Stadt, die 
ausschließlich auf maximale Renditen zielen, dauerhaft zu regulieren. Dies ist ein zentraler 
Baustein, um eine sozial verantwortliche und nachhaltige Wohnraumversorgung in unserer Stadt 
sicherzustellen. In dem wir den Wohnungsmarkt ordnen, wird das Land Berlin in die Lage 
versetzt, die öffentliche und private unternehmerische Wohnungswirtschaft zu lenken. Die 
Verteilung des Wohnraums und des Zugangs zum Wohnungsmarkt muss in Berlin vorrangig nach 
sozialen Gesichtspunkten erfolgen, damit Mieten in Berlin für die Breite der Gesellschaft 
wieder bezahlbar sind.
Wir errichten ein Landesamt für Wohnungswesen, das zusammen mit den für die Wohnungsaufsicht 
zuständigen Stellen in den Bezirken für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.
Alle natürlichen oder rechtlichen Personen, die mehr als 100 Wohnungen zur Vermietung 
anbieten und somit als Wohnungsunternehmer*innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt aktiv 
werden, benötigen seitens des Amtes eine Lizenz zum Vermieten – den sogenannten 
“Vermieterführerschein”. Dabei handelt es sich um einen Katalog, der die Grundsätze und 
Pflichten einer ordnungsgemäßen, sozial verantwortlichen Verwendung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum regelt. Wohnungsunternehmen in genossenschaftlicher, sonstiger gemeinnütziger oder 
kirchlicher Trägerschaft bewirtschaften ihre Bestände gemeinwohlorientiert.
Wir wollen große Wohnungsunternehmen mit Beständen ab eintausend Wohnungen in einem 
gestuften Verfahren stärker in die Pflicht nehmen, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu 
stellen. Sie sollen bei Neuvermietungen einen Anteil ihres Bestandes als WBS-Wohnungen auch 
an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen vergeben müssen.
Zur ordnungsmäßigen sozial verantwortlich Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums 
gehören nach unserem Verständnis insbesondere die vollständige Offenlegung der Eigentums- 
und Finanzverhältnisse von Wohnungsunternehmer*innen gegenüber den 
Wohnungsaufsichtsbehörden, eine Bewirtschaftung nach Maßgabe aufzustellender 
Wirtschaftspläne sowie die Bildung angemessener Instandhaltungs- und Investitionsrücklagen.
Wenn Wohnungsunternehmer*innen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit 
nicht besitzen oder nach Lage der Dinge keine Gewähr für eine ordnungsmäßige 
sozialverträgliche Verwaltung des Wohnraums besteht oder gar in größerem Umfang rechtliche 
Verstöße vorliegen, soll es möglich sein, die Erlaubnis zur Vermietung im öffentlichen 
Interesse an sozialverträglicher Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums zu versagen.
Falls Wohnungsunternehmer*innen ihrer Pflicht zur sozialverträglichen Verwendung und 
Bewirtschaftung des Wohnraums aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht dauerhaft und 
zuverlässig nachkommen wollen oder können, wollen wir, dass der Gebäudebestand gegen eine 
faire Entschädigung vom Land Berlin übernommen werden kann.
Das Landesamt soll - beginnend mit den Wohnungsbeständen der Inhaber*innen eines 
Vermieterführerscheins - ein Wohnungskataster aufbauen, in dem perspektivisch alle Wohnungen 
in Berlin sowie deren aktueller Mietzins und die Besitzverhältnisse transparent erfasst 
werden.
Den Senat wollen wir ermächtigen, bei festgestellter Wohnraummangellage durch 
Rechtsverordnung ein Abriss- und Leerstandverbot von Wohnraum im Land Berlin zu verhängen. 
Außerdem wollen wir Zuschläge für möbliertes Wohnen deckeln, um dieses Vermietungsmodell 
wieder auf ein normales Maß zurückzuführen.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition bis heute nichts 
unternommen hat, um den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ umzusetzen. Der 
Regierende Bürgermeister hat wiederholt erklärt, dass er das Abstimmungsergebnis ignorieren 
und den Volksentscheid nicht umsetzen werde. Das ist ein Angriff auf das Instrument der 
direkten Demokratie. CDU und SPD weigern sich trotz der Verabredung, einen gemeinsamen 
Schritt im Sinne des Volksentscheids zu machen und schaffen es nicht einmal, das von ihnen 
postulierte Rahmengesetz auf den Weg zu bringen.
Wir Bündnisgrüne fordern weiterhin, dass dem Willen der Mehrheit der Berliner*innen Rechnung 
getragen und der Volksentscheid zur Vergesellschaftung umgesetzt wird. Wir begrüßen es, dass 
die Initiative “Deutsche Wohnen & Co Enteignen” die Sache selbst in die Hand nimmt, indem 
sie ein Umsetzungsgesetz erarbeitet und anschließend die Berliner*innen über diesen 
Gesetzentwurf in einem erneuten Volksentscheid abstimmen lassen will. Zugleich bestehen 
weiterhin offene Fragen zur Umsetzung, die in der Expert*innenkommission leider nicht 
geklärt werden konnten. Daher fordern wir die Bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, 
die Diskussion zur Umsetzung des Volksentscheids mit konkreten Beiträgen zur
wissenschaftlichen Aufarbeitung der im Abschlussbericht der Expert*innenkommission 
gelassenen Leerstellen wie z.B. zu Fragen der Finanzierung, der Berechnung der 
Entschädigungssumme und zur Ausgestaltung der Anstalt öffentlichen Rechts zu unterstützen.
Wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, dass alle bezirklichen und landespolitischen 
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Mieter*innen in unserer Stadt zu schützen.
Circa eine Millionen Haushalte befinden sich in Berlin zwischenzeitlich in den 81 
Milieuschutzgebieten, die wir vor allem unter Rot-Grün-Rot erkämpft haben. Sie sind ein 
wichtiger Baustein, um bezahlbaren Wohnraum und die soziale Zusammensetzung in den Berliner 
Kiezen zu erhalten. Der Senat soll die Bezirke darin unterstützen, weitere 
Milieuschutzgebiete auszuweisen.
Um die Bezirke zu entlasten, muss zudem das Zweckentfremdungsverbot novelliert werden. Die 
Beweislast, dass keine Zweckentfremdung vorliegt, soll zukünftig bei den Vermieter*innen und 
nicht mehr bei den Bezirksverwaltungen liegen. Diese kommen oftmals nicht mehr hinterher, 
die vielen Eingaben zu überprüfen, die die Berliner*innen stellen. Um das 
Zweckentfremdungsverbot schlagkräftiger zu machen, müssen die Bezirke personell gestärkt 
werden, um diese Aufgabe stemmen zu können - hier muss der Senat endlich Abhilfe schaffen!
Wir begrüßen das vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebene Gutachten und 
unterstützen die Bezirke in ihrem Anliegen, gegen die überbordende befristete Vermietung 
einzelner Wohnungen, Zimmer und sogar Betten vorzugehen und Wege zu erproben und zu nutzen, 
um die Genehmigung hierfür zu untersagen. Dies ist in Milieuschutzgebieten möglich, da dort 
der Erhalt der sozialen Durchmischung und der Schutz der Wohnbevölkerung das oberste Ziel 
ist.
Wir begrüßen, dass die Bezirksämter Neukölln und Pankow trotz der erschwerten Bedingungen 
das Vorkaufsrecht im Fall der Weichselstraße und des Tuntenhauses ausgeübt haben. Wir 
kämpfen im Bund dafür, dass das Vorkaufsrecht weiterentwickelt und so ausgestaltet wird, 
dass es wieder leichter angewendet werden kann, und kritisieren die FDP scharf dafür, dass 
sie das verhindert. Generell sprechen wir uns für ein allgemeines, preislimitiertes 
kommunales Vorkaufsrecht aus. Die Wertermittlung für die Immobilienbewertung muss am Ertrag 
aus nachhaltig bezahlbaren Mieteinnahmen gemessen werden und nicht nach dem Marktwert 
erfolgen. Weitere Maßnahmen wie eine Fristverlängerung für die Prüfung der Ausübung des 
Vorkaufsrechtes, verschärfte Abwendungsvereinbarungen und eine landesweite 
Koordinierungsstelle sind erforderlich, um die Anwendung effektiv und schlagkräftig zu 
ermöglichen. Die Ausnahme vom Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen muss abgeschafft 
werden.
Soziale Ungleichheit wird durch weitere Diskriminierungsformen verstärkt. Insbesondere 
Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Menschen mit geringem Einkommen, 
Geflüchtete, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Alleinerziehende, Schwarze 
Menschen und People of Color sind von hohen Mieten und dem knappen Angebot besonders 
betroffen.
Studien und Gerichtsurteile zeigen auf, dass es auf dem Wohnungsmarkt systematisch zu 
Ungleichbehandlungen und Diskriminierung kommt. Der letzte Bericht der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes führt für das Jahr 2023 insgesamt 325 Anfragen zum 
Wohnungsmarkt auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss im Bund novelliert und die 
Ausnahmen für die Wohnungswirtschaft dringend gestrichen werden. In Berlin haben wir in 
unserer Regierungszeit eine Fachstelle für das gesellschaftliche Handlungsfeld Mieten/Wohnen 
eingerichtet – und damit einen horizontalen Ansatz in der Antidiskriminierungspolitik 
gestärkt. Wir fordern, dass insbesondere die landeseigenen Wohnungsunternehmen sich an die 
dort entwickelten Standards einer diskriminierungssensiblen Vermietungspraxis halten.
Zu viele Menschen sind in Berlin von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Unter ihnen 
befinden sich überdurchschnittlich viele diskriminierte und vulnerable Personengruppen, zum 
Beispiel LSBTIQ oder chronisch kranke Menschen. Wir fordern Beratungsangebote, die verstärkt 
diese Personengruppen unterstützen.
Das geschützte Marktsegement (GMS) ist ein zentrales Instrument, um gegen Wohnungslosigkeit 
vorzugehen. Wir wollen das GMS weiterentwickeln, damit es der gestiegenen Anzahl von 
betroffenen Menschen Rechnung tragen kann. Hierfür braucht es einen Bürokratieabbau in 
Verbindung mit der Einrichtung einer Servicestelle und Digitalisierung der Vergabe sowie die 
Erhöhung der Anzahl an Wohnungen auf 2.500, die jährlich darüber bereitgestellt werden 
sollen. Familiengerechte und barrierearme Wohnungen sollen hierbei verstärkt angeboten 
werden. Um das Wohnungsangebot des GMS nachhaltig absichern zu können, sollen im Zuge großer 
Neubauprojekte Wohneinheiten dafür eingeplant werden.
Die Unterbringung wohnungsloser Menschen soll auch rechtlich neu geordnet werden. Wir wollen 
ein Unterbringungsgesetz schaffen, dass Mindeststandards in der Versorgung, Beratung und 
Vermittlung beinhaltet.
Die enormen Kostensteigerungen bei den Heiz- und Betriebskosten bereiten viele 
Berliner*innen zwischenzeitlich große finanzielle Sorgen. Die Wärmewende ist eine der 
wichtigsten ökosozialen Zukunftsfragen in Berlin. Nur wenn wir die erneuerbare 
Wärmeversorgung und die energetische Gebäudesanierung in Berlin voranbringen, werden wir 
unsere Klimaschutzziele erreichen und die Energiekosten langfristig bezahlbar halten. Dafür 
müssen wir jetzt energiepolitisch umsteuern und die Wärmewende konsequent einleiten und 
steuern.
Die üppigen Anreize für Immobilienbesitzende in Form von großzügigen Modernisierungsumlagen 
zu Lasten der Mieter*innen haben nicht dazu geführt, dass der Gebäudebestand in 
nennenswertem Umfang saniert worden ist. 
Um die nötige Gebäudeeffizienz zu erreichen, müssen 
wir deshalb neue Wege gehen. Wir fordern, dass geprüft wird, ob das Land Berlin die 
Möglichkeit hat, ein Stufenmodell einzuführen, das die Sanierung von Bestandsgebäuden nach 
dem Prinzip „die schlechtesten zuerst“ voranbringt. Für eine gerechte Verteilung den Kosten 
der Sanierung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Land Berlin streben wir im Bund die 
Einführung des Drittelmodells an. Beim GEG möchten wir zudem die Perspektive der 
Mieter*innen weiter stärken und hierfür sozial nachsteuern.
Der zweite Baustein der Wärmewende ist neben der Gebäudeeffizienz die erneuerbare 
Wärmeversorgung. Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und 
die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Mit dem 
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der 
Wärmenetze haben wir Bündnisgrünen in der Bundesregierung wesentliche Weichen dafür 
gestellt. Jetzt gilt es, diese mit landesrechtlichen Maßnahmen zu unterstützen und zu 
flankieren. Dazu wollen wir zum Beispiel das Landesförderprogramm Heizkörpertausch ausbauen 
und ein Bonusprogramm für Handwerker*innen beim Wärmepumpeneinbau auflegen. Zudem fordern 
wir die Neuauflage der Förderung des „Effiziente Gebäude PLUS“ und möchten dieses um den 
Einbau von Wärmepumpen ausweiten. Es gibt gerade auch in den Einfamilienhaussiedlungen 
außerhalb des S-Bahn-Rings viele Menschen, die Beratung und Begleitung brauchen, wenn ihre 
alte Heizung ausgetauscht werden muss. Wir wollen das Bauinformationszentrum sowie die 
Energieberater*innen stärken, die es gerade in den Handwerksinnungen gibt, bei den 
Schornsteinfeger*innen, den Heizungsbauer*innen und Klempner*innen.
Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wollen wir ein Landesprogramm für den Neubau von 
Nahwärmenetzen auflegen. Dabei wollen wir insbesondere genossenschaftliche und 
gemeinwohlorientierte Ansätze fördern. Denn auch bei der Wärmewende setzen wir auf Energie 
in Bürger*innenhand. Aber auch bei der Wärmeversorgung muss darauf geachtet werden, die 
Kosten bezahlbar zu halten und gerecht zu verteilen. Wir fordern deshalb eine Ausweitung der 
Landesfernwärmeregulierung, die sowohl Anwendung auf Fern- als auch Nahwärmenetze und 
Contracting Modelle finden soll. Wir brauchen eine Kostentransparenz und effektive 
Wärmepreiskontrolle.
Bauen wir die Stadt von morgen - für einen sozial-ökologischen Um- und Neubau
Für den strategischen Umbau des Berliner Wohnungsmarkts hin zu mehr Gemeinwohl spielt der 
Neubau eine wichtige Rolle. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040“ des Landes Berlin sieht 
einen Bedarf von 222.000 neu zu errichtenden Wohnungen in unserer Stadt bis zum Jahr 2040. 
Solche Prognosen weisen zwar Schwächen auf, der Mehrbedarf ist aber unbestritten da. Wir 
Bündnisgrüne fordern, dass insbesondere Wohnungen für niedrige und mittlere Einkommen 
entstehen. Um dies zu erreichen, möchten wir landeseigene Wohnungsunternehmen und 
Genossenschaften darin unterstützen, ihre Angebote auszubauen. Zudem möchten wir 
städtebauliche und rechtliche Instrumente weiterentwickeln und nutzen, um auch den privaten 
Sektor hierbei stärker in die Pflicht zu nehmen. Für uns Bündnisgrüne ist klar, dass jeder 
Neubau den heutigen Anforderungen an Klima- und Naturschutz gerecht werden muss.
Berlin hat kein Flächenproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir fordern, dass der Senat 
endlich die Projekte praktisch umsetzt, die seit Jahren bei der Stadtentwicklungsverwaltung 
in Planung sind, statt immerzu öffentliche Diskussionen über neue Flächen anzuzetteln, die 
ihrerseits wieder einen jahrzehntelangen Vorlauf benötigen. Da wo Versiegelungen bereits 
vorhanden sind, wie etwa bei der Überbauung von eingeschossigen Supermärkten, oder aber da, 
wo Versiegelungen bereits geplant sind, wie etwa im Schumacher Quartier, müssen diese 
effizient genutzt und wo möglich der Bau von mehr Wohnungen geplant werden. Überdies ist für 
den Klimaschutz, das Einsparen von wertvollen Ressourcen, die Verringerung von 
Flächenneuinanspruchnahme sowie die Bestandsentwicklung durch Umbau ein wichtiger Beitrag. 
Indem wir Büros und Gewerbe zu Wohnungen umbauen, Häuser aufstocken, Dachgeschosse ausbauen, 
Flächen mit Wohnungsbau nachverdichten und Leerstandsflächen nutzen, können tausende neue 
Wohnungen entstehen. Wo aufgestockt oder ausgebaut wird, soll gleichzeitig die Entwicklung 
von Biotopflächenfaktor-Landschaftsplänen ausgelöst werden. Das führt zu mehr Biodiversität, 
Entsiegelung, urbanem Grün und damit sukzessive zu mehr Klimaanpassung und gleichzeitig mehr 
Wohn- und Lebensqualität. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bestätigt uns in 
unserem Ziel der Netto-Null-Versiegelung ab dem Jahr 2030. Auch vor diesen Hintergründen 
unterstützen wir deshalb das Volksbegehren BäumePlus-Gesetz der Initiative BaumEntscheid. 
Das von der Initiative vorgelegte Gesetz zeigt einen Weg auf, Berlin klimaresistent 
umzugestalten und die Lebensqualität der Berliner*innen nachhaltig zu verbessern.
Das Tempelhofer Feld hat eine große soziale und ökologische Bedeutung für unsere Stadt. Das 
Ergebnis des Volksentscheids ist nicht nur für uns, sondern natürlich auch für jede Berliner 
Regierung bindend. Wir lehnen die Bebauung des Tempelhofer Feldes ab. Der Senat sollte das 
Ergebnis seines eigenen Verfahrens ernst nehmen. Der sogenannte Dialogprozess hat eine 
Bebauung klar abgelehnt. Die ausgewählten Bürger*innen aus der ganzen Stadt haben sich für 
den Erhalt des Tempelhofer Feldes und insbesondere seiner Ränder ausgesprochen, die zu den 
meist genutzten Flächen gehören. In der Konsequenz muss der vom Senat gestartete Wettbewerb 
gestoppt werden.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind mit ihren ca. 360.000 Wohnungen ein wichtiges 
soziales Vermögen des Landes. Wir Bündnisgrünen sehen die Verpflichtung, den landeseigenen 
Wohnungsbestand unter sozialen Zielsetzungen zu verwalten. Die Mieter*innen haben mit ihren 
Mieten die Baudarlehen zurückgezahlt und so das Landesvermögen erweitert.
Wir setzen uns für klare Mietbegrenzungen ein, wie es etwa die Stadt Frankfurt bei ihrer 
stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft vereinbart hat, bei der Obergrenzen von jährlich 1 % 
für Bestandswohnungen gelten. Dies darf aber nicht zu Lasten der Instandhaltung, der 
energetischen Sanierung oder des Neubaus gehen. Kostensparende Methoden, wie die serielle 
Sanierung, sind umzusetzen. Bei größeren Modernisierungsvorhaben wollen wir eine 
verpflichtende aufsuchende Mieterberatung und -beteiligung umsetzen, um für Zustimmung zum 
Klimaschutz zu werben.
Um den landeseigenen Wohnungsbestand zu erweitern, ist eine deutliche Steigerung des LWU-
Neubaus vorrangig von geförderten Wohnungen oder ein weiterer Ankauf von größeren Paketen 
ehemaliger Sozialwohnungen besonders in den Bezirken notwendig, in denen es nur noch wenige 
gebundene Wohnungen gibt. Um den LWU diesen kapitalintensiven Weg zu ermöglichen, wollen wir 
hierfür die Zuführung von Eigenkapital aus dem Landeshaushalt prüfen. Da dies mit 
Vermögenszuwachs des Landes verbunden ist, ist dies schuldenbremsenneutral möglich. Auch im 
Neubau gibt es kostensparende Strategien, wie etwa Modul- und seriell gefertigte passgenaue 
Typenbauten. Hierfür und vor dem Hintergrund einer größeren Planungssicherheit für die 
Bauwirtschaft sollten die LWU ihre Bauleistungen gemeinsam und mit einer langfristigen 
Planungsperspektive ausschreiben, um durch Skaleneffekte eine Kostendegression zu erreichen 
und dringend erforderlichen Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen.
Für sehr viele Berliner*innen bedeutet eine Genossenschaftswohnung die Sicherheit, bis ins 
hohe Alter bezahlbar wohnen zu können. Den genossenschaftlichen Wohnungsbau möchten wir 
stärken und dem Trend sinkender Neubauzahlen der Genossenschaften entgegenwirken. Ihnen soll 
deutlich mehr Bauland per Erbbaurechtsvertrag überlassen werden, der die Interessen beider 
Vertragspartner fair berücksichtigt. Dazu zählen deutlich längere Laufzeiten von 99 Jahren, 
niedrigere Erbbauzinsvereinbarungen sowie ein Mindestanteil von 30% des ausgewiesenen 
Baulandes für Genossenschaften bei der Entwicklung öffentlicher Stadtquartiere. 
Konzeptverfahren für größere Grundstücke möchten wir vereinfachen und beschleunigen sowie 
kleinere Grundstücke per Losverfahren an Genossenschaften direkt vergeben. Bei der Planung 
von Neubaugebieten sollen sie zukünftig frühzeitig eingebunden und der Anteil der Flächen 
für spekulationsfreie, privatwirtschaftliche Nutzungsgemeinschaften erhöht werden. Die 
Finanzierung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) soll sichergestellt werden, 
damit Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger ihre Bestände auch durch den 
Ankauf von privaten Eigentümern vergrößern können. Die Förderdarlehen für den Erwerb von 
Genossenschaftsanteilen möchten wir weiterentwickeln, um Menschen mit geringen und mittleren 
Einkommen beim Erwerb zu unterstützen.
Wir prüfen, in Fällen des Ersterwerbs von selbst genutzten Eigentum durch Familien bei einer 
Haltungsfrist von zwanzig Jahren die Grunderwerbssteuer abzusenken. Wir begrüßen das 
Bundesmodell “Jung kauft alt” und setzen uns im Bund für zinsvergünstigte Darlehen mit 
tilgungsfreien Anläufen für junge Menschen und Familien ein, die Wohneigentum zur 
Selbstnutzung erwerben oder in eine Genossenschaft eintreten wollen.
Wir fordern darüber hinaus die Entwicklung einer Ankaufstrategie durch die Berliner 
Bodenfonds GmbH, um Wohnbestände für den gemeinwohlorientierten Sektor dauerhaft zu sichern 
– und zwar gerade dort, wo das Neubaupotential gering und der Veränderungsdruck groß ist. Zu 
prüfen ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Instandsetzungs-Förderprogramms mit 
zusätzlichen sozialen Bindungen, da Genossenschaften und LWU Bestände mit hohen 
Instandsetzungsbedarf oftmals nicht kaufen können.
Der Bestand mietpreisgebundener Sozialwohnungen nimmt in Berlin seit vielen Jahren rapide 
und dramatisch ab. Die Investitionsbank Berlin geht in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht 
davon aus, dass diese negative Entwicklung fortlaufen wird. Wir setzen uns daher dafür ein, 
dass das Berliner Modell für die kooperative Baulandentwicklung weiterentwickelt und 
zukünftig bei Bauvorhaben 60% der Wohnungen dem geförderten und preisgebundenen Segment bei 
mindestens 40-jähriger Laufzeit zugehören müssen. Überdies begrüßen wir das sogenannte 
Neuköllner Modell, wodurch der Bezirk auch bei kleineren Nachverdichtungsprojekten einen 
Anteil an Sozialwohnungen einfordern kann. Wir setzen uns dafür ein, dass basierend auf den 
Neuköllner Erfahrungswerten Leitlinien entwickelt werden, die in allen Bezirken angewendet 
werden können, damit beim Bauen im Bestand und der (vertikalen) Nachverdichtung stadtweit 
soziale Kriterien Berücksichtigung finden. Zudem fordern wir, die kooperative 
Baulandentwicklung auch auf bezahlbares Gewerbe zu erweitern.
Die derzeit gut ausgestattete Wohnungsneubauförderung wollen wir mit deutlich längeren 
Bindungen von mindestens 40 Jahren und einer Anpassung an die Preisentwicklung verbessern.
Um auch kleineren Wohnungsgenossenschaften den Bau von geförderten Wohnungen zu ermöglichen, 
sollten für diese eigenkapitalersetzende Darlehen angeboten werden. Für genossenschaftliche 
Neugründungen soll das Land ebenfalls Bürgschaften ermöglichen. Nach dem Vorbild von Hamburg 
könnte Berlin mit den Genossenschaften auch 100 Jahre Belegungsbindungen erreichen.
Wir wollen, dass vorrangig Fördermittel für Haushalte mit geringerem Einkommen reserviert 
werden und der Mindestanteil von Wohnungen für Haushalte mit besonderem Wohnbedarf deutlich 
erhöht wird. Schwarz-Rot spielt hier die mittleren und unteren Einkommensgruppen 
gegeneinander aus, indem der Berechtigtenkreis erweitert wurde, ohne die Anzahl der 
Sozialwohnungen insgesamt zu erhöhen.
Künftig muss in den Richtlinien ausgeschlossen bleiben, dass geförderte Wohnungen in 
Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Selbst wenn Eigentümer die Fördermittel 
vorzeitig zurückzahlen, darf wie in Bremen die Bindungszeit nicht mehr verkürzt werden.
Wir setzen uns überdies für eine Neue Wohngemeinnützigkeit ein, durch die dauerhaft 
gebundener Wohnungsbestand entstehen kann, der wie in Wien mietpreisdämpfend auf den freien 
Markt wirken würde.
Das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz des Senats wird seinem Namen nicht gerecht, da es 
nicht dazu führt, dass Wohnraum schneller gebaut werden wird. Es ist getragen von Misstrauen 
für politische und fachliche Ziele und reale Probleme der Bezirke. Die entscheidenden 
Probleme werden nicht angegangen, das für eine Beschleunigung von Anträgen und Verfahren 
wichtige Thema der Digitalisierung weitestgehend ausgespart. Dabei liegt gerade hier ein 
Hebel, um wirklich für Beschleunigung und effizienten Ressourceneinsatz zu sorgen. Gleiches 
gilt für das Thema Personalmangel, auf das Schwarz-Rot keine Antwort liefert. Stattdessen 
plant der Senat, neue Doppelstrukturen und kompliziertere Verfahren zu schaffen. Damit 
widerspricht das Gesetz dem parteiübergreifenden Prozess einer Verwaltungsreform, bei der 
die Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Land nach Kompetenzen geordnet werden sollen. Wir 
kritisieren zudem, dass das Gesetz ökologische Standards schleift und den Klimaschutz in der 
Stadt schwächt. Auch sollen Beteiligungsmöglichkeiten weiter erschwert und Fristen für eine 
angemessene Beteiligung verkürzt werden. Wir schließen uns der Kritik vieler Verbände – von 
der Architektenkammer über den NABU bis zum BUND – am Gesetzesvorhaben an und lehnen es in 
dieser Form ab.
Die Zahl der erreichbaren Baugenehmigungen und deren Umsetzung hängt in erster Linie von 
einer ausreichenden Anzahl bauwilliger Antragstellenden ab. Leider hat sich in den letzten 
Jahren gezeigt, dass Bauen in vielen Fällen weniger wirtschaftlich ist, als erworbene 
Grundstücke liegen zu lassen und zu einem günstigen Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern. 
Die Rendite aus Bodenwertsteigerungen war und ist genauso hoch, bzw. höher als durch eine 
Bebauung der Grundstücke. Es ist zunehmend zu Spekulationsgeschäften und dadurch zu einer 
Verknappung von Bauland gekommen, was ganz wesentlich zu den enorm gestiegenen 
Baulandpreisen beigetragen hat. Dies erklärt auch den sogenannten „Bauüberhang“, also die 
zum Teil beachtliche Differenz zwischen erteilten Baugenehmigungen und tatsächlich 
errichteten Wohnungen. Steuervermeidungsmodelle wie Share Deals, durch die dem Land Berlin 
Steuern in Millionenhöhe entgehen, machen diese Praxis zusätzlich lukrativ. Daher sollte auf 
Landes- und auch auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, dass sich Bauen lohnt und 
Grundstücksspekulationen durch die Abschaffung von Steuervermeidungsmodellen ein Riegel 
vorgeschoben wird. Wir schlagen ein Optionsmodell nach niederländischem Vorbild vor. 
Unternehmen zahlen dabei anteilig so viel Grunderwerbsteuer, wie sie Anteile eines 
Unternehmens erwerben. Damit würde ein wesentliches Hemmnis beseitigt werden, das einer 
ausreichenden und zügigen Wohnraumschaffung entgegensteht.
Sozialgerechtes Wohnen beginnt im Bund
Wir Bündnisgrüne setzen uns auch im Bund für eine Politik ein, die zur dauerhaften 
Entspannung des Wohnungsmarkts führt und notwendige energetische Investitionen in den 
Gebäudebestand ermöglicht.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist ein zentrales Vehikel, um den CO2-Ausstoß 
in unserer Stadt zu mindern. Zugleich müssen wir darauf achten, dass notwendige Arbeiten 
nicht zu weiterer Verdrängung führen. Die Kosten für die Sanierungen müssen hierfür fair 
zwischen Staat, Eigentümer*innen und Mieter*innen verteilt und die Umlage auf die Mieten 
deutlich gesenkt werden. Fördergelder, die zur Verfügung stehen, sollen zukünftig von den 
umzulegenden Kosten abgezogen werden, unabhängig davon, ob sie genutzt werden. Damit 
schaffen wir einen Anreiz für Eigentümer*innen, diese auch abzurufen.
Wir fordern eine Länderöffnungsklausel, die Ländern und großen Kommunen in angespannten 
Wohnungsmärkten eine eigene Mietgesetzgebung – wie beispielsweise die Einführung eines 
Mietendeckels – ermöglicht. Die Mietpreisbremse muss als dauerhaftes Instrument etabliert, 
konsequent durchgesetzt und Lücken geschlossen werden. Damit Mieter*innen nicht nur der 
Klageweg bleibt, braucht es Instrumente, die Verstöße gegen die Mietpreisbremse deutlich 
reduzieren. So könnten beispielsweise Vermieter*innen verpflichtet werden, neuen 
Mieter*innen einen zertifizierten digitalen Nachweis vorzulegen, der Alt- und Neumiete 
entlang der Kappungsgrenze transparent machen muss. Darüber hinaus müssen Verstöße härter 
sanktioniert und Ausnahmen abgeschafft werden. Dies insbesondere um ihre Umgehung durch 
möblierte und befristete Mietverhältnisse zu verhindern. Wir fordern, dass Mieterhöhungen im 
Bestand weiter begrenzt werden. Dafür wollen wir die Kappungsgrenze auf 9% in drei Jahren 
absenken. Bestehende Indexmietverträge möchten wir deckeln und neue Indexmietverträge 
einschränken. Das Instrument des Mietspiegels wollen wir weiterentwickeln, so dass zukünftig 
Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung Berücksichtigung finden.
Wir begrüßen die Entlastungen vieler Berliner*innen durch die Wohngeldreform und die im 
Bundeskabinett beschlossene weitere Erhöhung des monatlichen Wohngeldes zum 1. Januar 2025. 
Die Bezirke müssen aber dringend personell so ausgestattet werden, dass sie das Wohngeld 
umgehend an die Berliner*innen, die einen Anspruch darauf haben, auszahlen können und diese 
nicht monatelang warten müssen, sowie die ihnen darüber hinaus zur Verfügung stehenden 
Instrumente nutzen können, um die Mieter*innen in ihren Kiezen und Ortsteilen zu schützen.
Den Schutz vor Kündigungen wollen wir verbessern. Mieter*innen sollen diese durch eine 
Nachzahlung innerhalb einer Schonfrist abwenden können. Eigenbedarfskündigungen sollen nur 
zugunsten enger Familienmitglieder ausgesprochen werden dürfen. Zudem setzen wir uns für 
eine Ausweitung und Klarstellung des gesetzlichen Schutzes für besonders schutzbedürftige 
Menschen ein, insbesondere bei Alter, Krankheiten und Pflegebedürftigkeit sowie Menschen mit 
minderjährigen Kindern. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten 
Märkten soll weiterhin untersagt bleiben.
Um die Netto-Null-Versiegelung zu erreichen, muss vorhandener Wohnraum effektiv genutzt 
werden. Dazu gehört auch, dass eine Verringerung der Wohnfläche z.B. bei Auszug der Kinder 
erleichtert und unterstützt wird. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit des Wohnungstausches. Um 
diesen zu erleichtern, möchten wir eine gesetzliche Regelung einführen. Die LWUen sollen als 
Vorbilder vorangehen und Modelle testen.
Um dem gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen zu 
können, braucht es außerdem eine gemeinwohlorientierte Bodenvorratspolitik. Dafür muss der 
Bund geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und 
Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten 
Konditionen bereitstellen. Er muss außerdem die erforderlichen finanziellen Kapazitäten zur 
Verfügung stellen, um den strategischen Ankauf von privaten Flächen zu erleichtern.
Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu 
regelmäßigen Verkäufen von Immobilien, treibt die Preisspirale an und erhöht damit den Druck 
auf Mieter*innen. Wir fordern, bei vermieteten Immobilien die Haltefrist für zukünftige 
Wertsteigerungen und die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs abzuschaffen.
Der Bund muss außerdem die Mittel für die soziale Wohnraumförderung weiter erhöhen. Zudem 
soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren 
vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.