Dass das Mittel der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt deutlich erhöhen kann, zeigen die Erfahrungen in Spanien. Mit der Einführung des "spanischen Modells" der beidseitigen GPS-Technologie im Jahr 2009 sank die Zahl der Femizide dort deutlich: Während im Jahr 2008 noch 76 Femizide erfasst wurden reduzierte sich diese Zahl bis 2022 auf 49 Fälle. In keinem einzigen Fall, in dem die elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet wurde, ist eine Frau getötet worden.
Antrag: | Jede getötete Frau ist eine zu viel! - Einführung von elektronischen Fußfesseln prüfen |
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Antragsteller*in: | Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-13-004 |
Eingereicht: | 17.11.2024, 18:10 |