| Antrag: | Prävention stärken, Konsument*innen entkriminalisieren - für eine zukunftsgerichtete und menschenzentrierte Drogenpolitik in Berlin | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 19.11.2024, 13:32 | 
V-18-022: Prävention stärken, Konsument*innen entkriminalisieren - für eine zukunftsgerichtete und menschenzentrierte Drogenpolitik in Berlin
Verfahrensvorschlag: Antragstext
          
          Von Zeile 21 bis 27:
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden[Leerzeichen]und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hathaben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während ersie bei den legalen Drogen Alkohol und Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden konnten.
Von Zeile 40 bis 42:
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass die Strafverfolgung sich auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert und Verfahren gegen reine Konsument*innen in aller Regel nicht von Strafverfolgung betroffen sindeingestellt werden.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich für eine moderne, wissenschaftsbasierte 
Drogenpolitik ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und speziell auf die 
Herausforderungen in Berlin eingeht. Repressive Maßnahmen führen zu einer Verschärfung der 
Problematik und verhindern den Zugang zu Hilfe und Unterstützung, insbesondere in bekannten 
Problemzonen wie dem Görlitzer Park, dem Kottbusser Tor, dem Leopoldplatz und dem 
Stuttgarter Platz.
Wir streben daher eine Politik an, die auf Gesundheitsförderung, Schadensminimierung (“harm 
reduction”) und Entkriminalisierung statt auf Repression setzt. Dies bedeutet, präventive, 
therapeutische und niedrigschwellige Hilfsangebote gezielt zu stärken. Unser Ziel ist es, 
die Stigmatisierung von drogenkonsumierenden Menschen abzubauen und den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern, um so gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die 
Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
1. Hilfe statt Strafe - Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument*innen
Drogenkonsum ist in Berlin gesellschaftliche Realität, und die Kriminalisierung von 
Konsument*innen richtet großen Schaden an, ohne dass sie einen erkennbaren Nutzen für die 
Gesellschaft hat.
Sie führt zu einer schädlichen Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen, erschwert den 
Zugang zu Hilfsangeboten, behindert die Resozialisierung und erhöht die durch Drogen 
verursachten gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. 
Beschaffungskriminalität, organisierte Kriminalität, hochgefährliche Beimengungen und 
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich 
durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die 
Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend 
wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hathaben in den vergangenen 
Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während ersie bei den legalen Drogen Alkohol und 
Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
konnten.
Nach vielen Jahrzehnten der Prohibition muss anerkannt werden, dass sie grundsätzlich 
gescheitert und der bestehende Trend nicht durch repressive Maßnahmen bzw. eine “Law and 
Order”-Politik umkehrbar ist. Die Versprechen, mit denen konservative Politiker*innen ihr 
schadhaftes Vorgehen gegen Konsument*innen rechtfertigen, konnten nie eingelöst werden.
Wir fordern aktive Maßnahmen des Landes Berlin zur Entkriminalisierung konsumnaher Delikte 
und setzen uns für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung drogenkonsumierender 
Menschen ein. Initiativen zur Sensibilisierung und Aufklärung können dabei helfen, 
gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Ein Kernelement dieser Maßnahmen muss aus unserer Sicht sein, dass der Berliner Senat mit 
einer Allgemeinen Verfügung dafür Sorge trägt, dass bei konsumnahen Betäubungsmitteldelikten 
im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nach §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), 
§37 BtMG und §153a Strafprozessordnung (StPO) von der Strafverfolgung in der Regel abgesehen 
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG 
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass die Strafverfolgung sich auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert und Verfahren gegen reine Konsument*innen in aller Regel nicht 
von Strafverfolgung betroffen sindeingestellt werden.
Vorbild hierfür kann die am 26.03.2015 vom Berliner Senat erlassene Allgemeine Verfügung zur 
Umsetzung des §31a BtMG in Bezug auf Cannabisdelikte sein. Der aktuelle bundesrechtliche 
Rahmen bietet ausreichende Möglichkeiten, bei der Entkriminalisierung auch dem höheren 
Risiko anderer Substanzen Rechnung zu tragen und den Fokus auf Beratungs- und 
Suchthilfeangebote zu legen, bspw. durch das Absehen von der Strafverfolgung unter 
(Therapie-)Auflagen (§153a StPO) - Hilfe statt Strafe, wie es bspw. in Portugal mit dem sog. 
“Portugiesischen Modell” seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, soll Leitmotiv der Berliner 
Drogenpolitik werden.
Die Regulierung und der staatliche Umgang mit Drogen muss sich fakten- und 
wissenschaftsbasiert an dem individuellen Risikoprofil und den gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Konsums der verschiedenen Substanzen orientieren.
Mittel und Ressourcen, die bisher für repressive Maßnahmen und die sinnlose, teure 
Inhaftierung zumeist mittelloser oder psychisch kranker Konsument*innen aufgewendet wurden, 
sollen künftig in Prävention und Suchthilfe investiert werden. Die Umschichtung von Mitteln 
kann durch mehr Aufklärung, Entstigmatisierung und den Ausbau niedrigschwelliger 
Beratungsangebote (bspw. Drug-Checking) problematischen Konsummustern besser vorbeugen. 
Suchtkranken Menschen können durch mehr Angebote künftig bessere Perspektiven für den 
Ausstieg aus der Sucht oder alternativ besserer Zugang zu Substitutionstherapien eröffnet 
werden, die ein normales und in die Gesellschaft integriertes Leben ermöglichen.
Berlin soll sich an Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis beteiligen und außerdem 
wissenschaftliche Modellprojekte zur niedrigschwelligen Abgabe auch anderer Substanzen 
prüfen, um den gefährlichen Schwarzmarkt einzudämmen.
2. Entwicklung einer Berliner Sucht- und Drogenstrategie
Die Berliner Drogenpolitik braucht eine umfassende und integrierte Strategie, die 
Prävention, Therapie und Schadensminimierung vereint. Diese Strategie muss auf den aktuellen 
Herausforderungen und Bedarfen der Stadt basieren und klare Ziele und Maßnahmen zur 
Reduktion drogenbedingter Gesundheitsrisiken festlegen. Funktionierende, bestehende 
Initiativen wie mobile Beratungseinheiten und Modellprojekte zum Drug-Checking sollten in 
diese Strategie integriert und ausgebaut werden. 
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden soll sich dabei in erster Linie auf die Verfolgung 
der organisierten Kriminalität beschränken. Ein Austausch zwischen Suchthilfe und den 
Sicherheitsbehörden muss sichergestellt werden, um gemeinsam auf neue Herausforderungen und 
Risiken reagieren zu können; etwa, wenn besonders gefährliche neue psychoaktive Substanzen 
in Verkehr gebracht werden.
Suchtmittelabhängige Menschen haben einen Anspruch auf Behandlung, der niedrigschwellig 
eingelöst werden können muss.
3. Stärkung und bürokratische Entlastung niedrigschwelliger Hilfsangebote
Vermeintlich niedrigschwellige Hilfsangebote in Berlin wie Drogenkonsumräume und Drug-
Checking-Programme werden unter anderem durch umfangreiche bürokratische Anforderungen 
erschwert zugänglich gemacht und erreichen viele Konsument*innen derzeit nicht. Eine der 
Zugangsvoraussetzungen für Drogenkonsumräume ist das Ausfüllen des deutschen Kerndatensatzes 
zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KdS), der zeitintensive und detaillierte 
Angaben erfordert. Dies stellt für drogenkonsumierende Menschen eine erhebliche Hürde dar, 
da sie sich als Konsumierende registrieren und umfangreiche, sensible persönliche Daten 
preisgeben müssen. Angesichts der bestehenden Stigmatisierung und Repression ist dieser 
Prozess unangemessen und schreckt viele Betroffene davon ab, die dringend benötigten 
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Diese Hürden müssen abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern und die Effizienz zu 
steigern. Wir fordern daher einen leichteren Zugang zu bereits bestehenden Hilfsangeboten, 
die Erhebung eines vollständigen KdS soll künftig für niedrigschwellige Hilfsangebote 
künftig keine Anforderung mehr sein, maximal nur noch stichprobenartig erfolgen und keine 
Zugangsvoraussetzung für Konsument*innen sein.
Weiterhin fordern wir die Einführung besonders niedrigschwelliger Express-Drogenkonsumräume 
und den verstärkten Einsatz mobiler Beratungseinheiten in Berliner Problemzonen wie am 
Leopoldplatz verstärkt eingesetzt werden, um den Konsum aus dem öffentlichen Raum zu 
verlagern und Menschen vor Ort schnelle Hilfe zu bieten. Insbesondere die neuen 
Herausforderungen durch die zunehmende Verbreitung von Crack in Berlin müssen bei der 
Ausgestaltung der Drogenkonsumräume in Berlin berücksichtigt werden.
Betreiber von Drogenkonsumräumen sollen vom Land Berlin in die Lage versetzt werden, längere 
Öffnungszeiten und auch Drug-Checking anbieten zu können.
Substitutionstherapien sollen künftig deutlich niedrigschwelliger zugänglich sein, auch für 
Patienten ohne Krankenversicherung.
4. Verbesserte Verfügbarkeit von Drug-Checking und Überführung in ein Regelangebot
Drug-Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminimierung, die den sicheren Konsum 
fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. In Berlin wird das seit 2023 
bestehende Angebot sehr gut angenommen, aufgrund mangelnder Ressourcen kommt es dort jedoch 
zu langen Wartezeiten, die eine zusätzliche Schwelle zur Nutzung des Angebots darstellen.
Wir setzen uns daher für die Ausweitung bestehender Berliner Modellprojekte ein und fordern 
deren Überführung in ein Regelangebot. Neben der Erhöhung der Kapazitäten, die derzeit vor 
allem von Freizeitkonsument*innen genutzt werden, sollte das Monitoring auch verstärkt auf 
Substanzen der harten Drogenszene ausgeweitet werden. Besonders wichtig ist hierbei ein 
gezieltes Monitoring von Fentanyl, um die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei 
Veränderungen in der Konsumlage rasch reagieren zu können. Der systematische Einsatz von 
Schnelltests spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Tests zur Analyse von Substanzen 
müssen flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden, um eine wirksame 
Schadensminimierung für alle Zielgruppen sicherzustellen.
5. Stärkung der Hilfe bei opioidbedingten Drogennotfällen
Die Bereitstellung von Naloxon, einem Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierungen, ist 
essenziell für Berlin. Wir fordern die Aufhebung der Verschreibungspflicht, die Fortführung 
bzw. Ausweitung von Take-Home-Naloxon-Programmen und die Vorhaltung von Naloxon in 
Notdienst-Apotheken, um eine bessere Verfügbarkeit und eine schnelle Einsatzmöglichkeit zu 
gewährleisten. Berlin sollte die rechtliche Machbarkeit einer breiten Take-Home-
Naloxonvergabe oder Rezeptausstellung auf Landesebene prüfen. 
Zudem soll ein lokales Warnsystem etabliert werden, das vor gefährlichen Beimengungen und 
hohen Konzentrationen warnt (bspw. durch Aushänge an Brennpunkten, Smartphone-Apps, und 
Infoscreens in Drogenkonsumräumen). Ferner muss sichergestellt werden, dass Schnelltests für 
synthetische Opioide unkompliziert verfügbar sind.
Die Alarmierung von Rettungskräften bei Drogennotfällen darf nicht in eine Strafverfolgung 
von Konsument*innen aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln münden.
6. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Integration
Der öffentliche Raum in Berlin sollte integrativ gestaltet sein und die Bedürfnisse von 
drogenkonsumierenden Personen und Wohnungslosen berücksichtigen. Maßnahmen gegen die 
Verdrängung, wie sie etwa am Hermannplatz und in Neukölln beobachtet wurden, sind 
kontraproduktiv und führen lediglich zu einer Verlagerung der Problematik in die umliegenden 
Kieze.
Stattdessen sollen geschützte und integrierte Bereiche geschaffen werden, die einen sicheren 
und würdevollen Konsum ermöglichen. Der Ausbau aufsuchender Sozialarbeit und Prävention im 
öffentlichen Raum wird helfen, die Situation langfristig zu verbessern; in jedem Bezirk kann 
eine Drogenszene entstehen. Die Gestaltung im Sinne eines Ausgleichs sollte auch im Zuge von 
klimabedingten Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die kurz- bis mittelfristig 
ohnehin anstehen.
7. Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Bislang arbeiten verschiedene Akteure in versäulten Strukturen an landesweiten Problemen 
nebeneinander. Dies wird der komplexen Situation vor Ort nicht gerecht. Eine effektive 
Drogenpolitik erfordert eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren aus 
Präventions- und Suchthilfe, Polizei, Ordnungsamt sowie den übrigen bezirklichen Beteiligten 
in Berlin. Modelle zur aktiven Einbeziehung von Betroffenen sollten entwickelt und umgesetzt 
werden.
Wir fordern neben der verstärkten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit den Aufbau eines 
verbesserten Datenaustauschs zwischen Polizei, Suchthilfe und anderen relevanten 
Einrichtungen und die verstärkte Förderung und Einbeziehung wissenschaftlicher Studien zu 
Problemlösungsstrategien. Insbesondere sollten anonymisierte Daten aus der Suchthilfe 
integriert werden, um ein umfassenderes Lagebild zu erstellen, das Maßnahmen besser steuern 
kann. Die Berliner Problemzonen könnten durch eine bessere Koordination effektiver 
adressiert werden.
Antragstext
          
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überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden[Leerzeichen]und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
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festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht von Strafverfolgung betroffen sind[Leerzeichen]und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich für eine moderne, wissenschaftsbasierte 
Drogenpolitik ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und speziell auf die 
Herausforderungen in Berlin eingeht. Repressive Maßnahmen führen zu einer Verschärfung der 
Problematik und verhindern den Zugang zu Hilfe und Unterstützung, insbesondere in bekannten 
Problemzonen wie dem Görlitzer Park, dem Kottbusser Tor, dem Leopoldplatz und dem 
Stuttgarter Platz.
Wir streben daher eine Politik an, die auf Gesundheitsförderung, Schadensminimierung (“harm 
reduction”) und Entkriminalisierung statt auf Repression setzt. Dies bedeutet, präventive, 
therapeutische und niedrigschwellige Hilfsangebote gezielt zu stärken. Unser Ziel ist es, 
die Stigmatisierung von drogenkonsumierenden Menschen abzubauen und den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern, um so gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die 
Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
1. Hilfe statt Strafe - Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument*innen
Drogenkonsum ist in Berlin gesellschaftliche Realität, und die Kriminalisierung von 
Konsument*innen richtet großen Schaden an, ohne dass sie einen erkennbaren Nutzen für die 
Gesellschaft hat.
Sie führt zu einer schädlichen Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen, erschwert den 
Zugang zu Hilfsangeboten, behindert die Resozialisierung und erhöht die durch Drogen 
verursachten gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. 
Beschaffungskriminalität, organisierte Kriminalität, hochgefährliche Beimengungen und 
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich 
durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die 
Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend 
wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen 
Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und 
Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
konnte.
Nach vielen Jahrzehnten der Prohibition muss anerkannt werden, dass sie grundsätzlich 
gescheitert und der bestehende Trend nicht durch repressive Maßnahmen bzw. eine “Law and 
Order”-Politik umkehrbar ist. Die Versprechen, mit denen konservative Politiker*innen ihr 
schadhaftes Vorgehen gegen Konsument*innen rechtfertigen, konnten nie eingelöst werden.
Wir fordern aktive Maßnahmen des Landes Berlin zur Entkriminalisierung konsumnaher Delikte 
und setzen uns für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung drogenkonsumierender 
Menschen ein. Initiativen zur Sensibilisierung und Aufklärung können dabei helfen, 
gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Ein Kernelement dieser Maßnahmen muss aus unserer Sicht sein, dass der Berliner Senat mit 
einer Allgemeinen Verfügung dafür Sorge trägt, dass bei konsumnahen Betäubungsmitteldelikten 
im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nach §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), 
§37 BtMG und §153a Strafprozessordnung (StPO) von der Strafverfolgung in der Regel abgesehen 
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG 
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht 
von Strafverfolgung betroffen sind und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Vorbild hierfür kann die am 26.03.2015 vom Berliner Senat erlassene Allgemeine Verfügung zur 
Umsetzung des §31a BtMG in Bezug auf Cannabisdelikte sein. Der aktuelle bundesrechtliche 
Rahmen bietet ausreichende Möglichkeiten, bei der Entkriminalisierung auch dem höheren 
Risiko anderer Substanzen Rechnung zu tragen und den Fokus auf Beratungs- und 
Suchthilfeangebote zu legen, bspw. durch das Absehen von der Strafverfolgung unter 
(Therapie-)Auflagen (§153a StPO) - Hilfe statt Strafe, wie es bspw. in Portugal mit dem sog. 
“Portugiesischen Modell” seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, soll Leitmotiv der Berliner 
Drogenpolitik werden.
Die Regulierung und der staatliche Umgang mit Drogen muss sich fakten- und 
wissenschaftsbasiert an dem individuellen Risikoprofil und den gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Konsums der verschiedenen Substanzen orientieren.
Mittel und Ressourcen, die bisher für repressive Maßnahmen und die sinnlose, teure 
Inhaftierung zumeist mittelloser oder psychisch kranker Konsument*innen aufgewendet wurden, 
sollen künftig in Prävention und Suchthilfe investiert werden. Die Umschichtung von Mitteln 
kann durch mehr Aufklärung, Entstigmatisierung und den Ausbau niedrigschwelliger 
Beratungsangebote (bspw. Drug-Checking) problematischen Konsummustern besser vorbeugen. 
Suchtkranken Menschen können durch mehr Angebote künftig bessere Perspektiven für den 
Ausstieg aus der Sucht oder alternativ besserer Zugang zu Substitutionstherapien eröffnet 
werden, die ein normales und in die Gesellschaft integriertes Leben ermöglichen.
Berlin soll sich an Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis beteiligen und außerdem 
wissenschaftliche Modellprojekte zur niedrigschwelligen Abgabe auch anderer Substanzen 
prüfen, um den gefährlichen Schwarzmarkt einzudämmen.
2. Entwicklung einer Berliner Sucht- und Drogenstrategie
Die Berliner Drogenpolitik braucht eine umfassende und integrierte Strategie, die 
Prävention, Therapie und Schadensminimierung vereint. Diese Strategie muss auf den aktuellen 
Herausforderungen und Bedarfen der Stadt basieren und klare Ziele und Maßnahmen zur 
Reduktion drogenbedingter Gesundheitsrisiken festlegen. Funktionierende, bestehende 
Initiativen wie mobile Beratungseinheiten und Modellprojekte zum Drug-Checking sollten in 
diese Strategie integriert und ausgebaut werden. 
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden soll sich dabei in erster Linie auf die Verfolgung 
der organisierten Kriminalität beschränken. Ein Austausch zwischen Suchthilfe und den 
Sicherheitsbehörden muss sichergestellt werden, um gemeinsam auf neue Herausforderungen und 
Risiken reagieren zu können; etwa, wenn besonders gefährliche neue psychoaktive Substanzen 
in Verkehr gebracht werden.
Suchtmittelabhängige Menschen haben einen Anspruch auf Behandlung, der niedrigschwellig 
eingelöst werden können muss.
3. Stärkung und bürokratische Entlastung niedrigschwelliger Hilfsangebote
Vermeintlich niedrigschwellige Hilfsangebote in Berlin wie Drogenkonsumräume und Drug-
Checking-Programme werden unter anderem durch umfangreiche bürokratische Anforderungen 
erschwert zugänglich gemacht und erreichen viele Konsument*innen derzeit nicht. Eine der 
Zugangsvoraussetzungen für Drogenkonsumräume ist das Ausfüllen des deutschen Kerndatensatzes 
zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KdS), der zeitintensive und detaillierte 
Angaben erfordert. Dies stellt für drogenkonsumierende Menschen eine erhebliche Hürde dar, 
da sie sich als Konsumierende registrieren und umfangreiche, sensible persönliche Daten 
preisgeben müssen. Angesichts der bestehenden Stigmatisierung und Repression ist dieser 
Prozess unangemessen und schreckt viele Betroffene davon ab, die dringend benötigten 
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Diese Hürden müssen abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern und die Effizienz zu 
steigern. Wir fordern daher einen leichteren Zugang zu bereits bestehenden Hilfsangeboten, 
die Erhebung eines vollständigen KdS soll künftig für niedrigschwellige Hilfsangebote 
künftig keine Anforderung mehr sein, maximal nur noch stichprobenartig erfolgen und keine 
Zugangsvoraussetzung für Konsument*innen sein.
Weiterhin fordern wir die Einführung besonders niedrigschwelliger Express-Drogenkonsumräume 
und den verstärkten Einsatz mobiler Beratungseinheiten in Berliner Problemzonen wie am 
Leopoldplatz verstärkt eingesetzt werden, um den Konsum aus dem öffentlichen Raum zu 
verlagern und Menschen vor Ort schnelle Hilfe zu bieten. Insbesondere die neuen 
Herausforderungen durch die zunehmende Verbreitung von Crack in Berlin müssen bei der 
Ausgestaltung der Drogenkonsumräume in Berlin berücksichtigt werden.
Betreiber von Drogenkonsumräumen sollen vom Land Berlin in die Lage versetzt werden, längere 
Öffnungszeiten und auch Drug-Checking anbieten zu können.
Substitutionstherapien sollen künftig deutlich niedrigschwelliger zugänglich sein, auch für 
Patienten ohne Krankenversicherung.
4. Verbesserte Verfügbarkeit von Drug-Checking und Überführung in ein Regelangebot
Drug-Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminimierung, die den sicheren Konsum 
fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. In Berlin wird das seit 2023 
bestehende Angebot sehr gut angenommen, aufgrund mangelnder Ressourcen kommt es dort jedoch 
zu langen Wartezeiten, die eine zusätzliche Schwelle zur Nutzung des Angebots darstellen.
Wir setzen uns daher für die Ausweitung bestehender Berliner Modellprojekte ein und fordern 
deren Überführung in ein Regelangebot. Neben der Erhöhung der Kapazitäten, die derzeit vor 
allem von Freizeitkonsument*innen genutzt werden, sollte das Monitoring auch verstärkt auf 
Substanzen der harten Drogenszene ausgeweitet werden. Besonders wichtig ist hierbei ein 
gezieltes Monitoring von Fentanyl, um die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei 
Veränderungen in der Konsumlage rasch reagieren zu können. Der systematische Einsatz von 
Schnelltests spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Tests zur Analyse von Substanzen 
müssen flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden, um eine wirksame 
Schadensminimierung für alle Zielgruppen sicherzustellen.
5. Stärkung der Hilfe bei opioidbedingten Drogennotfällen
Die Bereitstellung von Naloxon, einem Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierungen, ist 
essenziell für Berlin. Wir fordern die Aufhebung der Verschreibungspflicht, die Fortführung 
bzw. Ausweitung von Take-Home-Naloxon-Programmen und die Vorhaltung von Naloxon in 
Notdienst-Apotheken, um eine bessere Verfügbarkeit und eine schnelle Einsatzmöglichkeit zu 
gewährleisten. Berlin sollte die rechtliche Machbarkeit einer breiten Take-Home-
Naloxonvergabe oder Rezeptausstellung auf Landesebene prüfen. 
Zudem soll ein lokales Warnsystem etabliert werden, das vor gefährlichen Beimengungen und 
hohen Konzentrationen warnt (bspw. durch Aushänge an Brennpunkten, Smartphone-Apps, und 
Infoscreens in Drogenkonsumräumen). Ferner muss sichergestellt werden, dass Schnelltests für 
synthetische Opioide unkompliziert verfügbar sind.
Die Alarmierung von Rettungskräften bei Drogennotfällen darf nicht in eine Strafverfolgung 
von Konsument*innen aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln münden.
6. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Integration
Der öffentliche Raum in Berlin sollte integrativ gestaltet sein und die Bedürfnisse von 
drogenkonsumierenden Personen und Wohnungslosen berücksichtigen. Maßnahmen gegen die 
Verdrängung, wie sie etwa am Hermannplatz und in Neukölln beobachtet wurden, sind 
kontraproduktiv und führen lediglich zu einer Verlagerung der Problematik in die umliegenden 
Kieze.
Stattdessen sollen geschützte und integrierte Bereiche geschaffen werden, die einen sicheren 
und würdevollen Konsum ermöglichen. Der Ausbau aufsuchender Sozialarbeit und Prävention im 
öffentlichen Raum wird helfen, die Situation langfristig zu verbessern; in jedem Bezirk kann 
eine Drogenszene entstehen. Die Gestaltung im Sinne eines Ausgleichs sollte auch im Zuge von 
klimabedingten Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die kurz- bis mittelfristig 
ohnehin anstehen.
7. Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Bislang arbeiten verschiedene Akteure in versäulten Strukturen an landesweiten Problemen 
nebeneinander. Dies wird der komplexen Situation vor Ort nicht gerecht. Eine effektive 
Drogenpolitik erfordert eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren aus 
Präventions- und Suchthilfe, Polizei, Ordnungsamt sowie den übrigen bezirklichen Beteiligten 
in Berlin. Modelle zur aktiven Einbeziehung von Betroffenen sollten entwickelt und umgesetzt 
werden.
Wir fordern neben der verstärkten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit den Aufbau eines 
verbesserten Datenaustauschs zwischen Polizei, Suchthilfe und anderen relevanten 
Einrichtungen und die verstärkte Förderung und Einbeziehung wissenschaftlicher Studien zu 
Problemlösungsstrategien. Insbesondere sollten anonymisierte Daten aus der Suchthilfe 
integriert werden, um ein umfassenderes Lagebild zu erstellen, das Maßnahmen besser steuern 
kann. Die Berliner Problemzonen könnten durch eine bessere Koordination effektiver 
adressiert werden.
                Unterstützer*innen
                
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Clara Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Corina Ullmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Kübra Beydas (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marlene Pacheco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Claudia Leistner (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
 
Von Zeile 21 bis 27:
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden[Leerzeichen]und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hathaben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während ersie bei den legalen Drogen Alkohol und Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden konnten.
Von Zeile 40 bis 42:
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass die Strafverfolgung sich auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert und Verfahren gegen reine Konsument*innen in aller Regel nicht von Strafverfolgung betroffen sindeingestellt werden.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich für eine moderne, wissenschaftsbasierte 
Drogenpolitik ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und speziell auf die 
Herausforderungen in Berlin eingeht. Repressive Maßnahmen führen zu einer Verschärfung der 
Problematik und verhindern den Zugang zu Hilfe und Unterstützung, insbesondere in bekannten 
Problemzonen wie dem Görlitzer Park, dem Kottbusser Tor, dem Leopoldplatz und dem 
Stuttgarter Platz.
Wir streben daher eine Politik an, die auf Gesundheitsförderung, Schadensminimierung (“harm 
reduction”) und Entkriminalisierung statt auf Repression setzt. Dies bedeutet, präventive, 
therapeutische und niedrigschwellige Hilfsangebote gezielt zu stärken. Unser Ziel ist es, 
die Stigmatisierung von drogenkonsumierenden Menschen abzubauen und den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern, um so gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die 
Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
1. Hilfe statt Strafe - Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument*innen
Drogenkonsum ist in Berlin gesellschaftliche Realität, und die Kriminalisierung von 
Konsument*innen richtet großen Schaden an, ohne dass sie einen erkennbaren Nutzen für die 
Gesellschaft hat.
Sie führt zu einer schädlichen Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen, erschwert den 
Zugang zu Hilfsangeboten, behindert die Resozialisierung und erhöht die durch Drogen 
verursachten gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. 
Beschaffungskriminalität, organisierte Kriminalität, hochgefährliche Beimengungen und 
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich 
durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die 
Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend 
wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hathaben in den vergangenen 
Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während ersie bei den legalen Drogen Alkohol und 
Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
konnten.
Nach vielen Jahrzehnten der Prohibition muss anerkannt werden, dass sie grundsätzlich 
gescheitert und der bestehende Trend nicht durch repressive Maßnahmen bzw. eine “Law and 
Order”-Politik umkehrbar ist. Die Versprechen, mit denen konservative Politiker*innen ihr 
schadhaftes Vorgehen gegen Konsument*innen rechtfertigen, konnten nie eingelöst werden.
Wir fordern aktive Maßnahmen des Landes Berlin zur Entkriminalisierung konsumnaher Delikte 
und setzen uns für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung drogenkonsumierender 
Menschen ein. Initiativen zur Sensibilisierung und Aufklärung können dabei helfen, 
gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Ein Kernelement dieser Maßnahmen muss aus unserer Sicht sein, dass der Berliner Senat mit 
einer Allgemeinen Verfügung dafür Sorge trägt, dass bei konsumnahen Betäubungsmitteldelikten 
im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nach §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), 
§37 BtMG und §153a Strafprozessordnung (StPO) von der Strafverfolgung in der Regel abgesehen 
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG 
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass die Strafverfolgung sich auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert und Verfahren gegen reine Konsument*innen in aller Regel nicht eingestellt werden.
von Strafverfolgung betroffen sind
Vorbild hierfür kann die am 26.03.2015 vom Berliner Senat erlassene Allgemeine Verfügung zur 
Umsetzung des §31a BtMG in Bezug auf Cannabisdelikte sein. Der aktuelle bundesrechtliche 
Rahmen bietet ausreichende Möglichkeiten, bei der Entkriminalisierung auch dem höheren 
Risiko anderer Substanzen Rechnung zu tragen und den Fokus auf Beratungs- und 
Suchthilfeangebote zu legen, bspw. durch das Absehen von der Strafverfolgung unter 
(Therapie-)Auflagen (§153a StPO) - Hilfe statt Strafe, wie es bspw. in Portugal mit dem sog. 
“Portugiesischen Modell” seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, soll Leitmotiv der Berliner 
Drogenpolitik werden.
Die Regulierung und der staatliche Umgang mit Drogen muss sich fakten- und 
wissenschaftsbasiert an dem individuellen Risikoprofil und den gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Konsums der verschiedenen Substanzen orientieren.
Mittel und Ressourcen, die bisher für repressive Maßnahmen und die sinnlose, teure 
Inhaftierung zumeist mittelloser oder psychisch kranker Konsument*innen aufgewendet wurden, 
sollen künftig in Prävention und Suchthilfe investiert werden. Die Umschichtung von Mitteln 
kann durch mehr Aufklärung, Entstigmatisierung und den Ausbau niedrigschwelliger 
Beratungsangebote (bspw. Drug-Checking) problematischen Konsummustern besser vorbeugen. 
Suchtkranken Menschen können durch mehr Angebote künftig bessere Perspektiven für den 
Ausstieg aus der Sucht oder alternativ besserer Zugang zu Substitutionstherapien eröffnet 
werden, die ein normales und in die Gesellschaft integriertes Leben ermöglichen.
Berlin soll sich an Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis beteiligen und außerdem 
wissenschaftliche Modellprojekte zur niedrigschwelligen Abgabe auch anderer Substanzen 
prüfen, um den gefährlichen Schwarzmarkt einzudämmen.
2. Entwicklung einer Berliner Sucht- und Drogenstrategie
Die Berliner Drogenpolitik braucht eine umfassende und integrierte Strategie, die 
Prävention, Therapie und Schadensminimierung vereint. Diese Strategie muss auf den aktuellen 
Herausforderungen und Bedarfen der Stadt basieren und klare Ziele und Maßnahmen zur 
Reduktion drogenbedingter Gesundheitsrisiken festlegen. Funktionierende, bestehende 
Initiativen wie mobile Beratungseinheiten und Modellprojekte zum Drug-Checking sollten in 
diese Strategie integriert und ausgebaut werden. 
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden soll sich dabei in erster Linie auf die Verfolgung 
der organisierten Kriminalität beschränken. Ein Austausch zwischen Suchthilfe und den 
Sicherheitsbehörden muss sichergestellt werden, um gemeinsam auf neue Herausforderungen und 
Risiken reagieren zu können; etwa, wenn besonders gefährliche neue psychoaktive Substanzen 
in Verkehr gebracht werden.
Suchtmittelabhängige Menschen haben einen Anspruch auf Behandlung, der niedrigschwellig 
eingelöst werden können muss.
3. Stärkung und bürokratische Entlastung niedrigschwelliger Hilfsangebote
Vermeintlich niedrigschwellige Hilfsangebote in Berlin wie Drogenkonsumräume und Drug-
Checking-Programme werden unter anderem durch umfangreiche bürokratische Anforderungen 
erschwert zugänglich gemacht und erreichen viele Konsument*innen derzeit nicht. Eine der 
Zugangsvoraussetzungen für Drogenkonsumräume ist das Ausfüllen des deutschen Kerndatensatzes 
zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KdS), der zeitintensive und detaillierte 
Angaben erfordert. Dies stellt für drogenkonsumierende Menschen eine erhebliche Hürde dar, 
da sie sich als Konsumierende registrieren und umfangreiche, sensible persönliche Daten 
preisgeben müssen. Angesichts der bestehenden Stigmatisierung und Repression ist dieser 
Prozess unangemessen und schreckt viele Betroffene davon ab, die dringend benötigten 
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Diese Hürden müssen abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern und die Effizienz zu 
steigern. Wir fordern daher einen leichteren Zugang zu bereits bestehenden Hilfsangeboten, 
die Erhebung eines vollständigen KdS soll künftig für niedrigschwellige Hilfsangebote 
künftig keine Anforderung mehr sein, maximal nur noch stichprobenartig erfolgen und keine 
Zugangsvoraussetzung für Konsument*innen sein.
Weiterhin fordern wir die Einführung besonders niedrigschwelliger Express-Drogenkonsumräume 
und den verstärkten Einsatz mobiler Beratungseinheiten in Berliner Problemzonen wie am 
Leopoldplatz verstärkt eingesetzt werden, um den Konsum aus dem öffentlichen Raum zu 
verlagern und Menschen vor Ort schnelle Hilfe zu bieten. Insbesondere die neuen 
Herausforderungen durch die zunehmende Verbreitung von Crack in Berlin müssen bei der 
Ausgestaltung der Drogenkonsumräume in Berlin berücksichtigt werden.
Betreiber von Drogenkonsumräumen sollen vom Land Berlin in die Lage versetzt werden, längere 
Öffnungszeiten und auch Drug-Checking anbieten zu können.
Substitutionstherapien sollen künftig deutlich niedrigschwelliger zugänglich sein, auch für 
Patienten ohne Krankenversicherung.
4. Verbesserte Verfügbarkeit von Drug-Checking und Überführung in ein Regelangebot
Drug-Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminimierung, die den sicheren Konsum 
fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. In Berlin wird das seit 2023 
bestehende Angebot sehr gut angenommen, aufgrund mangelnder Ressourcen kommt es dort jedoch 
zu langen Wartezeiten, die eine zusätzliche Schwelle zur Nutzung des Angebots darstellen.
Wir setzen uns daher für die Ausweitung bestehender Berliner Modellprojekte ein und fordern 
deren Überführung in ein Regelangebot. Neben der Erhöhung der Kapazitäten, die derzeit vor 
allem von Freizeitkonsument*innen genutzt werden, sollte das Monitoring auch verstärkt auf 
Substanzen der harten Drogenszene ausgeweitet werden. Besonders wichtig ist hierbei ein 
gezieltes Monitoring von Fentanyl, um die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei 
Veränderungen in der Konsumlage rasch reagieren zu können. Der systematische Einsatz von 
Schnelltests spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Tests zur Analyse von Substanzen 
müssen flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden, um eine wirksame 
Schadensminimierung für alle Zielgruppen sicherzustellen.
5. Stärkung der Hilfe bei opioidbedingten Drogennotfällen
Die Bereitstellung von Naloxon, einem Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierungen, ist 
essenziell für Berlin. Wir fordern die Aufhebung der Verschreibungspflicht, die Fortführung 
bzw. Ausweitung von Take-Home-Naloxon-Programmen und die Vorhaltung von Naloxon in 
Notdienst-Apotheken, um eine bessere Verfügbarkeit und eine schnelle Einsatzmöglichkeit zu 
gewährleisten. Berlin sollte die rechtliche Machbarkeit einer breiten Take-Home-
Naloxonvergabe oder Rezeptausstellung auf Landesebene prüfen. 
Zudem soll ein lokales Warnsystem etabliert werden, das vor gefährlichen Beimengungen und 
hohen Konzentrationen warnt (bspw. durch Aushänge an Brennpunkten, Smartphone-Apps, und 
Infoscreens in Drogenkonsumräumen). Ferner muss sichergestellt werden, dass Schnelltests für 
synthetische Opioide unkompliziert verfügbar sind.
Die Alarmierung von Rettungskräften bei Drogennotfällen darf nicht in eine Strafverfolgung 
von Konsument*innen aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln münden.
6. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Integration
Der öffentliche Raum in Berlin sollte integrativ gestaltet sein und die Bedürfnisse von 
drogenkonsumierenden Personen und Wohnungslosen berücksichtigen. Maßnahmen gegen die 
Verdrängung, wie sie etwa am Hermannplatz und in Neukölln beobachtet wurden, sind 
kontraproduktiv und führen lediglich zu einer Verlagerung der Problematik in die umliegenden 
Kieze.
Stattdessen sollen geschützte und integrierte Bereiche geschaffen werden, die einen sicheren 
und würdevollen Konsum ermöglichen. Der Ausbau aufsuchender Sozialarbeit und Prävention im 
öffentlichen Raum wird helfen, die Situation langfristig zu verbessern; in jedem Bezirk kann 
eine Drogenszene entstehen. Die Gestaltung im Sinne eines Ausgleichs sollte auch im Zuge von 
klimabedingten Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die kurz- bis mittelfristig 
ohnehin anstehen.
7. Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Bislang arbeiten verschiedene Akteure in versäulten Strukturen an landesweiten Problemen 
nebeneinander. Dies wird der komplexen Situation vor Ort nicht gerecht. Eine effektive 
Drogenpolitik erfordert eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren aus 
Präventions- und Suchthilfe, Polizei, Ordnungsamt sowie den übrigen bezirklichen Beteiligten 
in Berlin. Modelle zur aktiven Einbeziehung von Betroffenen sollten entwickelt und umgesetzt 
werden.
Wir fordern neben der verstärkten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit den Aufbau eines 
verbesserten Datenaustauschs zwischen Polizei, Suchthilfe und anderen relevanten 
Einrichtungen und die verstärkte Förderung und Einbeziehung wissenschaftlicher Studien zu 
Problemlösungsstrategien. Insbesondere sollten anonymisierte Daten aus der Suchthilfe 
integriert werden, um ein umfassenderes Lagebild zu erstellen, das Maßnahmen besser steuern 
kann. Die Berliner Problemzonen könnten durch eine bessere Koordination effektiver 
adressiert werden.
Antragstext
          
          Von Zeile 21 bis 26:
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden[Leerzeichen]und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
Von Zeile 41 bis 42 einfügen:
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht von Strafverfolgung betroffen sind[Leerzeichen]und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich für eine moderne, wissenschaftsbasierte 
Drogenpolitik ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und speziell auf die 
Herausforderungen in Berlin eingeht. Repressive Maßnahmen führen zu einer Verschärfung der 
Problematik und verhindern den Zugang zu Hilfe und Unterstützung, insbesondere in bekannten 
Problemzonen wie dem Görlitzer Park, dem Kottbusser Tor, dem Leopoldplatz und dem 
Stuttgarter Platz.
Wir streben daher eine Politik an, die auf Gesundheitsförderung, Schadensminimierung (“harm 
reduction”) und Entkriminalisierung statt auf Repression setzt. Dies bedeutet, präventive, 
therapeutische und niedrigschwellige Hilfsangebote gezielt zu stärken. Unser Ziel ist es, 
die Stigmatisierung von drogenkonsumierenden Menschen abzubauen und den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern, um so gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die 
Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
1. Hilfe statt Strafe - Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument*innen
Drogenkonsum ist in Berlin gesellschaftliche Realität, und die Kriminalisierung von 
Konsument*innen richtet großen Schaden an, ohne dass sie einen erkennbaren Nutzen für die 
Gesellschaft hat.
Sie führt zu einer schädlichen Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen, erschwert den 
Zugang zu Hilfsangeboten, behindert die Resozialisierung und erhöht die durch Drogen 
verursachten gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. 
Beschaffungskriminalität, organisierte Kriminalität, hochgefährliche Beimengungen und 
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich 
durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die 
Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend 
wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen 
Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und 
Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
konnte.
Nach vielen Jahrzehnten der Prohibition muss anerkannt werden, dass sie grundsätzlich 
gescheitert und der bestehende Trend nicht durch repressive Maßnahmen bzw. eine “Law and 
Order”-Politik umkehrbar ist. Die Versprechen, mit denen konservative Politiker*innen ihr 
schadhaftes Vorgehen gegen Konsument*innen rechtfertigen, konnten nie eingelöst werden.
Wir fordern aktive Maßnahmen des Landes Berlin zur Entkriminalisierung konsumnaher Delikte 
und setzen uns für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung drogenkonsumierender 
Menschen ein. Initiativen zur Sensibilisierung und Aufklärung können dabei helfen, 
gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Ein Kernelement dieser Maßnahmen muss aus unserer Sicht sein, dass der Berliner Senat mit 
einer Allgemeinen Verfügung dafür Sorge trägt, dass bei konsumnahen Betäubungsmitteldelikten 
im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nach §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), 
§37 BtMG und §153a Strafprozessordnung (StPO) von der Strafverfolgung in der Regel abgesehen 
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG 
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht 
von Strafverfolgung betroffen sind und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Vorbild hierfür kann die am 26.03.2015 vom Berliner Senat erlassene Allgemeine Verfügung zur 
Umsetzung des §31a BtMG in Bezug auf Cannabisdelikte sein. Der aktuelle bundesrechtliche 
Rahmen bietet ausreichende Möglichkeiten, bei der Entkriminalisierung auch dem höheren 
Risiko anderer Substanzen Rechnung zu tragen und den Fokus auf Beratungs- und 
Suchthilfeangebote zu legen, bspw. durch das Absehen von der Strafverfolgung unter 
(Therapie-)Auflagen (§153a StPO) - Hilfe statt Strafe, wie es bspw. in Portugal mit dem sog. 
“Portugiesischen Modell” seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, soll Leitmotiv der Berliner 
Drogenpolitik werden.
Die Regulierung und der staatliche Umgang mit Drogen muss sich fakten- und 
wissenschaftsbasiert an dem individuellen Risikoprofil und den gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Konsums der verschiedenen Substanzen orientieren.
Mittel und Ressourcen, die bisher für repressive Maßnahmen und die sinnlose, teure 
Inhaftierung zumeist mittelloser oder psychisch kranker Konsument*innen aufgewendet wurden, 
sollen künftig in Prävention und Suchthilfe investiert werden. Die Umschichtung von Mitteln 
kann durch mehr Aufklärung, Entstigmatisierung und den Ausbau niedrigschwelliger 
Beratungsangebote (bspw. Drug-Checking) problematischen Konsummustern besser vorbeugen. 
Suchtkranken Menschen können durch mehr Angebote künftig bessere Perspektiven für den 
Ausstieg aus der Sucht oder alternativ besserer Zugang zu Substitutionstherapien eröffnet 
werden, die ein normales und in die Gesellschaft integriertes Leben ermöglichen.
Berlin soll sich an Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis beteiligen und außerdem 
wissenschaftliche Modellprojekte zur niedrigschwelligen Abgabe auch anderer Substanzen 
prüfen, um den gefährlichen Schwarzmarkt einzudämmen.
2. Entwicklung einer Berliner Sucht- und Drogenstrategie
Die Berliner Drogenpolitik braucht eine umfassende und integrierte Strategie, die 
Prävention, Therapie und Schadensminimierung vereint. Diese Strategie muss auf den aktuellen 
Herausforderungen und Bedarfen der Stadt basieren und klare Ziele und Maßnahmen zur 
Reduktion drogenbedingter Gesundheitsrisiken festlegen. Funktionierende, bestehende 
Initiativen wie mobile Beratungseinheiten und Modellprojekte zum Drug-Checking sollten in 
diese Strategie integriert und ausgebaut werden. 
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden soll sich dabei in erster Linie auf die Verfolgung 
der organisierten Kriminalität beschränken. Ein Austausch zwischen Suchthilfe und den 
Sicherheitsbehörden muss sichergestellt werden, um gemeinsam auf neue Herausforderungen und 
Risiken reagieren zu können; etwa, wenn besonders gefährliche neue psychoaktive Substanzen 
in Verkehr gebracht werden.
Suchtmittelabhängige Menschen haben einen Anspruch auf Behandlung, der niedrigschwellig 
eingelöst werden können muss.
3. Stärkung und bürokratische Entlastung niedrigschwelliger Hilfsangebote
Vermeintlich niedrigschwellige Hilfsangebote in Berlin wie Drogenkonsumräume und Drug-
Checking-Programme werden unter anderem durch umfangreiche bürokratische Anforderungen 
erschwert zugänglich gemacht und erreichen viele Konsument*innen derzeit nicht. Eine der 
Zugangsvoraussetzungen für Drogenkonsumräume ist das Ausfüllen des deutschen Kerndatensatzes 
zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KdS), der zeitintensive und detaillierte 
Angaben erfordert. Dies stellt für drogenkonsumierende Menschen eine erhebliche Hürde dar, 
da sie sich als Konsumierende registrieren und umfangreiche, sensible persönliche Daten 
preisgeben müssen. Angesichts der bestehenden Stigmatisierung und Repression ist dieser 
Prozess unangemessen und schreckt viele Betroffene davon ab, die dringend benötigten 
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Diese Hürden müssen abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern und die Effizienz zu 
steigern. Wir fordern daher einen leichteren Zugang zu bereits bestehenden Hilfsangeboten, 
die Erhebung eines vollständigen KdS soll künftig für niedrigschwellige Hilfsangebote 
künftig keine Anforderung mehr sein, maximal nur noch stichprobenartig erfolgen und keine 
Zugangsvoraussetzung für Konsument*innen sein.
Weiterhin fordern wir die Einführung besonders niedrigschwelliger Express-Drogenkonsumräume 
und den verstärkten Einsatz mobiler Beratungseinheiten in Berliner Problemzonen wie am 
Leopoldplatz verstärkt eingesetzt werden, um den Konsum aus dem öffentlichen Raum zu 
verlagern und Menschen vor Ort schnelle Hilfe zu bieten. Insbesondere die neuen 
Herausforderungen durch die zunehmende Verbreitung von Crack in Berlin müssen bei der 
Ausgestaltung der Drogenkonsumräume in Berlin berücksichtigt werden.
Betreiber von Drogenkonsumräumen sollen vom Land Berlin in die Lage versetzt werden, längere 
Öffnungszeiten und auch Drug-Checking anbieten zu können.
Substitutionstherapien sollen künftig deutlich niedrigschwelliger zugänglich sein, auch für 
Patienten ohne Krankenversicherung.
4. Verbesserte Verfügbarkeit von Drug-Checking und Überführung in ein Regelangebot
Drug-Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminimierung, die den sicheren Konsum 
fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. In Berlin wird das seit 2023 
bestehende Angebot sehr gut angenommen, aufgrund mangelnder Ressourcen kommt es dort jedoch 
zu langen Wartezeiten, die eine zusätzliche Schwelle zur Nutzung des Angebots darstellen.
Wir setzen uns daher für die Ausweitung bestehender Berliner Modellprojekte ein und fordern 
deren Überführung in ein Regelangebot. Neben der Erhöhung der Kapazitäten, die derzeit vor 
allem von Freizeitkonsument*innen genutzt werden, sollte das Monitoring auch verstärkt auf 
Substanzen der harten Drogenszene ausgeweitet werden. Besonders wichtig ist hierbei ein 
gezieltes Monitoring von Fentanyl, um die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei 
Veränderungen in der Konsumlage rasch reagieren zu können. Der systematische Einsatz von 
Schnelltests spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Tests zur Analyse von Substanzen 
müssen flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden, um eine wirksame 
Schadensminimierung für alle Zielgruppen sicherzustellen.
5. Stärkung der Hilfe bei opioidbedingten Drogennotfällen
Die Bereitstellung von Naloxon, einem Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierungen, ist 
essenziell für Berlin. Wir fordern die Aufhebung der Verschreibungspflicht, die Fortführung 
bzw. Ausweitung von Take-Home-Naloxon-Programmen und die Vorhaltung von Naloxon in 
Notdienst-Apotheken, um eine bessere Verfügbarkeit und eine schnelle Einsatzmöglichkeit zu 
gewährleisten. Berlin sollte die rechtliche Machbarkeit einer breiten Take-Home-
Naloxonvergabe oder Rezeptausstellung auf Landesebene prüfen. 
Zudem soll ein lokales Warnsystem etabliert werden, das vor gefährlichen Beimengungen und 
hohen Konzentrationen warnt (bspw. durch Aushänge an Brennpunkten, Smartphone-Apps, und 
Infoscreens in Drogenkonsumräumen). Ferner muss sichergestellt werden, dass Schnelltests für 
synthetische Opioide unkompliziert verfügbar sind.
Die Alarmierung von Rettungskräften bei Drogennotfällen darf nicht in eine Strafverfolgung 
von Konsument*innen aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln münden.
6. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Integration
Der öffentliche Raum in Berlin sollte integrativ gestaltet sein und die Bedürfnisse von 
drogenkonsumierenden Personen und Wohnungslosen berücksichtigen. Maßnahmen gegen die 
Verdrängung, wie sie etwa am Hermannplatz und in Neukölln beobachtet wurden, sind 
kontraproduktiv und führen lediglich zu einer Verlagerung der Problematik in die umliegenden 
Kieze.
Stattdessen sollen geschützte und integrierte Bereiche geschaffen werden, die einen sicheren 
und würdevollen Konsum ermöglichen. Der Ausbau aufsuchender Sozialarbeit und Prävention im 
öffentlichen Raum wird helfen, die Situation langfristig zu verbessern; in jedem Bezirk kann 
eine Drogenszene entstehen. Die Gestaltung im Sinne eines Ausgleichs sollte auch im Zuge von 
klimabedingten Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die kurz- bis mittelfristig 
ohnehin anstehen.
7. Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Bislang arbeiten verschiedene Akteure in versäulten Strukturen an landesweiten Problemen 
nebeneinander. Dies wird der komplexen Situation vor Ort nicht gerecht. Eine effektive 
Drogenpolitik erfordert eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren aus 
Präventions- und Suchthilfe, Polizei, Ordnungsamt sowie den übrigen bezirklichen Beteiligten 
in Berlin. Modelle zur aktiven Einbeziehung von Betroffenen sollten entwickelt und umgesetzt 
werden.
Wir fordern neben der verstärkten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit den Aufbau eines 
verbesserten Datenaustauschs zwischen Polizei, Suchthilfe und anderen relevanten 
Einrichtungen und die verstärkte Förderung und Einbeziehung wissenschaftlicher Studien zu 
Problemlösungsstrategien. Insbesondere sollten anonymisierte Daten aus der Suchthilfe 
integriert werden, um ein umfassenderes Lagebild zu erstellen, das Maßnahmen besser steuern 
kann. Die Berliner Problemzonen könnten durch eine bessere Koordination effektiver 
adressiert werden.
                Unterstützer*innen
                
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Clara Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Corina Ullmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Kübra Beydas (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marlene Pacheco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Claudia Leistner (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
 
Von Zeile 21 bis 26:
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden[Leerzeichen]und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
Von Zeile 41 bis 42 einfügen:
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht von Strafverfolgung betroffen sind[Leerzeichen]und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich für eine moderne, wissenschaftsbasierte 
Drogenpolitik ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und speziell auf die 
Herausforderungen in Berlin eingeht. Repressive Maßnahmen führen zu einer Verschärfung der 
Problematik und verhindern den Zugang zu Hilfe und Unterstützung, insbesondere in bekannten 
Problemzonen wie dem Görlitzer Park, dem Kottbusser Tor, dem Leopoldplatz und dem 
Stuttgarter Platz.
Wir streben daher eine Politik an, die auf Gesundheitsförderung, Schadensminimierung (“harm 
reduction”) und Entkriminalisierung statt auf Repression setzt. Dies bedeutet, präventive, 
therapeutische und niedrigschwellige Hilfsangebote gezielt zu stärken. Unser Ziel ist es, 
die Stigmatisierung von drogenkonsumierenden Menschen abzubauen und den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern, um so gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die 
Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
1. Hilfe statt Strafe - Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument*innen
Drogenkonsum ist in Berlin gesellschaftliche Realität, und die Kriminalisierung von 
Konsument*innen richtet großen Schaden an, ohne dass sie einen erkennbaren Nutzen für die 
Gesellschaft hat.
Sie führt zu einer schädlichen Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen, erschwert den 
Zugang zu Hilfsangeboten, behindert die Resozialisierung und erhöht die durch Drogen 
verursachten gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. 
Beschaffungskriminalität, organisierte Kriminalität, hochgefährliche Beimengungen und 
überdosierte Präparate auf dem Schwarzmarkt sind nur einige der Gefahren, die vornehmlich 
durch die Prohibition und nicht durch Substanzen selbst herbeigeführt werden und für die bis heute keine sicherheitspolitisch wirksamen Gegenstrategien gefunden wurden. Die durch die 
Kriminalisierung beabsichtigte generalpräventive Wirkung konnte bis heute nicht hinreichend 
wissenschaftlich belegt werden. Der Konsum illegaler Drogen und die Anzahl der Drogentoten in Berlin hat in den vergangenen 
Jahren und Jahrzehnten massiv zugenommen, während er bei den legalen Drogen Alkohol und 
Tabak durch Aufklärung, Prävention und eine erhöhte Besteuerung effektiv reduziert werden 
konnte.
Nach vielen Jahrzehnten der Prohibition muss anerkannt werden, dass sie grundsätzlich 
gescheitert und der bestehende Trend nicht durch repressive Maßnahmen bzw. eine “Law and 
Order”-Politik umkehrbar ist. Die Versprechen, mit denen konservative Politiker*innen ihr 
schadhaftes Vorgehen gegen Konsument*innen rechtfertigen, konnten nie eingelöst werden.
Wir fordern aktive Maßnahmen des Landes Berlin zur Entkriminalisierung konsumnaher Delikte 
und setzen uns für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung drogenkonsumierender 
Menschen ein. Initiativen zur Sensibilisierung und Aufklärung können dabei helfen, 
gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Ein Kernelement dieser Maßnahmen muss aus unserer Sicht sein, dass der Berliner Senat mit 
einer Allgemeinen Verfügung dafür Sorge trägt, dass bei konsumnahen Betäubungsmitteldelikten 
im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nach §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), 
§37 BtMG und §153a Strafprozessordnung (StPO) von der Strafverfolgung in der Regel abgesehen 
wird - insbesondere sind für alle gängigen Betäubungsmittel “Geringe Mengen” nach §31a BtMG 
festzulegen. Deren Höhe ist so auszurichten, dass reine Konsument*innen in aller Regel nicht 
von Strafverfolgung betroffen sind und sich die Strafverfolgung auf die organisierte Kriminalität und den Handel fokussiert.
Vorbild hierfür kann die am 26.03.2015 vom Berliner Senat erlassene Allgemeine Verfügung zur 
Umsetzung des §31a BtMG in Bezug auf Cannabisdelikte sein. Der aktuelle bundesrechtliche 
Rahmen bietet ausreichende Möglichkeiten, bei der Entkriminalisierung auch dem höheren 
Risiko anderer Substanzen Rechnung zu tragen und den Fokus auf Beratungs- und 
Suchthilfeangebote zu legen, bspw. durch das Absehen von der Strafverfolgung unter 
(Therapie-)Auflagen (§153a StPO) - Hilfe statt Strafe, wie es bspw. in Portugal mit dem sog. 
“Portugiesischen Modell” seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, soll Leitmotiv der Berliner 
Drogenpolitik werden.
Die Regulierung und der staatliche Umgang mit Drogen muss sich fakten- und 
wissenschaftsbasiert an dem individuellen Risikoprofil und den gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Konsums der verschiedenen Substanzen orientieren.
Mittel und Ressourcen, die bisher für repressive Maßnahmen und die sinnlose, teure 
Inhaftierung zumeist mittelloser oder psychisch kranker Konsument*innen aufgewendet wurden, 
sollen künftig in Prävention und Suchthilfe investiert werden. Die Umschichtung von Mitteln 
kann durch mehr Aufklärung, Entstigmatisierung und den Ausbau niedrigschwelliger 
Beratungsangebote (bspw. Drug-Checking) problematischen Konsummustern besser vorbeugen. 
Suchtkranken Menschen können durch mehr Angebote künftig bessere Perspektiven für den 
Ausstieg aus der Sucht oder alternativ besserer Zugang zu Substitutionstherapien eröffnet 
werden, die ein normales und in die Gesellschaft integriertes Leben ermöglichen.
Berlin soll sich an Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis beteiligen und außerdem 
wissenschaftliche Modellprojekte zur niedrigschwelligen Abgabe auch anderer Substanzen 
prüfen, um den gefährlichen Schwarzmarkt einzudämmen.
2. Entwicklung einer Berliner Sucht- und Drogenstrategie
Die Berliner Drogenpolitik braucht eine umfassende und integrierte Strategie, die 
Prävention, Therapie und Schadensminimierung vereint. Diese Strategie muss auf den aktuellen 
Herausforderungen und Bedarfen der Stadt basieren und klare Ziele und Maßnahmen zur 
Reduktion drogenbedingter Gesundheitsrisiken festlegen. Funktionierende, bestehende 
Initiativen wie mobile Beratungseinheiten und Modellprojekte zum Drug-Checking sollten in 
diese Strategie integriert und ausgebaut werden. 
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden soll sich dabei in erster Linie auf die Verfolgung 
der organisierten Kriminalität beschränken. Ein Austausch zwischen Suchthilfe und den 
Sicherheitsbehörden muss sichergestellt werden, um gemeinsam auf neue Herausforderungen und 
Risiken reagieren zu können; etwa, wenn besonders gefährliche neue psychoaktive Substanzen 
in Verkehr gebracht werden.
Suchtmittelabhängige Menschen haben einen Anspruch auf Behandlung, der niedrigschwellig 
eingelöst werden können muss.
3. Stärkung und bürokratische Entlastung niedrigschwelliger Hilfsangebote
Vermeintlich niedrigschwellige Hilfsangebote in Berlin wie Drogenkonsumräume und Drug-
Checking-Programme werden unter anderem durch umfangreiche bürokratische Anforderungen 
erschwert zugänglich gemacht und erreichen viele Konsument*innen derzeit nicht. Eine der 
Zugangsvoraussetzungen für Drogenkonsumräume ist das Ausfüllen des deutschen Kerndatensatzes 
zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KdS), der zeitintensive und detaillierte 
Angaben erfordert. Dies stellt für drogenkonsumierende Menschen eine erhebliche Hürde dar, 
da sie sich als Konsumierende registrieren und umfangreiche, sensible persönliche Daten 
preisgeben müssen. Angesichts der bestehenden Stigmatisierung und Repression ist dieser 
Prozess unangemessen und schreckt viele Betroffene davon ab, die dringend benötigten 
Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Diese Hürden müssen abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern und die Effizienz zu 
steigern. Wir fordern daher einen leichteren Zugang zu bereits bestehenden Hilfsangeboten, 
die Erhebung eines vollständigen KdS soll künftig für niedrigschwellige Hilfsangebote 
künftig keine Anforderung mehr sein, maximal nur noch stichprobenartig erfolgen und keine 
Zugangsvoraussetzung für Konsument*innen sein.
Weiterhin fordern wir die Einführung besonders niedrigschwelliger Express-Drogenkonsumräume 
und den verstärkten Einsatz mobiler Beratungseinheiten in Berliner Problemzonen wie am 
Leopoldplatz verstärkt eingesetzt werden, um den Konsum aus dem öffentlichen Raum zu 
verlagern und Menschen vor Ort schnelle Hilfe zu bieten. Insbesondere die neuen 
Herausforderungen durch die zunehmende Verbreitung von Crack in Berlin müssen bei der 
Ausgestaltung der Drogenkonsumräume in Berlin berücksichtigt werden.
Betreiber von Drogenkonsumräumen sollen vom Land Berlin in die Lage versetzt werden, längere 
Öffnungszeiten und auch Drug-Checking anbieten zu können.
Substitutionstherapien sollen künftig deutlich niedrigschwelliger zugänglich sein, auch für 
Patienten ohne Krankenversicherung.
4. Verbesserte Verfügbarkeit von Drug-Checking und Überführung in ein Regelangebot
Drug-Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminimierung, die den sicheren Konsum 
fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. In Berlin wird das seit 2023 
bestehende Angebot sehr gut angenommen, aufgrund mangelnder Ressourcen kommt es dort jedoch 
zu langen Wartezeiten, die eine zusätzliche Schwelle zur Nutzung des Angebots darstellen.
Wir setzen uns daher für die Ausweitung bestehender Berliner Modellprojekte ein und fordern 
deren Überführung in ein Regelangebot. Neben der Erhöhung der Kapazitäten, die derzeit vor 
allem von Freizeitkonsument*innen genutzt werden, sollte das Monitoring auch verstärkt auf 
Substanzen der harten Drogenszene ausgeweitet werden. Besonders wichtig ist hierbei ein 
gezieltes Monitoring von Fentanyl, um die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei 
Veränderungen in der Konsumlage rasch reagieren zu können. Der systematische Einsatz von 
Schnelltests spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Tests zur Analyse von Substanzen 
müssen flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden, um eine wirksame 
Schadensminimierung für alle Zielgruppen sicherzustellen.
5. Stärkung der Hilfe bei opioidbedingten Drogennotfällen
Die Bereitstellung von Naloxon, einem Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierungen, ist 
essenziell für Berlin. Wir fordern die Aufhebung der Verschreibungspflicht, die Fortführung 
bzw. Ausweitung von Take-Home-Naloxon-Programmen und die Vorhaltung von Naloxon in 
Notdienst-Apotheken, um eine bessere Verfügbarkeit und eine schnelle Einsatzmöglichkeit zu 
gewährleisten. Berlin sollte die rechtliche Machbarkeit einer breiten Take-Home-
Naloxonvergabe oder Rezeptausstellung auf Landesebene prüfen. 
Zudem soll ein lokales Warnsystem etabliert werden, das vor gefährlichen Beimengungen und 
hohen Konzentrationen warnt (bspw. durch Aushänge an Brennpunkten, Smartphone-Apps, und 
Infoscreens in Drogenkonsumräumen). Ferner muss sichergestellt werden, dass Schnelltests für 
synthetische Opioide unkompliziert verfügbar sind.
Die Alarmierung von Rettungskräften bei Drogennotfällen darf nicht in eine Strafverfolgung 
von Konsument*innen aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln münden.
6. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Integration
Der öffentliche Raum in Berlin sollte integrativ gestaltet sein und die Bedürfnisse von 
drogenkonsumierenden Personen und Wohnungslosen berücksichtigen. Maßnahmen gegen die 
Verdrängung, wie sie etwa am Hermannplatz und in Neukölln beobachtet wurden, sind 
kontraproduktiv und führen lediglich zu einer Verlagerung der Problematik in die umliegenden 
Kieze.
Stattdessen sollen geschützte und integrierte Bereiche geschaffen werden, die einen sicheren 
und würdevollen Konsum ermöglichen. Der Ausbau aufsuchender Sozialarbeit und Prävention im 
öffentlichen Raum wird helfen, die Situation langfristig zu verbessern; in jedem Bezirk kann 
eine Drogenszene entstehen. Die Gestaltung im Sinne eines Ausgleichs sollte auch im Zuge von 
klimabedingten Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die kurz- bis mittelfristig 
ohnehin anstehen.
7. Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Bislang arbeiten verschiedene Akteure in versäulten Strukturen an landesweiten Problemen 
nebeneinander. Dies wird der komplexen Situation vor Ort nicht gerecht. Eine effektive 
Drogenpolitik erfordert eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren aus 
Präventions- und Suchthilfe, Polizei, Ordnungsamt sowie den übrigen bezirklichen Beteiligten 
in Berlin. Modelle zur aktiven Einbeziehung von Betroffenen sollten entwickelt und umgesetzt 
werden.
Wir fordern neben der verstärkten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit den Aufbau eines 
verbesserten Datenaustauschs zwischen Polizei, Suchthilfe und anderen relevanten 
Einrichtungen und die verstärkte Förderung und Einbeziehung wissenschaftlicher Studien zu 
Problemlösungsstrategien. Insbesondere sollten anonymisierte Daten aus der Suchthilfe 
integriert werden, um ein umfassenderes Lagebild zu erstellen, das Maßnahmen besser steuern 
kann. Die Berliner Problemzonen könnten durch eine bessere Koordination effektiver 
adressiert werden.
Unterstützer*innen
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Clara Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Corina Ullmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Kübra Beydas (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marlene Pacheco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Claudia Leistner (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)