Veranstaltung: | LDK am 17. Mai 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*innen: | Timur Ohloff (KV Berlin-Mitte) Birgit Laubach (KV Berlin-Reinickendorf) Gisela Erler (KV Berlin-Mitte) Madlen Ehrlich (KV Berlin-Mitte) Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte) Andreas Otto (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 01:30 |
SÄA-8: Gliederung und Delegiertenverteilung von B90/GRÜNE Berlin
Antragstext
(1) Ist entsprechend § 16, insbesondere für den Fall dass eine Landesmitgliederversammlung
nicht beschlussfähig ist, die Landesdelegiertenkonferenz zur Aufstellung der Landeslisten
für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder zum Deutschen Bundestag berufen, werden die
Landeslisten durch eine Wahlversammlung gewählt, nachdem die LDK ein Meinungsbild für die
Listen erstellt hat.
(3) Bei der Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung in den Bezirksgruppen haben das
aktive und passive Wahlrecht alle Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt zur jeweiligen Wahl
des Abgeordnetenhauses oder Bundestags für welche die Landesliste aufgestellt wird, aktiv
wahlberechtigt sind, und im Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben. Dies gilt auch für Mitglieder,
die ihr Stimmrecht in einer Abteilung oder einer innerparteilichen Vereinigung ausüben.
(4) Jede Bezirksgruppe erhält zwei Grundmandate. Die Wahl der Delegierten erfolgt für die
Aufstellung einer Landesliste. Im Übrigen gelten § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3, 5 bis 7
entsprechend, wobei auch Mitglieder, die ihr Stimmrecht in einer Abteilung oder
innerparteilichen Gliederung wahrnehmen, aber ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk
haben, berücksichtigt werden. Bei der Wahl der Delegierten sind die jeweiligen
wahlrechtlichen Vorgaben, wie z.B. der Zeitpunkt der Wahl der Delegierten, einzuhalten.
Begründung
Die Gliederung und Delegiertenverteilung auf den Parteitagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin sind nicht mit dem Parteiengesetz, hier insbesondere §§ 7-13 zur inneren Ordnung, vereinbar. Wir sind jedoch überzeugt, dass Satzungsänderungen vorzugsweise nicht rechtlich erzwungen, sondern politisch entschieden werden. Dabei bildet das Parteiengesetz als einfachrechtliche Ausformung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur innerparteilichen Ordnung den Rechtsrahmen, innerhalb dessen sich politische Entscheidungen bewegen müssen.
Als Rechtsstaatspartei sollten wir unserem eigenen Anspruch gerecht werden und die Satzung des Landesverbandes schnellstmöglich in Einklang mit geltendem Recht bringen. In 15 von 16 Bundesländern ist dies bereits der Fall. Dort gibt es eine räumliche Gliederung in Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände nach §10 Satzung des Bundesverbandes und die Delegiertenverteilung auf den Parteitagen ist mit dem Parteiengesetz konform.
In der Grünen Wolke finden sich die gebündelten Satzungsänderungsanträge sowie eine Präsentation zur Veranschaulichung:https://wolke.netzbegruenung.de/s/6djfbMmWyPmoZYE