| Veranstaltung: | LDK am 22. November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.09.2025, 18:03 |
SÄA-4: Antragsberechtigung des Diversity-Rats
Antragstext
Die Satzung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Berlin wird wie folgt geändert:
1. In § 13 Absatz 6 Satz 1 werden nach dem Wort "Kleiko," die Wörter "der Diversity-Rat"
eingefügt.
§ 13 Absatz 6 Satz 1 lautet dann wie folgt:
"Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der
Landesausschuss, die FLINTA-Vollversammlung/FLINTA-Konferenz, die Kleiko, der Diversity-Rat
sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und
Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer
Aufgaben und mindestens fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter
mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist."
2. In § 18 Absatz 6 Satz 4 werden nach dem Wort "Kleiko," die Wörter "der Diversity-Rat,"
eingefügt.
§ 18 Absatz 6 Satz 4 lautet dann wie folgt:
"Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, die Kleiko, der
Diversity-Rat, der Landesvorstand sowie der Landesvorstand, Aktiventreffen und
Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer
Aufgaben."
Begründung
Auf Bundesebene ist der Bundesdiversitätsrat bereits antragsberechtigt. Wir wollen diese Regelung auf Landesebene anpassen. Ziel ist eine weitere Stärkung des Themas Diversität in unserem Landesverband und die Förderung der inhaltlichen Arbeit des Diversity-Rats.