Veranstaltung: | LDK am 22. November 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2025, 18:03 |
SÄA-4: Antragsberechtigung des Diversity-Rats
Antragstext
"Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der
Landesausschuss, die FLINTA-Vollversammlung/FLINTA-Konferenz, die Kleiko, der Diversity-Rat
sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und
Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer
Aufgaben und mindestens fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter
mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist."
Begründung
Auf Bundesebene ist der Bundesdiversitätsrat bereits antragsberechtigt. Wir wollen diese Regelung auf Landesebene anpassen. Ziel ist eine weitere Stärkung des Themas Diversität in unserem Landesverband und die Förderung der inhaltlichen Arbeit des Diversity-Rats.