Zur faktischen Lage:
Mitte 2025 hat Berlin einen stabilen Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 24,9 %. Aufgrund der Staatsangehörigkeitsreform der Ampelregierung steigt die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Migrationshintergrund (Term von Statistik Berlin-Brandenburg verwendet) und liegt im ersten Halbjahr 2025 bei 16,2 %.
Berlinweit steigt die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund (Berliner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit + Mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund) auf 41,7 % (2024: 41,1 % und 2023: 39,7 %). Die meisten leben in den Bezirken Mitte (59,0 %), Neukölln (52,2 %) und Friedrichshain-Kreuzberg (50,1 %).
Quelle: Einwohnerbestand Berlin am 30.06.2025: https://download.statistik-berlinbrandenburg.de/b62ab794a3b687b0/580dc2cb49e5/SB_A01-05-00_2022h01_BE.pdf
An der letzten Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2023 durften 744.915 Berliner*innen und damit 23% der Bevölkerung ab 18 Jahren nicht teilnehmen, weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten.
Quelle: Mediendienst Integration https://download.statistik-berlinbrandenburg.de/b62ab794a3b687b0/580dc2cb49e5/SB_A01-05-00_2022h01_BE.pdf
Zum Demokratiedefizit:
Die Kernidee demokratischer Selbstregierung ist, dass diejenigen, die staatlicher Macht unterworfen sind, auch an ihr mitwirken können.
Wenn viele dauerhaft hier lebende Menschen keine politischen Rechte haben, betrifft das nicht nur sie persönlich. Es schwächt die Legitimität demokratischer Entscheidungen insgesamt und damit auch das Vertrauen in staatliche Institutionen.
Hinzukommt, dass insbesondere Menschen, die aktuell von demokratischen Beteiligungsformen ausgeschlossen sind, strukturellen Rassismus und Diskriminierungen erfahren und durch gesetzliche Regelungen systematisch benachteiligt werden. Gerade für diesen Personenkreis besteht daher ein besonderer Bedarf an politischer Repräsentation. Gleichzeitig bleiben ihnen jedoch demokratische Beteiligungsmöglichkeiten verwehrt, sodass weder aktive Repräsentation noch indirekte Repräsentation über ein passives Wahlrecht gewährleistet werden kann.
Andere Rechtsordnungen und auch Teile des deutschen Rechts (mit Blick auf EU Bürger*innen in Kommunalwahlen seit 1992) kennen bereits Wahlrechte für Nicht‑Staatsangehörige. Das zeigt: Politische Teilhabe ohne Staatsbürgerschaft ist möglich und vereinbar mit demokratischen Prinzipien. Siehe hierzu auch https://www.bundestag.de/resource/blob/569372/b7d55dab5e3669674e52310031e4a0c4/wd-3-253-18-pdf-data.pdf
Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus” wurde obwohl der Wortlaut nicht explizit von einer deutschen Staatsangehörigkeit ausgeht, bisher vom Bundesverfassungsgericht an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Siehe BVerfGE 83, 37 (50) (Ausländerwahlrecht I).
Seit der Rechtsprechung hat sich jedoch sowohl Deutschland als Einwanderungsland als auch das Verständnis von Zugehörigkeit stark gewandelt. Seit 2005 ist das Aufenthaltsrecht auf dauerhafte Integration ausgerichtet. Viele Menschen leben langfristig in Deutschland, ohne dass ihr Aufenthalt als „vorübergehend“ gedacht ist. Siehe hierzu Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf einer Veränderung des Bundeswahlgesetzes von Prof. Dr. Tarik Tabbara, LL.M. (McGill) https://www.bundestag.de/resource/blob/932792/20-4-171-D.pdf
Auch nach der Staatsangehörigkeitsreform können wir nicht davon ausgehen, dass allein Einbürgerungen das Demokratiedefizit ausgleichen können. Denn das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential betrug 2024 5,09 bei 10 Jahren Aufenthaltsdauern und 3,33 bei 6 Jahren Aufenthaltsdauer. Siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/einbuergerungeneinbuergerungsquote-lr.html
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial bezieht in der Einbürgerungsstatistik die Einbürgerungen eines Jahres auf die seit mindestens zehn Jahren im Inland lebende ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres.
Der Durchschnittsaufenthalt vor einer Einbürgerung lag 2024 bei 11,8 Jahren. Demnach übersteigt der Ausschluss von demokratischen Beteiligungsformen im Durchschnittsfall ein Jahrzehnt. Siehe: https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/einbuergerungen-aufenthaltsdauerstaatsangehoerigkeit.html
Die Forderungen nach einer Erweiterung des Wahlrechts auf Landeswahlen für Unionbürger*innen und ein Wahlrecht für Menschen aus Drittstaaten bei Kommunal- und Landeswahlen, die seit mindestens fünf Jahren hier leben, entsprechen außerdem der Beschlusslage. Siehe “Für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Vielfalt. Gegen die Entrechtung von Schutzsuchenden in Berlin". Beschluss der LDK vom 30.11.2024: https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-2/Fur-Demokratie-Rechtsstaatlichkeit-und-VielfaltGegen-den-radikalisi-43303