Gesundheit ist ein Menschenrecht.
Das Menschenrecht auf Gesundheit ist u.a. in Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) vom 19. Dezember 1966 festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft.
Artikel 12 des UN-Sozialpakts legt das „Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ fest und verpflichtet das Land Berlin „zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuß medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl273s1569.pdf
Das Menschenrecht auf Gesundheit ist vom Land Berlin vollumfänglich für alle zu gewährleisten. Das gilt auch für Geflüchtete und Migrant*innen.
Vgl. Ärzte der Welt / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer / Gesellschaft für Freiheitsrechte / PRO ASYL (2025): The Right to Health, the Right to Family and the Right to Social Protection for Non-Nationals in Germany. Submission for the List of Issues in response to the 7th Periodic Report of the Federal German Government on the implementation of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. Berlin, 30 June 2025. https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCESCR%2FICO%2FDEU%2F63623&Lang=en
Das Recht auf soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht.
Vgl. Artikel 9 des UN-Sozialpakts: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Soziale Sicherheit an; diese schließt die Sozialversicherung ein.“
Das gilt auch für Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin.
Komplette Leistungsausschlüsse z.B. für sogenannte Dublin-Fälle sind daher menschenrechtswidrig. Das hat der zuständige UN-Sozialausschuss unlängst festgestellt. Lena Frerichs von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommentiert: „Der internationale Blick ist jetzt auf Deutschland gerichtet. Schutzsuchende landen auf der Straße und leben in Armut. Die Vereinten Nationen signalisieren Deutschland schon deutlich, dass mit dem Leistungsausschluss soziale Menschenrechte bedroht sind.“ -https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/existenzielle-not
Die im internationalen Vergleich sehr wohlhabende Bundesrepublik Deutschland wurde von den zuständigen UN-Gremien bereits mehrfach auf die mangelhafte Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland hingewiesen. Weitere Informationen zur mangelhaften Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland sowie zum aktuellen Staatenberichtsverfahren finden sich auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/umsetzung-sozialpakt-in-deutschland
Dieser Änderungsantrag zur modifizierten Abschnittsüberschrift basiert auf einem vorläufig endgültigen Beschluss der LAG Migration und Flucht vom 14.01.2026 und bezieht sich auch auf den nachfolgenden Absatz, der aus technischen Gründen in einem gesonderten Änderungsantrag behandelt wird.