Das Berliner Neutralitätsgesetz stellt keinen wirksamen Beitrag zur weltanschaulichen Neutralität des Staates dar, sondern wirkt in der Praxis diskriminierend, integrationshemmend und demokratieschädlich. Seine Abschaffung ist notwendig, um Grundrechte zu schützen, gleiche Teilhabe zu gewährleisten und den öffentlichen Dienst diskriminierungsfrei zu öffnen.
1. Das Neutralitätsgesetz verletzt Grund- und Menschenrechte
Das Neutralitätsgesetz greift unverhältnismäßig in die Religionsfreiheit, die Berufsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot ein. Es beschränkt Menschen pauschal aufgrund äußerlich sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Merkmale und stellt diese unter einen Generalverdacht mangelnder Neutralität.
Staatliche Neutralität bedeutet jedoch nicht die Unsichtbarkeit von Vielfalt, sondern die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Ein Gesetz, das bestimmte religiöse Ausdrucksformen verbietet, während andere faktisch unbehelligt bleiben, widerspricht diesem Prinzip.
2. Das Gesetz wirkt faktisch diskriminierend – insbesondere gegenüber muslimischen Frauen
In der Praxis trifft das Neutralitätsgesetz vor allem muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen. Es führt dazu, dass qualifizierte Bewerberinnen systematisch vom Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden – insbesondere in Bildung, Verwaltung und Justiz.
Damit verstärkt das Gesetz strukturellen Rassismus und Geschlechterdiskriminierung, statt ihnen entgegenzuwirken. Es zwingt betroffene Frauen faktisch dazu, sich zwischen ihrer religiösen Identität und beruflicher Teilhabe zu entscheiden – ein unzulässiger Eingriff in die Selbstbestimmung.
3. Das Neutralitätsgesetz verschärft den Fachkräftemangel und schwächt den öffentlichen Dienst
Berlin steht vor erheblichen Personalengpässen, insbesondere in Schulen, Kitas, Verwaltung und sozialen Diensten. Das Neutralitätsgesetz schließt ganze Bevölkerungsgruppen pauschal vom öffentlichen Dienst aus und verschärft damit den Fachkräftemangel unnötig.
Ein moderner, leistungsfähiger und vielfältiger öffentlicher Dienst muss die Realität einer pluralen Stadt widerspiegeln. Vielfalt im öffentlichen Dienst stärkt Vertrauen, Repräsentation und demokratische Legitimation staatlichen Handelns.
4. Individuelle Neutralität ist durch bestehendes Recht bereits gesichert
Für den öffentlichen Dienst bestehen bereits klare rechtliche Regelungen zur dienstlichen Neutralität, zum Mäßigungsgebot und zur Verfassungstreue. Konkrete Fälle von tatsächlicher Beeinflussung oder Pflichtverletzungen können und müssen individuell geprüft und sanktioniert werden.
Ein pauschales Verbot religiöser Symbole ist dafür weder erforderlich noch verhältnismäßig. Es ersetzt Einzelfallprüfung durch kollektive Ausgrenzung.
5. Abschaffung stärkt Demokratie, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Das Neutralitätsgesetz sendet das Signal, dass bestimmte Menschen in ihrer Identität im öffentlichen Raum nicht erwünscht sind. Damit schwächt es das Vertrauen in staatliche Institutionen und fördert gesellschaftliche Spaltung.
Seine Abschaffung ist ein klares Bekenntnis zu einer offenen, pluralen und diskriminierungsfreien Demokratie, in der Menschen unabhängig von Herkunft, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt an staatlichen Institutionen mitwirken können.