Religions- und Weltanschauungsfreiheit werden bereits Grundgesetz gleichberechtigt erwähnt; es ist kein Grund ersichtlich, warum für das Landeswahlprogramm 2026 nur die Religionsfreiheit betont werden sollte. Da es außerdem Menschen gibt, die keiner Religion oder Weltanschauung zugehörig sind, ist deren Freiheit zusätzlich zu betonen.
Es ist nicht Aufgabe einer politischen Partei in einem säkularen Staat, "Bekenntnisse" zu unterstützen. "Bekenntnis" ist die Gesamtheit der religiösen Auffassungen einer Religion. Das geht die Politik überhaupt nichts an. Es wird auch nicht deutlich, wie mit gegensätzlichen Bekenntnissen verschiedener Religionen umgegangen werden soll.
Es wird im Programmentwurf ein ausschließlich positives Bild von Religionen bzw. religiösen Vereinigungen gezeichnet. Die Probleme, die es seit langem und in zunehmenden Maße gibt, etwa mit vom Ausland gesteuerten Religionsvereinen wie z.B. Ditib, mit Islamismus und Demokratiefeindschaft in evangelikalen Kreisen, mit reaktionären Tendenzen in der römisch-katholischen Kirche, gehören in eine Aussage zu Religion hinein, bereits um deutlich zu machen, dass Bündnisgrüne diese Probleme zumindest zur Kenntnis genommen haben und vor ihnen nicht die Augen verschließen.