Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat auch in der Zweiten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Deutschland 2023 aufgefordert, Zwangsbehandlungen zu verbieten. Der UN-BRK kommt der Rang eines Bundesgesetzes zu. Das Berliner PsychKG verstößt, wo es Zwangsbehandlungen ermöglicht, gegen
die UN-BRK. Laut dem Fachausschuss und laut WHO (Empfehlungen „Mental health, human rights and legislation: guidance and practice” https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737) verstößt Zwang gegen das Menschenrecht auf Schutz vor Folter. Laut WHO verursachen diese Menschenrechtsverletzungen Traumatisierungen und halten Menschen davon ab, psychiatrische Unterstützung zu suchen, während es für ihre Wirksamkeit kaum Evidenz gibt. Andere Länder wie beispielsweise Mexiko haben Zwangsbehandlungen bereits verboten. Auch in Deutschland gibt es bereits entsprechende Diskussionen wie eine menschenrechtskonforme psychiatrische Versorgung aussehen könnte (https://psychiatrie-verlag.de/product/zinkler-m-von-peter-s-ohne-zwang-ein-konzept-fuer-eine-ausschliesslich-unterstuetzende-psychiatrie-einzelartikel-aus-rp-4-2019/). Es ist Zeit das Berliner PsychKG weiterzuentwickeln und menschenrechtskonform aufzustellen, damit es seiner Aufgabe, Menschen mit psychischen Erkrankungen wirksam zu schützen, gerecht werden kann.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 4: Berlin lebt Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Veronika Gräwe (KV Berlin-Mitte) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 20:18 |