Die vom Land Berlin durchgeführte Bearbeitung von Kirchenaustritten durch die Amtsgerichte ist nicht kostenlos, da Kosten für Personal und für sächliche Aufwendungen (Gebäude, Geräte, Material, usw.) anfallen. Es ist völlig unangemessen, dass diese Kosten von den Steuerzahler*innen aufgebracht werden, deren große Mehrheit konfessionsfrei ist. Unangemessen ist aber auch, für den Ausgleich dieser Kosten die Kirchenaustrittswilligen mit einer Gebühr zu belasten. Letztlich handelt es sich um eine auf den Staat ausgelagerte Dienstleistung für die jeweiligen Religionsgemeinschaften.
Die Einführung eines online-Verfahrens für Kirchenaustritte erspart den Austrittswilligen Lebenszeit. Immer mehr Dienstleistungen können mittlerweile online erledigt werden, nur bei Kirchenaustritten geht es nicht voran. Es heißt, dass das Bundesland NRW aufgrund einer wirkmächtigen römisch-katholischen Lobby die Einführung des online-Verfahrens blockiert. Beim Amtsgericht Köln (Erzbischof Woelki) sind Termine für den Kirchenaustritt frühestens im März 2026 zu erhalten. Ein online-Verfahren würde voraussichtlich auch die anfallenden Kosten senken.
Eine entsprechende Forderung des Grünen-Wahlprogramms 2021 wurde bislang nicht realisiert.