a) Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 11. September 2025 den 15. März als Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit beschlossen ( https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2833.pdf ). Dieser Termin ist auch vorzuziehen, weil er einem Beschluss der UN-Generalversammlung vom März 2022 folgt, welcher auf einem Antrag von 60 Mitgliedsstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) ( https://www.un.org/en/observances/anti-islamophobia-day ) beruht.
b) Die mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde abgeschlossenen umfassenden, oft „Staatsverträge“ genannten Vereinbarungen ( https://www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/vertraege/ ) können inhaltlich kein Vorbild für Verträge mit muslimischen Verbänden sein, da sie zahlreiche kritikwürdige Privilegien enthalten. Außerdem kann es nicht angehen, mit politisch fragwürdigen Verbänden, insbesondere nicht mit DITIB und der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş Abmachungen zu treffen. Dies kann allenfalls in Einzelfragen geschehen, wie z.B. hinsichtlich des Religionsunterrichts der Alevitischen Gemeinde.