Es gibt keine „anerkannten“ Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, da derartige Gemeinschaften keiner Anerkennung durch den Staat bedürfen. Allenfalls religiöse bzw. weltanschauliche
Körperschaften des öffentlichen Rechts bedürfen der Anerkennung; diese sind hier aber ganz offensichtlich nicht gemeint
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 4: Berlin lebt Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Säkulare (dort beschlossen am: 13.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 23:12 |