Die Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Grünen (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24136.pdf) zeigt: Während sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen sexualisierter Gewalt mehr als verdreifacht hat, ist die Zahl der Verurteilungen in diesen Bereichen drastisch gesunken. Diese Entwicklung ist äußerst besorgniserregend und ihr muss entgegengewirkt werden.
Verfahren zu Sexualdelikten unterscheiden sich an zentralen Punkten von anderen Strafverfahren. Häufig sind sie von nur wenigen Beweismitteln geprägt. So fehlen häufig direkte Zeugen oder physische Beweismittel. Der Tatvorwurf basiert in diesen Fällen allein auf der Aussage der betroffenen Person. Dies hat zur Folge, dass der richterlichen Bewertung einer Aussage-Aussage-Konstellation besonderes Gewicht zukommt. Dafür ist eine besondere Sachkenntnis in Aussageanalyse und -psychologie unabdingbar, wie sie durch Forbildungen und regelmäßige Praxisfälle erlangt werden kann. Zudem sind die Geschädigten von Sexualdelikten vielfach traumatisiert. Der Umgang mit traumatisierten Personen ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal von Sexualdelikten, kommt in diesem Zusammenhang aber im Vergleich zu anderen Straftaten wesentlich häufiger vor. Auch hierfür Bedarf es besonders geschulter Richter*innen. Zuletzt bestehen bei Sexualdelikte strafprozessuale Besonderheiten, z.B. beim gewünschten Einsatz von Videovernehmungen, die es erlauben, Opfern belastende Vernehmungssituationen vor Gericht zu ersparen.
All diese Umstände sprechen dafür, die Zuständigkeit für Sexualdelikte an einer Stelle bei den Strafgerichten zu bündeln. So kann dort eine besondere Expertise im Umgang mit diesen Fällen entstehen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine solche Sonderzuständigkeit durch die Einrichtung von zwei Spezialabteilungen bereits vollzogen. Es ist an der Zeit, bei den Strafgerichten nachzuziehen.