Die neue Abschnittsüberschrift "EU-Asylreform menschenrechtskonform umsetzen" ist der bisherigen Abschnittsüberschrift "GEAS humanitär umsetzen" aus zwei Gründen vorzuziehen:
1. Die Bezeichnung "GEAS" ist in diesem Fall als Abschnittsüberschrift tendenziell irreführend, da es in der Sache nicht um den aktuell gültigen europarechtlichen Besitzstand im Bereich Asyl geht, z.B. um die Dublin III-Verordnung, sondern um die 2024 auf EU-Ebene verabschiedeten und 2026 auch im Land Berlin zur Anwendung gelangenden Gesetzestexte zur Reform des GEAS, einschließlich der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung als Nachfolgeregelung der Dublin III-Verordnung, um beim Beispiel zu bleiben. Die Bezeichnung "EU-Asylreform" ist daher der Bezeichnung "GEAS" vorzuziehen.
2. Die Bezeichnung "menschenrechtskonform" ist der Bezeichnung "humanitär" in diesem Zusammenhang vorzuziehen, da es in der Sache um die Frage geht, ob und ggf. wie die neuen Vorgaben etwa der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung z.B. im Kontext Leistungsausschlüsse für sogenannte Dublin-Fälle mit den menschenrechtlichen Vorgaben des UN-Sozialpakts und anderer Menschenrechtsverträge in Einklang gebracht werden können.
Der Themenkomplex "Zugänge ermöglichen" wird in einem nachfolgenden Änderungsantrag addressiert.