Die Beiräte für Menschen mit Behinderungen sind die zentralen Vertretungs-Gremien der Personengruppe. Im Vergleich zu vergleichbaren Gremien in anderen Bundesländern sind sie jedoch schwach aufgestellt. Deshalb sollen sie das Recht erhalten, Anträge an die jeweilige Verwaltung zu stellen, zu denen diese Stellung nehmen muss. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Beiräte anhören, bevor sie Vorhaben umsetzt, die Menschen mit Behinderungen wesentlich betreffen.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 4: Berlin lebt Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sven Drebes (KV Berlin-Mitte) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 06.01.2026, 22:51 |