Der Schutz von Frauen und Kindern vor partnerschaftlicher Gewalt hat für Bündnis 90/Die Grünen oberste Priorität. Gerade nach Trennungen besteht ein nachweislich hohes Risiko für schwere Gewalteskalationen bis hin zu Femiziden. Bestehende Instrumente wie Wohnungsverweisungen sowie Kontakt- und Näherungsverbote sind notwendig, reichen in Hochrisikofällen jedoch häufig nicht aus, da ihre Einhaltung nicht in Echtzeit kontrolliert werden kann. In der Praxis verlagert sich die Verantwortung damit weiterhin auf die Betroffenen.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass es wirksame Ergänzungen gibt. Spanien setzt seit über 15 Jahren in Hochrisikofällen auf elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Geo-Fencing. Die Ergebnisse sind eindeutig: In allen Fällen, in denen Täter häuslicher Gewalt elektronisch überwacht wurden, kam es zu keinem einzigen Femizid. Die Maßnahme ermöglicht präventives Eingreifen, bevor es zu erneuter Gewalt kommt, und schützt Leben nachweislich.
Auch in Deutschland ist elektronische Aufenthaltsüberwachung rechtlich bereits zulässig und wurde von der Bundesregierung als Instrument anerkannt, insbesondere bei gefährlichen Tätern. Die konkrete Ausgestaltung präventiver Schutzmaßnahmen liegt bei den Ländern. Berlin hat daher den rechtlichen Spielraum, dieses Instrument gezielt und verhältnismäßig einzusetzen. Vorgesehen ist ausdrücklich kein flächendeckender Einsatz, sondern eine richterlich angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme in eng definierten Härtefällen, etwa bei wiederholter Gewalt, Stalking oder konkreter Gefährdungsprognose.
Aus grüner Sicht sollte die Abwägung klar sein: Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die Bewegungsfreiheit von Tätern, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Die elektronische Fußfessel ist dabei kein Strafverschärfungsinstrument, sondern ein präventives Schutzinstrument, das weniger eingreift als Haft und zugleich wirksamer schützt als reine Kontaktverbote.
Die Einführung der elektronischen Fußfessel muss eingebettet sein in ein Gesamtkonzept: eine verbesserte Datenerhebung zu Partnerschaftsgewalt, Präventions- und Täterarbeit, die verpflichtende Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, verbindliche Schulungen für Justiz, Polizei und Jugendämter sowie die konsequente Umsetzung des Prinzips „Wer schlägt, der geht“, auch im Mietrecht der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Ergänzt durch den Ausbau von Prävention und Schutzräumen wollen wir in Berlin damit die Istanbul-Konvention wirksam umsetzen.
Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel in Härtefällen gehen wir einen konsequenten, rechtsstaatlichen und evidenzbasierten Schritt, um Frauen und Kinder besser zu schützen und Verantwortung dort zu verankern, wo die Gefahr ausgeht.