Im Entwurf des Landesvorstands fehlt in der Einleitung zu Kapitel 4 des Landeswahlprogramms („Berlin lebt Vielfalt“) bislang der Hinweis auf Menschen mit Migrationsgeschichte. Der vorliegende Änderungsantrag füllt diese Lücke.
§ 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin definiert die Personengruppe der Berliner*innen mit Migrationsgeschichte wie folgt: „Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten Personen mit Migrationshintergrund, Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen ein Migrationshintergrund allgemein zugeschrieben wird. Diese Zuschreibung kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen.“ Siehe https://www.berlin.de/lb/intmig/partizipation/partizipationsgesetz/publikationen/
In den Bezirken Mitte (59,0%), Neukölln (52,2%) und Friedrichshain-Kreuzberg (50,1%) bilden Einwohner*innen mit Migrationshintergrund die Bevölkerungsmehrheit: https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/ec90088784595c22/bee037711ba4/SB_A01-05-00_2025h01_BE.pdf
Laut Einwohnerregisterstatistik Berlin vom 30. Juni 2025 verfügen aktuell 41,7% der Berliner*innen über einen Migrationshintergrund. Würde die erweiterte Definition gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin zugrunde gelegt, dürften weit mehr als 50% der 3.902.645 Berliner*innen über eine Migrationsgeschichte verfügen.
Es ist in demokratiepolitischer Hinsicht insoweit sehr wichtig, dass Menschen mit Migrationsgeschichte im Landeswahlprogramm der Berliner Grünen ausdrücklich benannt und berücksichtigt werden.