Die allgemein gehaltene Formulierung in unserem Landeswahlprogrammentwurf („Auf Bundesebene setzten wir uns ein ….“) wird der politischen Entwicklung auf Bundesebene noch nicht gerecht, bedarf deshalb der Konkretisierung. Dem dient die beantragte Ergänzung. Wir müssen in dieser Sache vorne sein, sollten dies auf Landesebene nicht etwa anderen, ggf. der Linken und ggf. der SPD überlassen.
Vor fast genau einem Jahr konnte der von 328 MdB von uns Bündnisgrünen, der Linken und der SPD als Gruppenantrag eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ BT-Drs 20/13775 aufgrund des Verhaltens von Unions- und FDP-Führung nicht mehr beraten werden, weil Union und FDP die Ausschuss-und damit die Plenarbefassung kurz vor der BT-Wahl verhinderten, aus Angst vor der Debatte im Bundestagswahlkampf und dem aus ihrer Sicht Risiko, dass diese Initiative womöglich eine Mehrheit bekommen könnte (dazu fehlten damals 39 Unterstützer*innen). Der Gesetzentwurf ist nicht nur wegen der seit langem überfälligen Neuregelung der strafrechtlichen Situation bedeutend, sondern besonders auch wegen seiner positiven Wirkungen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (siehe Begründung S.17). Der Gesetzentwurf entspricht wesentlich, wenn auch – da Kompromiß der damals den Antrag Initiierenden - in einem Punkt noch nicht der Beschlusslage unserer Partei (zuletzt 50.BDK), der der Bundestagsfraktion und greift Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 zum § 218 StGB auf. Gleichwohl ist der Gesetzentwurf im neuen Bundestag der Diskontinuität anheimgefallen und damit erstmal weg, droht aus aus dem Blickfeld zu geraten.
Wir könnten und sollten deshalb bei dem Gesamtthema von Landesseite schon jetzt den nötigen Druck machen, später dann - wenn wir in Regierungsverantwortung kommen - durch Verabredung der den künftigen Senat tragenden Parteien, diesen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, um dort und von dort aus für eine Mehrheit zu werben. Weil bereits sorgfältig erarbeitet und breit abgestimmt, hat der Gesetzentwurf dort eine hohe Chance auf Zustimmung.
Wenn der Gesetzentwurf auch – was derzeit aber nicht absehbar ist – aus dem BT wieder eingebracht würde, so wäre dies nicht nur unschädlich, sondern für die Sache von Nutzen. Einbringung gleicher oder ähnlicher Gesetzentwürfe sowohl im BT als auch im BRat ist nichts Ungewöhnliches – im positiven Fall, den wir mit aller Kraft anstreben, würde dann formal einer der Entwürfe für erledigt erklärt.
Nur zur Klarstellung: Der Gesetzentwurf „gehört“ nicht exklusiv den damaligen BT-Initiant*innen von 2025, sondern kann frei verwendet und sehr leicht, sofern in einigen wenigen Punken ggf. zeitlich nötig, aktualisert werden (rein formal z.B. der jeweilige Stand in Bezug genommener/zu ändernder Gesetze).