Die beantragten Änderungen basieren in dreifacher Hinsicht auf der Beschlusslage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
1. Bundestagswahlprogramm 2025 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: https://cms.gruene.de/uploads/assets/20250318_Regierungsprogramm_DIGITAL_DINA5.pdf, S. 12 (Präambel): „Die Menschenrechte sind überall und jederzeit einzuhalten – sie sind unverhandelbar“, basierend auf dem BDK-Änderungsantrag VR-07 (V-103)-030-3 vom 15.11.2024: https://antraege.gruene.de/50bdk/motion/2894/amendment/19942.
2. LA-Beschluss „Machen was zählt: In Berlin und in einem starken und geeinten Europa“ vom 29.05.2024: https://gruene.berlin/beschluesse/machen-was-zaehlt-in-berlin-und-in-einem-starken-und-geeinten-europa_3400, Abschnitt „Für ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit – in Europa und weltweit“, 1. Absatz: „Menschenrechte müssen vor allem in Krisenzeiten geschützt werden.“
3. BDK-Beschluss „Für eine Migrations- und Asylpolitik der humanitären Vernunft“ vom 16.11.2024: https://antraege.gruene.de/50bdk/motion/3080, Zeilen 349-351: „Die Entrechtung von Menschen, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“
Rechtspolitischer Bezugspunkt des vorliegenden Änderungsantrags ist die sogenannte Krisen-Verordnung der EU, die am 1. Juli 2026 im Land Berlin und darüber hinaus als unmittelbar anwendbares europäisches Recht zur Anwendung gelangt. Vgl. dazu im Einzelnen Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1359/oj