Die Anlage im Treptower Park wurde auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration errichtet und 1949 eingeweiht. Nach 1990 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen und im deutsch-russischen Abkommen zur Kriegsgräberfürsorge dauerhaft für den Erhalt der Kriegsgräber zu sorgen. Als historisches Erbe ist auch das gesamte Ensemble der Anlage zu schützen und zu erhalten.
Auf einer in der Gedenkstätte angebrachten Infotafel heißt es zu Recht: „Die Trauer um die Toten und das Erinnern an den Zivilisationsbruch durch die nationalsozialistische Herrschaft sind bedeutsam für das historische Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.“ Dies zu ermöglichen und zu fördern ist von hoher politischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Für das Gedenken an die über 7.000 dort bestatteten sowjetischen Soldatinnen und Soldaten sind die Erkennbarkeit der tatsächlichen Grabstellen und die Nennung der Namen der dort Begrabenen unabdingbar.
Die stalinistische Architektur einschließlich der acht Stalin-Zitate, die in vergoldeter Schrift in Deutsch und Russisch auf den symbolischen Sarkophagen angebracht sind, sind durch denkmalpflegerische Maßnahmen in ihren historischen Kontext zu stellen. So handelt es sich bei den 16 großen Sarkophagen aus Jurakalkstein nicht um Begräbnisstätten, sondern um Symbole für die 16 damaligen Sowjetrepubliken. Mitgezählt wurden nicht nur die drei von der Sowjetunion annektierten baltischen Republiken, sondern auch die Karelo-Finnische SSR, die 1940 nach dem sowjetischen Einmarsch in Finnland aufgrund des Hitler-Stalin-Pakts gebildet wurde.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig die historische Kontextualisierung und die denkmalpflegerische Bewertung der Architektur- und Bildsprache der Gedenkstätte sind. Die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat die „Kontextualisierung solcher Erinnerungsmale (…) ein probates Mittel für einen angemessenen und erläuternden Umgang“ mit dem Ehrenmal genannt (Abgeordnetenhaus Berlin: Antwort vom 1. September 2025 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/23614). Sie hat darüber hinaus ihre Absicht dokumentiert, die Informationstafeln inhaltlich zu überarbeiten und ihre digitale Ergänzung zu prüfen. Geschehen ist jedoch noch nichts.