In Berlin gab es gravierende Vorwürfe gegen den früheren Kultursenator sowie Mitglieder der Berliner CDU-Fraktion, wonach Fördermittel in Millionenhöhe aus einem Sonderetat zur Antisemitismusprävention nach unklaren Kriterien, unter parteipolitischem Einfluss und ohne ausreichend transparente sowie haushaltsrechtlich nachvollziehbare Verfahren vergeben worden seien. Diese Vorgänge werden parlamentarisch aufgearbeitet und öffentlich diskutiert, da sie grundlegende Fragen von Transparenz, demokratischer Kontrolle und der Wirksamkeit staatlicher Präventionspolitik berühren.
Zugleich blieben erhebliche Mittel zur Förderung von Projekten gegen Antisemitismus aufgrund organisatorischer Defizite ungenutzt. Fördermittel sind daher nicht angekommen, wo sie benötigt werden. Dies verdeutlicht, dass kurzfristige, projektförmige Förderlogiken den langfristigen Anforderungen wirksamer Antisemitismusprävention nicht gerecht werden.
Antisemitismusprävention ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert Kontinuität, fachliche Expertise, institutionelle Stabilität und langfristige Vertrauensbeziehungen zu Bildungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und Betroffenen. Eine verlässliche Förderung schafft Planbarkeit, Professionalität und Unabhängigkeit – sowohl für die Träger als auch für die Zielgruppen ihrer Arbeit.
Durch die gezielte Stärkung etablierter und anerkannter Einrichtungen der historisch-politischen Bildung und Antisemitismusprävention wird nachhaltige Präventionsarbeit ermöglicht und zugleich verhindert, dass Fördermittel in kurzlebige und potenziell intransparente Strukturen fließen. Dies erhöht die Wirksamkeit staatlicher Antisemitismusprävention und stärkt das Vertrauen in die Förderpraxis. Darüber hinaus sollen projektbezogene Förderungen nach klaren, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien vergeben werden.