Die Frauenvertretungen in der Berliner Verwaltung haben die wichtige Aufgabe, der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, die Gleichbehandlung bei Einstellungsverfahren sicherzustellen, auf die besonderen Belange von Frauen beim Arbeitsschutz zu achten, zur Arbeitszeitgestaltung und Fragen wie Mutterschutz und Teilzeit zu beraten und eine Benachteiligung bei Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu verhindern.
Aus diesem Grund braucht Berlin eine Hauptfrauenvertretung, die behördenübergreifend die Interessen der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Frauen vertritt. Während ein Hauptpersonalrat, eine Hauptschwerbehindertenvertretung und eine Hauptauszubildendenvertretung bei allen Fragen, die landesweit relevant für die Beschäftigten der Verwaltung sind, zu beteiligen sind und in regelmäßigen Runden mit der Finanzverwaltung und der Senatskanzlei ihre Anliegen vorbringen können, sind die ca. 160 örtlichen Frauenvertreterinnen der verschiedenen Behörden immer noch „Einzelkämpferinnen“, die keine landesweite Vertreterin haben, die ihnen als Ansprechpartnerin dient, ihren Forderungen beim Senat Gehör verschafft und bei überbehördlichen Regelungen mitbestimmen kann.
Die Einrichtung einer Hauptfrauenvertretung ist auch bereits Beschlusslage unserer Partei: https://gruene.berlin/beschluesse/eine-hauptfrauenvertretung-fuer-berlin_3403