Es ist in der Berliner Verwaltung gängige Praxis, Beamtenanwärter*innen die Verbeamtung zu verweigern, sofern sie einen bestimmten Body Mass Index (BMI) überschreiten, unabhängig vom Gesundheitszustand und der individuellen Gesundheitsprognose der Einzelperson.
Diese Praxis ist rechtswidrig, wie in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen festgestellt wurde. Der BMI ist keine verlässliche Größe, um Aussagen über das gesundheitliche Risiko von Individuen zu treffen und kann nicht als alleiniges Kriterium herangezogen werden, um eine spätere Dienstunfähigkeit oder die Wahrscheinlichkeit regelmäßiger krankheitsbedingter Ausfälle, die eine Verbeamtung ausschließen würden, zu prognostizieren.
Dies ist SenFin auch bekannt, wie aus der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage hervorgeht: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13415.pdf
Demnach ist bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung mehrgewichtiger Personen eine strenge Orientierung am BMI nicht möglich, sondern eine Beurteilung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Nichtsdestotrotz wird in der Praxis weiter an diesem rechtswidrigen Vorgehen festgehalten, den BMI als alleiniges Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung zu nutzen. In manchen Fällen werden Beamtenanwärter*innen demütigende Diät- und Gewichtsabnahme-Auflagen als Voraussetzung für die Verbeamtung vorgeschrieben und sie zu gesundheitsschädlichen Crash-Diäten genötigt. Dies geht oft einher mit herabwürdigenden Kommentaren zu Übergewicht und falschen Auskünften, was die Anforderungen an einen bestimmten BMI für Einstellung angeht.
Um eine starke und handlungsfähige Verwaltung zu gewährleisten, muss Berlin qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten und kann es sich nicht leisten, diese durch Diskriminierung auszuschließen.