Antisemitische Vorfälle sind eine Kategorie von großer straf- und verwaltungsrechtlicher Relevanz. Dies zeigt sich etwa in der anhaltenden Debatte um den antisemitischen Charakter einiger Parolen auf Demonstrationen oder antisemitische Motivationen hinter Gewalttaten. Auch mit dem Verständnis antiziganistischer Klischees hat sich die bundesdeutsche Justiz historisch schwer getan, wie etwa das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Januar 1956 in lehrbuchhafter Weise demonstriert. In den vergangenen Jahren standen Sinti*zze und Rom*nja, meist Migrant*innen aus Südosteuropa, wieder vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit, wobei antiziganistische Stereotype teils sogar in der Berichterstattung großer Medienhäuser reproduziert wurden. Die Justiz ist nicht immun gegenüber der öffentlichen Meinung, weshalb die kritische Auseinandersetzung mit Antiziganismus unbedingt erforderlich ist.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 6: Berlin funktioniert zuverlässig |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dario Planert (KV Berlin-Neukölln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 12.01.2026, 12:41 |