Spätestens seit der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 entschieden hat, dass im deutschen Justizsystem die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug sei, um europäische Haftbefehle auszustellen, ist der Reformbedarf beim externen Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften Gegenstand der öffentlichen Debatte. Mehrere Anläufe, die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene zu ändern, sind gescheitert.
Die Justizministerin von Meckenburg-Vorpommern erklärte jüngst per Erlass, ihr externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwält:innen nicht auszuüben. Diesem Vorbild sollte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin folgen. Eine grundlegende Reform des externen Weisungsrechts kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, die durch einen solchen Erlass überbrückt werden kann.