Es gibt für überzeugte Demokrat*innen keinen guten Grund, den Ist-Zustand der „Einheitsgemeinde Berlin“ schwärmerisch zu überhöhen. Jeder der zwölf Bezirke Berlins hat genug Einwohnende, um eigentlich als Großstadt für sich zu gelten – aber die kommunale Ebene Berlins bietet viel weniger wirksame demokratische Teilhabe an Entscheidungen als in den meisten kleineren und mittelgroßen deutschen Kommunen. Das Proporz-Bezirksamt ist ein Relikt der westberliner „Frontstadt Berlin“; Alternative Liste und Grüne haben dies seit Jahrzehnte kritisiert und immer wieder Vorstöße zu seiner Abschaffung unternommen. Unsere Aussichten, dies in diesem Jahr endlich durchzusetzen, sind gut; wo es sie gibt, führen AfD-Bezirksstadträt*innen auch der CDU das Unsinnige eines Proporz-Bezirksamtes vor. Die Sätze „Wir wollen das „politisches Bezirksamt“. Die BVVen sollen das gesamte Bezirks-Kollegium gemäß ihrem Mehrheitswillen frei wählen. Das ordnet die politische Verantwortung sinnvoll zu und macht für die Bürger*innen transparent, welche Parteien und Koalitionen exekutive Entscheidungen getroffen haben und treffen. Artikel 74 der Landesverfassung sollte schon lange entsprechend reformiert sein.“ wiederholen wörtlich die entsprechende Passage im LDK-Beschluss vom 4. Mai 2024 „Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen“ , https://gruene.berlin/beschluesse/demokratie-sichern-diskriminierung-bekaempfen_3367 . Auch damals hat unsere LAG sie beantragt, siehe https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80685 , und kurz begründet: „Wir bekräftigen und konkretisieren hier unsere bezirkspolitischen Beschlüsse und besonders unsere Willenserklärung im neuesten Wahlprogramm..“ - also dem von 2023, https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf , dort S. 247f.
Dieses Wahlprogramm forderte gleich anschließend „Mehr Demokratie bedeutet auch, das bezirkliche Parlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), zu stärken. Derzeit verfügen die BVVen nur in einigen Bereichen über Entscheidungsrechte und können überall sonst lediglich Verwaltungshandeln anregen. Das soll sich ändern, wir wollen mehr BVV-Beschlüsse mit Rechtswirkung ausstatten.“. Diese Aussage von 2023 sollten wir diesmal konkretisieren: soweit die Bezirke nicht bloß Auftragsverwaltung erledigen, sondern selbstverwaltend tätig werden, sollen die (gemäß Artikel 70 der berliner Verfassung in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählten) Bezirksverordneten für alle Politikfelder verbindliche Beschlüsse fassen und damit das Bezirksamtskollegium zum Handeln verpflichten können. Deswegen die Ergänzung „Wir wollen die Bezirksverordnetenversammlung als Organe kommunale Selbstverwaltung stärken. Ihre Beschlüsse zur bezirklichen Selbstverwaltung sollen für das Bezirksamt verbindlich werden. Wir machen damit auch die Bürgerentscheide in den Bezirken gemäß Artikel 72 (2) der Verfassung von Berlin verbindlich.“.
Die Forderung „Wir wollen den Bezirken einen zur politisch gestaltenden Erfüllung ihrer Aufgaben dauerhaft ausreichenden Anteil an den Landeseinnahmen garantieren, am besten in der Landesverfassung.“ folgt unserem Grundsatzprogramm, d.h. dessen Absatz „(276) Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen sich unser Zusammenleben abspielt, an denen Demokratie anschaulich und lebendig wird. Kommunen brauchen daher eine aufgabengerechte Finanzausstattung für gesetzliche Aufgaben und die sogenannten freiwilligen Leistungen. „Wer bestellt, bezahlt“ – dieses Konnexitätsprinzip gilt. Wenn Kommunen Aufgaben übertragen werden, brauchen sie dafür auch zusätzliche Mittel. Außerdem brauchen viele Kommunen eine Altschuldenhilfe sowie ein Investitionsprogramm Daseinsvorsorge, um vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.“, https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatz , dort S. 77.
Insgesamt soll diese Programm-Ergänzung eine bei Erfolg im Wahlkampf und den Koalitionsverhandlungen umgehend zu realisierende Schnell-Reform erreichen, die gleich bei Beginn der Legislatur 2026 – 2031 wesentlich verbesserte Bedingungen für unsere Kommunalpolitik herbeiführt. Entsprechende Modifikationen von Verfassung und Bezirksverwaltungsgesetz ließen sich später ausbauen; perspektivisch wäre es sinnvoll, die Beziehungen des Landes Berlin zu seinen Bezirken in der Landesverfassung ähnlich zu bestimmen wie in Artikel 143 – 149 der bremer Verfassung – siehe https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/landesverfassung-der-freien-hansestadt-bremen-in-der-fassung-der-bekanntmachung-vom-12-august-2019-232507 – die Beziehungen des Landes Bremen zur Stadtgemeinde Bremerhaven. Rahmen und Orientierung bietet Artikel 28 des Grundgesetzes, einschließlich der Bestimmung „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung...“. Leider garantiert das allein, wie sich deutschlandweit zeigt, noch nicht die Auskömmlichkeit der kommunalen Einnahmen. Die „Angemessenheit der Finanzausstattung“ sollte nach Möglichkeit genauer bestimmt werden als in Art. 28 (2) und 106 (5) – (9) GG und in „Artikel 146 (2) Das Land gewährleistet der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung.“ der bremer Verfassung. Zu möglichen Aussagen zu Volumen und flexiblen Komponenten könnte immerhin das bremer Finanzzuweisungsgesetz ( https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-finanzzuweisungen-an-die-gemeinden-bremen-und-bremerhaven-finanzzuweisungsgesetz-vom-2-april-2019-308550 ) anregend wirken.
Das Land Berlin sollte seinen De-facto-Kommunen zusichern, die anzustrebenden Entlastungen und Einnahmezuwächse fair zu teilen, wenn und sobald sie auf Bundesebene erreicht werden. Rechtlich verbindliche Schutzgarantien sollten die auch in Zukunft latent drohende Gefahr einer Aufgaben- und damit Kostenzuweisung mit unzureichender Finanzierungssicherheit von der Senats- auf die Bezirksebene eindämmen. Die Bezirke brauchen dauerhaft gesicherte finanzielle Spielräume zur demokratischen Gestaltung. Sie müssen finanziell leistungsfähig genug werden, um freie Entscheidungen von sicht- und spürbarer Bedeutung treffen zu können. Nur so wird die ehrenamtliche Mitwirkung an der Bezirkspolitik attraktiv für genügend politisch interessierte und engagierte Bürger*innen werden und bleiben.
- Der Wortlaut der Verfassung von Berlin ist auf https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41514.php zu lesen. -