Den Berliner*innen sollte bereits in der Präambel unseres Landeswahlprogramms klargemacht werden, wofür wir als Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eintreten und kämpfen: Für „die universellen und unteilbaren Menschenrechte“ als „Anspruch und Maßstab unserer Politik“ (Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erster Absatz).
Der beantragte Satz „Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik“ entspricht geltender Beschlusslage des Landesverbands Berlin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vgl. dazu im Einzelnen den LDK-Beschluss „Für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Vielfalt. Gegen die Entrechtung von Schutzsuchenden in Berlin“ vom 30.11.2024: https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-2/Fur-Demokratie-Rechtsstaatlichkeit-und-Vielfalt-Gegen-den-radikalisi-43303, erster Absatz.
Die beantragte Formulierung „die Werte, die uns einen“ ist dem Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entnommen (siehe https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf, S. 10).
Auch zwecks Abgrenzung gegenüber mit uns konkurrierenden Parteien wie der CDU ist es wichtig, dass der Satz „Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik“ Eingang in die Präambel unseres Landeswahlprogramms findet.