Änderungen von zu V5
Ursprüngliche Version: | (Version 1) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 01.09.2023, 14:27 |
Neue Version: | V5 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.09.2023, 17:29 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 17:
Deshalb fordern wir, dass die Geschäftsordnung der Frauen-Vollversammlung wie folgend geändert wird:
Die Frauenvollversammlung wirdkann sich formal nicht selbst zur FLINTA-Vollversammlung umbenanntumwandeln. Diese Entscheidung wird in der Landessatzung geregelt.
Alle FLINTA Personen sind explizit eingeladen und dürfen Anträge einbringen, Redebeiträge halten und abstimmen. Wir tragen gemeinsam dafür Sorge, eine Atmosphäre und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Anwesenden körperlich und emotional sicher fühlen können.
Um dem noch geltenden Bundes-Frauenstatut Folge zu leisten, erfolgen alle Abstimmungen zunächst als Meinungsbild aller Anwesenden.
Dieses Meinungsbild wird zu Ende der Sitzung dann pro forma von den anwesenden Frauen nur noch offiziell bestätigt.
Wir setzen uns als Landesverband dafür ein, dass auf Bundesebene das Frauenstatut durch ein FLINTA Statut abgelöst wird.
Deshalb bitten wir die Frauen-Vollversammlung ein Votum abzugeben, mit dem Auftrag an den Landesvorstand einen Satzungsänderungsantrag für die Landessatzung vorzubereiten und einzubringen, welcher beinhaltet:
Die Frauenvollversammlung und Frauenkonferenz werden zur FLINTA-Vollversammlung und FLINTA-Konferenz umbenannt.
Alle FLINTA Personen sind explizit eingeladen, dürfen Anträge einbringen, Redebeiträge halten und abstimmen.