Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10.1. Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Gudrun Pinn (Abteilung Ökologie) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.11.2018, 08:16 |
D-06: Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität von 40.000 Mg Bioabfälle: Jetzt!
Antragstext
Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität
von 40.000 Mg Bioabfälle: Jetzt!
Aus dem vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) Berlin, Planungszeitraum
2020 bis 2030 geht hervor, dass Berlin mit der Sammlung von Biogut (20 kg pro Einwohner und
Jahr) Schlusslicht aller Großstädte in Deutschland ist.
Dies ist einer der Gründe, warum das Restmüllaufkommen in Berlin sehr hoch ist und ohne
gravierende Gegenmaßnahmen das in der Koalitionsvereinbarung beschlossene Leitbild Zero
Waste zu scheitern droht.
Mit der Ausweitung und Intensivierung der Sammlung und der gesetzlich vorgeschriebenen
flächendeckenden Einführung der Biotonne soll nun die doppelte Menge eingesammelt und
hochwertig verwertet werden. Die BSR selbst geht davon aus, dass allein mit der Ausweitung
der Sammlung der Standard von Hamburg (36 kg pro Einwohner und Jahr) erreicht werden kann.
Für die also zusätzlich eingesammelte Menge von ca. 55.000 Mg Biogut steht dann aber keine
hochwertige klimataugliche Anlage zur Verwertung zur Verfügung,
was
- die Bürger verunsichern und
- die Glaubwürdigkeit des Vorhabens in Zweifel ziehen wird.
Deshalb fordern wir, mit der Planung und dem Bau einer Vergärungsanlage, die von der
Kapazität her ausreichend ist und eine hochwertige Verwertung garantiert, so schnell wie
möglich zu beginnen.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Mengengerüst, das Vorhaben und die Ziele zum Thema Biogut/Bioabfall entstammen dem neuen
Abfallwirtschaftskonzept Berlin (AWK), das erst seit wenigen Wochen als Entwurf vorliegt.
Der Fachdialog der beteiligten Akteure und Verbände zum Entwurf des AWK fand gerade erst am
Donnerstag, den 22.11. 18, statt.
Für eine hochwertige Verwertung der Biogutabfälle legt die BSR einen primär wirtschaftlichen
Maßstab an und akzeptiert eine einstufige Kompostierung.
Dieses einstufige Verfahren ist zwar preiswert, aber in seiner Konsequenz klimabelastend.
Dagegen basiert die Betrachtung der Senatsverwaltung und der Verfasser des AWK auf der Basis
der normgerechten Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz sowie der Ergebnisse des
Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes:
Eine hochwertige Verwertung des Bioabfalls setzt eine Vergärung mit Biogasnutzung und
Nachrotte der Gärrückstände zur stofflichen Nutzung voraus (klimaentlastendes zweistufiges
Verfahren).
Begründung
Laut AWK befinden sich im Hausmüll privater Haushalte in Berlin rund 67 kg Küchenabfälle je Einwohner und Jahr. Hochgerechnet auf die Einwohner des Jahres 2017 umfasst dieses Potenzial in Berlin rund 241.000 Mg pro Jahr.
Der hohe Anteil von Küchenabfällen im Restmüll zeigt, welches Potenzial an gut vergärbaren Küchenabfällen in Privathaushalten zu heben ist und damit hochwertig und klimaentlastend verwertet werden kann.
Der Bau einer neuen Anlage, bzw. Aufrüstung der BSR-Anlage in Hennickendorf zu einer klimatauglichen und mengenmäßig ausreichenden Biogasanlage erfordert eine gesicherte Finanzierung und mehrere Jahre Bauzeit. Aus diesem Grund muss mit der Planung der Anlage so schnell wie möglich begonnen werden.
Unterstützer*innen: Marion Hasper, (LAG Umwelt), Hans-jörg Henning , (LAG Umwelt), Matthias Dittmer, (LAG Umwelt)