| Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 10.1. Dringlichkeitsanträge | 
| Antragsteller*in: | Gudrun Pinn (Abteilung Ökologie) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 24.11.2018, 08:16 | 
D-06: Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität von 40.000 Mg Bioabfälle: Jetzt!
Antragstext
Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität 
von 40.000 Mg Bioabfälle: Jetzt!
Aus dem vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) Berlin, Planungszeitraum 
2020 bis 2030 geht hervor, dass Berlin mit der Sammlung von Biogut (20 kg pro Einwohner und 
Jahr) Schlusslicht aller Großstädte in Deutschland ist.
Dies ist einer der Gründe, warum das Restmüllaufkommen in Berlin sehr hoch ist und ohne 
gravierende Gegenmaßnahmen das in der Koalitionsvereinbarung beschlossene Leitbild Zero 
Waste zu scheitern droht.
Mit der Ausweitung und Intensivierung der Sammlung und der gesetzlich vorgeschriebenen 
flächendeckenden Einführung der Biotonne soll nun die doppelte Menge eingesammelt und 
hochwertig verwertet werden. Die BSR selbst geht davon aus, dass allein mit der Ausweitung 
der Sammlung der Standard von Hamburg (36 kg pro Einwohner und Jahr) erreicht werden kann.
Für die also zusätzlich eingesammelte Menge von ca. 55.000 Mg Biogut steht dann aber keine 
hochwertige klimataugliche Anlage zur Verwertung zur Verfügung,
was
- die Bürger verunsichern und
- die Glaubwürdigkeit des Vorhabens in Zweifel ziehen wird.
Deshalb fordern wir, mit der Planung und dem Bau einer Vergärungsanlage, die von der 
Kapazität her ausreichend ist und eine hochwertige Verwertung garantiert, so schnell wie 
möglich zu beginnen.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Mengengerüst, das Vorhaben und die Ziele zum Thema Biogut/Bioabfall entstammen dem neuen 
Abfallwirtschaftskonzept Berlin (AWK), das erst seit wenigen Wochen als Entwurf vorliegt.
Der Fachdialog der beteiligten Akteure und Verbände zum Entwurf des AWK fand gerade erst am 
Donnerstag, den 22.11. 18, statt.
Für eine hochwertige Verwertung der Biogutabfälle legt die BSR einen primär wirtschaftlichen 
Maßstab an und akzeptiert eine einstufige Kompostierung.
Dieses einstufige Verfahren ist zwar preiswert, aber in seiner Konsequenz klimabelastend.
Dagegen basiert die Betrachtung der Senatsverwaltung und der Verfasser des AWK auf der Basis 
der normgerechten Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz sowie der Ergebnisse des 
Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes:
Eine hochwertige Verwertung des Bioabfalls setzt eine Vergärung mit Biogasnutzung und 
Nachrotte der Gärrückstände zur stofflichen Nutzung voraus (klimaentlastendes zweistufiges 
Verfahren).
Begründung
Laut AWK befinden sich im Hausmüll privater Haushalte in Berlin rund 67 kg Küchenabfälle je Einwohner und Jahr. Hochgerechnet auf die Einwohner des Jahres 2017 umfasst dieses Potenzial in Berlin rund 241.000 Mg pro Jahr.
Der hohe Anteil von Küchenabfällen im Restmüll zeigt, welches Potenzial an gut vergärbaren Küchenabfällen in Privathaushalten zu heben ist und damit hochwertig und klimaentlastend verwertet werden kann.
Der Bau einer neuen Anlage, bzw. Aufrüstung der BSR-Anlage in Hennickendorf zu einer klimatauglichen und mengenmäßig ausreichenden Biogasanlage erfordert eine gesicherte Finanzierung und mehrere Jahre Bauzeit. Aus diesem Grund muss mit der Planung der Anlage so schnell wie möglich begonnen werden.
Unterstützer*innen: Marion Hasper, (LAG Umwelt), Hans-jörg Henning , (LAG Umwelt), Matthias Dittmer, (LAG Umwelt)