Antrag: | Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug! |
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Antragsteller*in: | Sebastian Walter und Harald Moritz (KV Tempelhof-Schöneberg / KV Treptow-Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2018, 23:03 |
V-09-034: Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug!
Antragstext
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Wir wollen, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zukünftig alleinig zuständiger Vertragspartner mit zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wird. Die reine Durchführung des Betriebs ist hierbei von der Beauftragung des Haltes rechtlich zu trennen. Hierfür ist dem VBB eine eigene, transparente Kostenstelle einzurichten. Das Stationspreissystem ist neu zu vereinbaren, dabei ist unter anderem der zuverlässige Betrieb von Personenaufzügen mit klaren und verbindlichen Qualitätsansprüchen zu formulieren. Der VBB soll diese Qualitätsansprüche kontrollieren und umsetzen. Gleichzeitig sind Konventionalstrafen zu vereinbaren, die fällig werden, wenn diese Qualitätsansprüche verletzt werden. Um zu vermeiden, dass in der Summe der Gesamtbilanz einzelne Problembahnhöfe statistisch verschwinden, obwohl an ihnen sehr wohl keine zuverlässige Barrierefreiheit gewährleistet wird, sind diese Qualitätsansprüche nicht in Paketen zu formulieren. Wir wollen zukünftig sicherstellen, dass es sich für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht finanziell lohnt, an Wartungs- und Reparaturleistungen zu sparen. Über diese Vorgänge wollen wir Transparenz herstellen. Dies wird in einem VBB-Qualitätsbericht erfolgen, der detailliert die Leistungen und Schlechtleistungen an einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten veröffentlicht.
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Wir wollen, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zukünftig alleinig zuständiger Vertragspartner mit zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wird. Die reine Durchführung des Betriebs ist hierbei von der Beauftragung des Haltes rechtlich zu trennen. Hierfür ist dem VBB eine eigene, transparente Kostenstelle einzurichten. Das Stationspreissystem ist neu zu vereinbaren, dabei ist unter anderem der zuverlässige Betrieb von Personenaufzügen mit klaren und verbindlichen Qualitätsansprüchen zu formulieren. Der VBB soll diese Qualitätsansprüche kontrollieren und umsetzen. Gleichzeitig sind Konventionalstrafen zu vereinbaren, die fällig werden, wenn diese Qualitätsansprüche verletzt werden. Um zu vermeiden, dass in der Summe der Gesamtbilanz einzelne Problembahnhöfe statistisch verschwinden, obwohl an ihnen sehr wohl keine zuverlässige Barrierefreiheit gewährleistet wird, sind diese Qualitätsansprüche nicht in Paketen zu formulieren. Wir wollen zukünftig sicherstellen, dass es sich für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht finanziell lohnt, an Wartungs- und Reparaturleistungen zu sparen. Über diese Vorgänge wollen wir Transparenz herstellen. Dies wird in einem VBB-Qualitätsbericht erfolgen, der detailliert die Leistungen und Schlechtleistungen an einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten veröffentlicht.