Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Oomen (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.11.2018, 13:29 |
V-09: Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug!
Antragstext
Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug!
Wir GRÜNE stehen für ein Berlin der Teilhabe. Wir wollen, dass unsere Stadt und ihre
Möglichkeiten allen Menschen offen stehen. Bauliche Barrierefreiheit ist ein wichtiger
Schlüssel, um diese Teilhabe möglichst vielen Menschen zu ermöglichen.
In den letzten Jahrzehnten haben wir dafür gekämpft, dass Berlin eine Stadt mit so wenigen
Barrieren wie möglich wird. Auch wenn wir uns durchaus gewünscht hätten, dass die
barrierefreie Erneuerung der Stadt an der einen oder anderen Stelle mit mehr Nachdruck und
Tempo erfolgt, so wurden in Berlin in den letzten Jahrzehnten viele öffentliche Mittel
investiert und auch viele vorzeigbare Erfolge erzielt.
Wir werden nicht nachlassen, diese Leistungen auszubauen, denn Barrierefreiheit ist nicht
nur für Menschen mit einer körperlichen Behinderung unabdingbar, sie stellt auch eine
deutliche Erleichterung für viele andere berechtigte Gruppen - vom Säugling im Kinderwagen
bis hin zu Senior*innen im hohen Alter - dar.
Mangelnde Zuverlässigkeit bestehender Infrastruktur
An manchen Stellen wurden aber auch viele öffentliche Mittel investiert und trotzdem kann
die Barrierefreiheit über längere Zeiträume leider nicht realisiert werden. Ursächlich
hierfür sind keine baulichen Situationen, sondern fahrlässige und fehlerhafte Wartungs- und
Reparaturkonzepte für Personenaufzüge. Das gilt - und dies ist wegen ihrer hervorgehobenen
Stellung im Stadtbild besonders ärgerlich - besonders für Personenaufzüge an Haltepunkten
und Bahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs.
Es ist für uns ein Ärgernis, wenn viel öffentliches Geld in die Hand genommen wurde, um
Bahnhöfe aufwändig barrierefrei umzubauen, und trotzdem keine zuverlässigen Zugänge
realisiert werden können, weil der Betrieb der Aufzüge mangelhaft ist.
Eine Ursache hierfür liegt bei dem bei S-Bahn und im öffentlichen Regionalverkehr
vorhandenen Stationspreissystem für den Halt von Zügen an Haltepunkten und Bahnhöfen.
Dieses Stationspreissystem berücksichtigt in seiner mathematischen Schematik zwar
“Stufenfreiheit” grundsätzlich, sprich der Halt an vergleichbaren barrierefreien Stationen
ist teurer als an vergleichbaren nicht barrierefreien Stationen, ob diese Stufenfreiheit im
Betrieb auch tatsächlich zu tragen kommt, spielt absolut keine Rolle. Es ist in der
derzeitigen ökonomischen Situation also lohnenswert, ein billiges Wartungs- und
Reparaturkonzept einem schnellen und zuverlässigen Reparaturkonzept vorzuziehen.
Finanzielle Anreize zum zuverlässigen Aufzugsbetrieb setzen
Dies werden wir GRÜNE zum Wohle der Bürger*innen unserer Stadt ändern.
Wir wollen, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zukünftig alleinig zuständiger
Vertragspartner mit zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wird. Die reine
Durchführung des Betriebs ist hierbei von der Beauftragung des Haltes rechtlich zu trennen.
Hierfür ist dem VBB eine eigene, transparente Kostenstelle einzurichten. Das
Stationspreissystem ist neu zu vereinbaren, dabei ist unter anderem der zuverlässige Betrieb
von Personenaufzügen mit klaren und verbindlichen Qualitätsansprüchen zu formulieren. Der
VBB soll diese Qualitätsansprüche kontrollieren und umsetzen. Gleichzeitig sind
Konventionalstrafen zu vereinbaren, die fällig werden, wenn diese Qualitätsansprüche
verletzt werden. Um zu vermeiden, dass in der Summe der Gesamtbilanz einzelne
Problembahnhöfe statistisch verschwinden, obwohl an ihnen sehr wohl keine zuverlässige
Barrierefreiheit gewährleistet wird, sind diese Qualitätsansprüche nicht in Paketen zu
formulieren. Wir wollen zukünftig sicherstellen, dass es sich für
Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht finanziell lohnt, an Wartungs- und
Reparaturleistungen zu sparen. Über diese Vorgänge wollen wir Transparenz herstellen. Dies
wird in einem VBB-Qualitätsbericht erfolgen, der detailliert die Leistungen und
Schlechtleistungen an einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten veröffentlicht.
Selbstverständlich sehen wir das Land Berlin auch an den Stellen in der Pflicht, an denen
Eigenbetriebe, wie bspw. die BVG, Personennahverkehr in Eigenregie anbieten und Zugänge über
Aufzüge vorgesehen sind. Wir wissen, dass auch hier an manchen Stellen deutlicher
Verbesserungsbedarf besteht. Deshalb werden wir zukünftig ebenfalls einen Qualitätsbericht
erstellen und in diesem Qualitätsbericht - analog zum angestrebten Verfahren bei Regional-
und S-Bahnhöfen - für jeden einzelnen, mit Aufzug oder mehreren Aufzügen erschlossenen
Bahnhof oder Haltepunkt detaillierte Leistungen und Schlechtleistungen veröffentlichen. So
werden wir sicherstellen, dass sich kein Infrastrukturbetreiber gegenüber unseren
Eigenbetrieben benachteiligt sieht und Qualitäten über das gesamte Stadtgebiet miteinander
vergleichbar sind.
Wir GRÜNE verstehen uns als feste Partnerin aller Menschen in unserer Stadt, die auf
barrierefreie Angebote angewiesen sind. Wir stehen dabei für Flächendeckung, Zuverlässigkeit
und hohe Qualität politisch ein. Wir sind überzeugt davon, dass die finanzielle
Berücksichtigung der Betriebsqualität von Personenaufzügen an Haltepunkten und Bahnhöfen ein
wichtiger Baustein dafür ist.
Änderungsanträge
- V-09-011 (Sebastian Walter und Harald Moritz (KV Tempelhof-Schöneberg / KV Treptow-Köpenick), Eingereicht)
- V-09-034 (Sebastian Walter und Harald Moritz (KV Tempelhof-Schöneberg / KV Treptow-Köpenick), Eingereicht)
- V-09-050 (Sebastian Walter und Harald Moritz (KV Tempelhof-Schöneberg / KV Treptow-Köpenick), Eingereicht)