Antrag: | Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug! |
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Antragsteller*in: | Sebastian Walter und Harald Moritz (KV Tempelhof-Schöneberg / KV Treptow-Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2018, 23:05 |
V-09-050: Berlin barrierefrei: Nur ein funktionierender Aufzug ist ein guter Aufzug!
Antragstext
Von Zeile 50 bis 59:
Selbstverständlich sehen wir das Land Berlin auch an den Stellen in der Pflicht, an denen Eigenbetriebe, wie bspw. die BVG, Personennahverkehr in Eigenregie anbieten und Zugänge über Aufzüge vorgesehen sind. Wir wissen, dass auch hier an manchen Stellen deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Deshalb werden wir zukünftig ebenfalls einen Qualitätsbericht erstellen und in diesem Qualitätsbericht - analog zum angestrebten Verfahren bei Regional- und S-Bahnhöfen - für jeden einzelnen, mit Aufzug oder mehreren Aufzügen erschlossenen Bahnhof oder Haltepunkt detaillierte Leistungen und Schlechtleistungen veröffentlichen. So werden wir sicherstellen, dass sich kein Infrastrukturbetreiber gegenüber unseren Eigenbetrieben benachteiligt sieht und Qualitäten über das gesamte Stadtgebiet miteinander vergleichbar sind.
Wir wollen zukünftig sicherstellen, dass es sich für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht finanziell lohnt, an Wartungs- und Reparaturleistungen zu sparen.
Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass Transparenz über die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Aufzüge an Bahnhöfen und Haltepunkten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, aber auch der BVG hergestellt wird. Störungen innerhalb festgelegter kurzer Fristen behoben werden müssen und Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Fristen erfolgen.
Von Zeile 50 bis 59:
Selbstverständlich sehen wir das Land Berlin auch an den Stellen in der Pflicht, an denen Eigenbetriebe, wie bspw. die BVG, Personennahverkehr in Eigenregie anbieten und Zugänge über Aufzüge vorgesehen sind. Wir wissen, dass auch hier an manchen Stellen deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Deshalb werden wir zukünftig ebenfalls einen Qualitätsbericht erstellen und in diesem Qualitätsbericht - analog zum angestrebten Verfahren bei Regional- und S-Bahnhöfen - für jeden einzelnen, mit Aufzug oder mehreren Aufzügen erschlossenen Bahnhof oder Haltepunkt detaillierte Leistungen und Schlechtleistungen veröffentlichen. So werden wir sicherstellen, dass sich kein Infrastrukturbetreiber gegenüber unseren Eigenbetrieben benachteiligt sieht und Qualitäten über das gesamte Stadtgebiet miteinander vergleichbar sind.
Wir wollen zukünftig sicherstellen, dass es sich für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht finanziell lohnt, an Wartungs- und Reparaturleistungen zu sparen.
Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass Transparenz über die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Aufzüge an Bahnhöfen und Haltepunkten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, aber auch der BVG hergestellt wird. Störungen innerhalb festgelegter kurzer Fristen behoben werden müssen und Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Fristen erfolgen.