Vor leichtfertiger Inanspruchnahme sind Kleingärten (z.B. durch Ihre Lobby) ausreichend geschützt. Kleingärten auf landeseigenen Flächen sind aber der Allgemeinheit entzogene Flächen. Für den Fall, dass eine echte Notwendigekeit besteht, sollten dem Gemeinwohl nicht noch weitere rechtliche Hürden in den Weg gestellt werden, insbesondere nicht mit einem unverhältnismäßigen Zeithorizont, der über 2030 hinaus geht
Leitantrag: | Grün statt Grau - Für ein Berlin, das aufblüht und immer grüner wird |
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Antragsteller*in: | Ruben Joachim (Berlin-Pankow KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.11.2018, 13:59 |
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