Es geht um den angemessenen Ausgleich für Grünverluste in erfahrbarer räumlicher Nähe zum Eingriffsort bzw. mit nachvollziehbarer Ausgleichswirkung für diesen Ort. Die Stadt- bzw. Landesgrenze ist dafür nicht in jedem Fall ein wesentliches Kriterium.
Leitantrag: | Grün statt Grau - Für ein Berlin, das aufblüht und immer grüner wird |
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Antragsteller*in: | Joachim Schmitt (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.11.2018, 11:34 |
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