Für die Aufstellung der Landschaftspläne sind i.d.R. die Bezirke zuständig. Es geht nicht nur darum, die Landschaftsplanung zum Schutz der Natur und der Landschaftspflege über die Festsetzung von Landschaftsplänen konsequenter voranzutreiben, sondern (wenn rechtlich möglich) sie mit einem BFF zu beschließen.
Von den 31 festgesetzten Landschaftsplänen sind lediglich 15 mit einem BFF beschlossen worden. Es befinden sich 92 Landschaftspläne im Verfahren, nur 11 haben sich den BFF als Planungsziel gesetzt.
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