Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 13.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.09.2018, 12:31 |
SÄA3: Landesvorstand §6 Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Begründung
Der bisherige Paragraph bildet nicht alle möglichen Erstattungsregeln ab. Bei der Erstellung einer separaten Erstattungsordnung analog zu der des Bundesverbandes, werden künftig sämtliche Möglichkeiten (bspw. der Mehraufwand für Verpflegungskosten) ausgeschöpft. Anpassungen der Erstattungsordnung wie aufgrund gestiegener Hotelpreise können dann künftig vom Landesfinanzrat vorgenommen werden und müssen somit nicht immer von einem Parteitag mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden.
Alt:
§6
1. Die auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaften vom Landesvorstand benannten Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Reisekostenerstattung, wenn die Sitzung außerhalb Berlins stattfindet.
2. Fahrkosten werden gegen Nachweis – unabhängig von der Nutzung des Verkehrsmittels – maximal bis Höhe des Preises 2.Klasse Bahn erstattet. Die Bestimmungen zu Flugreisen der Beitrags- und Kassenordnung des Bundesverbandes sind von den Delegierten zu beachten. Die Delegierten sind gehalten mögliche Ermäßigungen (z. B. private Bahncard, Spartarif 50 / 25) in Anspruch zu nehmen. Übernachtungskosten werden gegen Nachweis in der Regel bis zu 65 €pro Nacht erstattet; bei privater Übernachtung werden 25 € pauschal erstattet. Über Ausnahmen entscheidet der Landesvorstand auf Antrag. Jede LAG kann für ihre Delegierten darüber hinausgehende Aufwendungen aus ihrem eigenen Etat erstatten.