| Antrag: | Polizei- und Präventionsgesamtkonzept statt planloser Ausweitung der Eingriffskompetenzen | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Daniela Ehlers, Emma Sammet, Louisa Hattendorf (Kv Lichtenberg, Abteilung Grüne Jugend, Abteilung Grüne Jugend) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 22.11.2018, 21:09 | 
D-02-033: Polizei- und Präventionsgesamtkonzept statt planloser Ausweitung der Eingriffskompetenzen
Antragstext
          
          Von Zeile 32 bis 34 einfügen:
den Schutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig deren Grundrechte achten. Dazu setzen wir beispielsweise auf folgende Maßnahmen: risikobehaftete Orte und Angsträume müssen besser beleuchtet und einsehbar werden. Dies schafft an großen Plätzen, Bahnhöfen und verwinkelten 
Polizei- und Präventionsgesamtkonzept statt planloser Ausweitung der Eingriffskompetenzen
Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß ein. Sicherheitskonzepte, die von 
Angst getrieben sind, werden grundlegenden Bedürfnissen nach Freiheit nicht gerecht und 
sorgen nicht für mehr Sicherheit. Wir stellen uns gegen unverhältnismäßige Eingriffe in 
Grundrechte, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und setzen uns 
für eine freie und selbstbestimmte Gesellschaft ein.
Technische Werkzeuge können - maßvoll und mit Bedacht eingesetzt - Teil der 
Sicherheitspolitik sein, aber wir können uns nicht allein auf diese verlassen. So führen 
beispielsweise Video- und Tonüberwachung des öffentlichen Raums nicht zu einem effektiveren 
Schutz der Bürger*innen und stellen überproportionale Eingriffe in die Bürger*innenrechte 
dar. Die bisherigen Erfahrungen und Auswertungen, insbesondere aus London, der Stadt mit 
einer flächendeckenden Videoüberwachung, deuten z. B. darauf hin, dass der Nutzen von 
Videotechnik weit überschätzt wird. Weder schreckt sie diejenigen ab, die Straftaten spontan 
begehen, noch verhindert sie ein geplantes Vorgehen, da die Identifizierung beispielsweise 
durch Verdecken des Gesichts gezielt umgangen werden kann. Ferner ist die Gefahr hoch, dass 
Polizist*innen die vor dem Monitor sitzen, statt vor Ort zu sein, falsch eingesetzt werden. 
Videoüberwachung kann für uns deshalb maximal eine anlassbezoge Ergänzung für eine gute 
Sicherheitsstrategie sein. Anlasslose Grundrechtseingriffe durch die Polizei lehnen wir ab. 
Diese öffnen Tür und Tor für Maßnahmen, die von Vorurteilen geprägt sind, insbesondere für 
racial profiling, ohne dass diese für den Schutz der Bevölkerung erforderlich sind.
Statt bloßen Aktionismus fordern wir eine Gesamtstrategie bei der Polizei ein, da nur so der 
Schutz der Bevölkerung effektiv gewährleistet werden kann. Wir setzen auf eine gut 
ausgebildete und ausgestattete Polizei, die ihre Schwerpunkte und Gefahrenbereiche kennt. 
Mehr Streifen, Präsenz und gezielte Kriminalitätsbekämpfung statt dauerhafter und ausufernde 
Kameraüberwachung und sinnloser Grundrechtseingriffe. Gerade in Zeiten, in denen sich die 
Bundesländer mit härteren und immer eingriffsintensiveren Polizeigesetzen überbieten, wollen 
wir zeigen, dass ein effektiver Schutz der Bevölkerung auch ohne ein kopfloses Ausweiten der 
Eingriffsbefugnisse möglich ist. Das Berliner Polizeigesetz soll daher ein liberaler 
Gegenentwurf zur ständigen Verschärfungen ohne Gesamtkonzept sein, durch die immer mehr in 
die Grundrechte sämtlicher Bürger*innen eingegriffen wird. Wirksame Polizeiarbeit begrenzt 
das Überwachen von unbescholtenen Bürger*innen auf das unbedingt Erforderliche. Wir werden 
den Schutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig deren Grundrechte achten. Dazu 
setzen wir beispielsweise auf folgende Maßnahmen: risikobehaftete Orte und Angsträume müssen besser 
beleuchtet und einsehbar werden. Dies schafft an großen Plätzen, Bahnhöfen und verwinkelten 
Gassen deutlich mehr Sicherheit, als jede Kamera. Wir setzen außerdem auch auf 
Deradikalisierung und Prävention, da nur so ein wirksamer Schutz der Bevölkerung erreicht 
werden kann. Die bereits bestehenden Projekte sollen ausgebaut und noch mehr Angebote 
geschaffen werden. Gut etablierte Präventionsprojekte müssen zudem dringend verstetigt 
werden. Es kann nicht sein, dass trotz guter und erfolgreicher Präventionsarbeit zahlreiche 
Projekte innerhalb kurzer Zeit immer wieder neue Gelder beantragen müssen. Dies führt dazu, 
dass in den Projekten kaum Arbeitsnehmer*innen langfristig gehalten werden können und der 
bürokratische Aufwand kostet viel Zeit, Zeit die für eine wirksame Präventionsarbeit fehlt. 
Eingriffe in die Grundrechte sollen nur dort erfolgen, wo sie wirklich notwendig sind, damit 
die Polizei genug Ressourcen für den Schutz der Bevölkerung hat; Ressourcen die aufgrund der 
planlosen Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen zunehmend fehlen.
Straffällig gewordenen Personen müssen wir Hilfe anbieten und sie in unsere Gesellschaft 
integrieren. Dazu sind Angebote zur Resozialisierung ausbauen. Ferner sind die Angebote der 
Straffälligenhilfe weiter auszubauen und die Bedingungen in den Gefängnissen mit Blick auf 
die Resozialisierung der Gefangenen zu verbessern.
Vermeintlich kriminalitätsbelastete Orte sollen durch eine unabhängige Stelle evaluiert 
werden, um faktenorientiert über Maßnahmen und Konzepte reden zu können.
Wir warnen davor, durch die Debatte um die Ausweitung von Videoüberwachung und andere 
Eingriffsbefugnisse notwendige gesellschaftliche und politische Fragestellungen über 
Missstände in unserer Gesellschaft zu verdrängen. Wenn Videoüberwachung falsch angewendet 
wird, unterdrückt oder verdrängt sie nur die Symptome von Problemen, die aus sozialer 
Ungerechtigkeit und ungünstigen Umständen resultieren, die grundsätzlichere Lösungen 
bedürfen.
Wir werden daher die notwendigen Mittel für eine Polizei- und Präventionsarbeit zur 
Verfügung stellen, die unsere Bürger*innenrechte achtet, für einen ausreichenden Schutz der 
Bevölkerung sorgen und zudem den Ursachen von Kriminalität und Gewalt entgegenwirken.
Von Zeile 32 bis 34 einfügen:
den Schutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig deren Grundrechte achten. Dazu setzen wir beispielsweise auf folgende Maßnahmen: risikobehaftete Orte und Angsträume müssen besser beleuchtet und einsehbar werden. Dies schafft an großen Plätzen, Bahnhöfen und verwinkelten
Polizei- und Präventionsgesamtkonzept statt planloser Ausweitung der Eingriffskompetenzen
Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß ein. Sicherheitskonzepte, die von 
Angst getrieben sind, werden grundlegenden Bedürfnissen nach Freiheit nicht gerecht und 
sorgen nicht für mehr Sicherheit. Wir stellen uns gegen unverhältnismäßige Eingriffe in 
Grundrechte, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und setzen uns 
für eine freie und selbstbestimmte Gesellschaft ein.
Technische Werkzeuge können - maßvoll und mit Bedacht eingesetzt - Teil der 
Sicherheitspolitik sein, aber wir können uns nicht allein auf diese verlassen. So führen 
beispielsweise Video- und Tonüberwachung des öffentlichen Raums nicht zu einem effektiveren 
Schutz der Bürger*innen und stellen überproportionale Eingriffe in die Bürger*innenrechte 
dar. Die bisherigen Erfahrungen und Auswertungen, insbesondere aus London, der Stadt mit 
einer flächendeckenden Videoüberwachung, deuten z. B. darauf hin, dass der Nutzen von 
Videotechnik weit überschätzt wird. Weder schreckt sie diejenigen ab, die Straftaten spontan 
begehen, noch verhindert sie ein geplantes Vorgehen, da die Identifizierung beispielsweise 
durch Verdecken des Gesichts gezielt umgangen werden kann. Ferner ist die Gefahr hoch, dass 
Polizist*innen die vor dem Monitor sitzen, statt vor Ort zu sein, falsch eingesetzt werden. 
Videoüberwachung kann für uns deshalb maximal eine anlassbezoge Ergänzung für eine gute 
Sicherheitsstrategie sein. Anlasslose Grundrechtseingriffe durch die Polizei lehnen wir ab. 
Diese öffnen Tür und Tor für Maßnahmen, die von Vorurteilen geprägt sind, insbesondere für 
racial profiling, ohne dass diese für den Schutz der Bevölkerung erforderlich sind.
Statt bloßen Aktionismus fordern wir eine Gesamtstrategie bei der Polizei ein, da nur so der 
Schutz der Bevölkerung effektiv gewährleistet werden kann. Wir setzen auf eine gut 
ausgebildete und ausgestattete Polizei, die ihre Schwerpunkte und Gefahrenbereiche kennt. 
Mehr Streifen, Präsenz und gezielte Kriminalitätsbekämpfung statt dauerhafter und ausufernde 
Kameraüberwachung und sinnloser Grundrechtseingriffe. Gerade in Zeiten, in denen sich die 
Bundesländer mit härteren und immer eingriffsintensiveren Polizeigesetzen überbieten, wollen 
wir zeigen, dass ein effektiver Schutz der Bevölkerung auch ohne ein kopfloses Ausweiten der 
Eingriffsbefugnisse möglich ist. Das Berliner Polizeigesetz soll daher ein liberaler 
Gegenentwurf zur ständigen Verschärfungen ohne Gesamtkonzept sein, durch die immer mehr in 
die Grundrechte sämtlicher Bürger*innen eingegriffen wird. Wirksame Polizeiarbeit begrenzt 
das Überwachen von unbescholtenen Bürger*innen auf das unbedingt Erforderliche. Wir werden 
den Schutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig deren Grundrechte achten. Dazu 
setzen wir beispielsweise auf folgende Maßnahmen: risikobehaftete Orte und Angsträume müssen besser 
beleuchtet und einsehbar werden. Dies schafft an großen Plätzen, Bahnhöfen und verwinkelten 
Gassen deutlich mehr Sicherheit, als jede Kamera. Wir setzen außerdem auch auf 
Deradikalisierung und Prävention, da nur so ein wirksamer Schutz der Bevölkerung erreicht 
werden kann. Die bereits bestehenden Projekte sollen ausgebaut und noch mehr Angebote 
geschaffen werden. Gut etablierte Präventionsprojekte müssen zudem dringend verstetigt 
werden. Es kann nicht sein, dass trotz guter und erfolgreicher Präventionsarbeit zahlreiche 
Projekte innerhalb kurzer Zeit immer wieder neue Gelder beantragen müssen. Dies führt dazu, 
dass in den Projekten kaum Arbeitsnehmer*innen langfristig gehalten werden können und der 
bürokratische Aufwand kostet viel Zeit, Zeit die für eine wirksame Präventionsarbeit fehlt. 
Eingriffe in die Grundrechte sollen nur dort erfolgen, wo sie wirklich notwendig sind, damit 
die Polizei genug Ressourcen für den Schutz der Bevölkerung hat; Ressourcen die aufgrund der 
planlosen Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen zunehmend fehlen.
Straffällig gewordenen Personen müssen wir Hilfe anbieten und sie in unsere Gesellschaft 
integrieren. Dazu sind Angebote zur Resozialisierung ausbauen. Ferner sind die Angebote der 
Straffälligenhilfe weiter auszubauen und die Bedingungen in den Gefängnissen mit Blick auf 
die Resozialisierung der Gefangenen zu verbessern.
Vermeintlich kriminalitätsbelastete Orte sollen durch eine unabhängige Stelle evaluiert 
werden, um faktenorientiert über Maßnahmen und Konzepte reden zu können.
Wir warnen davor, durch die Debatte um die Ausweitung von Videoüberwachung und andere 
Eingriffsbefugnisse notwendige gesellschaftliche und politische Fragestellungen über 
Missstände in unserer Gesellschaft zu verdrängen. Wenn Videoüberwachung falsch angewendet 
wird, unterdrückt oder verdrängt sie nur die Symptome von Problemen, die aus sozialer 
Ungerechtigkeit und ungünstigen Umständen resultieren, die grundsätzlichere Lösungen 
bedürfen.
Wir werden daher die notwendigen Mittel für eine Polizei- und Präventionsarbeit zur 
Verfügung stellen, die unsere Bürger*innenrechte achtet, für einen ausreichenden Schutz der 
Bevölkerung sorgen und zudem den Ursachen von Kriminalität und Gewalt entgegenwirken.