Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 31.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.11.2018, 14:20 |
V-04: Tieren eine starke Stimme geben – umfassendes und wirksames Verbandsklagerecht einführen
Antragstext
Tieren eine starke Stimme geben – umfassendes und wirksames Verbandsklagerecht einführen
Um die Rechte aller Tiere zu wahren, fordern wir den Berliner Senat auf, das im
Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Einführung des Verbandsklagerechtes für
anerkannte Tierschutzverbände vollumfänglich mit Mitbestimmungs- und Klagerechten
umzusetzen.
Dies beinhaltet die Einführung sowohl der Feststellungs- als auch zur Anfechtungsklage mit
der Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung für alle Bereiche. Nur so kann sichergestellt
werden, dass nicht vorschnell Tatsachen geschaffen und Tieren ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Begründung
Seit 2002 sind Tiere laut Grundgesetz zu schützen. Dennoch bleiben zahllose Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht ohne rechtliche Konsequenzen. So gibt es bei der Umsetzung verhaltensgerechter Haltung und der Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes erhebliche Defizite. Dieses hat mehrere Gründe. Ein entscheidender Grund ist das fehlende Verbandsklagerecht auf Bundes- sowie zahlreichen Landesebenen.
Dass der Tierschutz in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird, belegt das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren zur Tierversuchsrichtlinie der Europäischen Kommission gegen die Bundesregierung.
Die Rechte von Tieren sowie der Natur müssen wir Menschen wahrnehmen und für einen ethischen Umgang und mehr Gerechtigkeit streiten. Die Klagemöglichkeiten, die es im Naturschutz seit Langem gibt, brauchen wir auch im Tierschutz. Denn Tiere können sich ebenso wenig wie die Natur selbst vor Gericht ziehen.
Daher ist es erfreulich, dass die rot-rot-grüne Berliner Koalition vereinbart hat, in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einzuführen. Dieses Vorhaben begrüßen wir ausdrücklich!
Mit der Einführung dieses Verbandsklagerechtes können in Zukunft Verwaltungsentscheidungen vor Gericht überprüft werden. Auch Tierschutz muss endlich einklagbar sein!
Bei der Ausgestaltung der Verbandsklage setzen wir auf die effektivste und wirksamste Variante: die Anfechtungsklage. Diese Möglichkeit sollte ausnahmslos für alle Bereiche eingeführt werden, in denen der Tierschutz durch das Handeln der Verwaltung berührt wird. Dies beinhaltet exemplarisch:
- Genehmigung von Tierbörsen,
- die Haltung von Tieren in Wildgehegen,
- die Zucht von Tieren und gewerbliche Nutzung von Tieren, wie Pferdekutschen,
- Zurschaustellung von Tieren etwa in Zirkussen und Zoos und
- Tierversuche
In allen Bereichen muss gelten: Sorgfalt vor Eile.
Mit einem sinnvollen und vollumfassenden Verbandsklagerecht stärken wir die Rechte der Tiere und ermöglichen es anerkannten Tierschutzverbänden, den Tieren eine starke Stimme zu geben!