Antrag: | Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im öffentlichen Auftrag |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.04.2018, 16:00 |
V-08-219: Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im öffentlichen Auftrag
Antragstext
Von Zeile 218 bis 219 einfügen:
hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.
Gute Arbeit auch bei Vergaben der öffentlichen Hand
Auch bei der Vergabe von Aufträge vom Land Berlin hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition das Ziel gesetzt, das Thema "Gute Arbeit" auf die Agenda zu setzen. Bei der anstehenden Novellierung des Berliner Vergabegesetztes handeln wir nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ und werden vorhandene Spielräume nutzen. Darüber hinaus werden wir die Vergabestellen des Landes stärken, damit diese ihre Vergaben auch rechtssicher gestalten können.
Für den Bereich der Gebäuderreinigung in öffentlichem Auftrag können wir auch ohne Gesetzesänderungen Verbesserungen erreichen. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgelagert, d. h. nicht mehr von Beschäftigten des eigenen Hauses, der eigenen Einrichtung durchgeführt, sondern von beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Der Markt ist heute durch einen sehr hohen Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen geprägt. Mit dem starken Wachstum der Branche und dem zunehmenden Outsourcing ging die Verlagerung der Arbeitszeiten in die Randzeiten des Tages einher: frühmorgens und spätabends oder auch nachts. Wo möglich setzen wir uns für eine Rück-Verlagerung der Arbeitszeit in den Tag ein, um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse direkt zu fördern.
Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im
öffentlichen Auftrag
Die Freiheit und die Möglichkeiten dieser wunderbaren Stadt sind nichts wert, wenn Menschen
unter prekären Verhältnissen arbeiten müssen, wenn das Einkommen kaum dafür reicht, die
Miete zu zahlen, wenn Arbeitsbedingungen und Personalsituation so schlecht sind, dass es nur
darum geht den Betrieb irgendwie aufrecht zu halten. Viel zu viele Menschen in Berlin
arbeiten unter genau solchen Bedingungen – eine Situation, die wir Grüne nicht hinnehmen.
Wir sind im Wahlkampf 2016 angetreten, die Arbeitsbedingungen von Menschen in Berlin zu
verbessern. Einen besonderen Fokus haben wir dabei auf all diejenigen, die im öffentlichen
Auftrag arbeiten und abhängig von öffentlicher Finanzierung sind. Die Beschäftigten in den
Krankenhäusern der Stadt, bei den Trägern Sozialer Arbeit, die Wissenschaftler*innen an
unseren Hochschulen, die Künstler*innen, die unsere Stadt erst zur Weltstadt machen, die
Menschen, die in den Volkshochschulen und Musikschulen vor Ort für Kultur und Bildung
sorgen, die Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen an unseren Schulen, die Polizist*innen und
Feuerwehrleute. All diesen Menschen sind wir in ganz besonderer Weise verpflichtet. Wir
haben diese Verpflichtung angenommen und schon viel erreicht. Gleichzeitig wissen wir, es
bleibt viel zu tun. Wir gehen es an!
Gute Arbeit in der Pflege – mehr Pflegepersonal für Berlins Krankenhäuser
Im Bundestagswahlkampf 2017 war es eines der großen Themen – der Pflegenotstand in
Deutschland. Und das Problem von Fachkräfteengpässen bei Pflegekräften – sei es in der
Krankenhaus- oder Altenpflege – bleibt bestehen und wird sich weiter verschärfen. Wir
brauchen daher einen Strukturwandel in der Pflege und deren Finanzierung. Ein wichtiger
erster Schritt war es, die Ausbildung kostenfrei zu stellen. Denn klar ist: Wir brauchen
mehr Personal auf den Stationen, gut ausgebildete Pflegekräfte, bessere Arbeitsbedingungen
und eine bessere Bezahlung, um den Beruf attraktiver zu machen. Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ist in einem immer noch stark weiblich dominierten Arbeitsfeld, das außerdem oft
von Schichtarbeit geprägt ist, ein echtes Problem. Um so dringend benötigtes, zusätzliches
Personal einzustellen, müssen die Aus- und Fortbildungskapazitäten deutlich ausgebaut und an
den Bedarf angepasst werden. Wir brauchen außerdem einen niedrigschwelligen Einstieg für
Menschen, die Interesse an Pflegeberufen haben, aber zunächst die formalen Voraussetzungen
für eine Ausbildung nicht erfüllen. Mit dem Erwerb von Teilqualifikationen soll der Weg zum
Berufsabschluss ermöglicht werden. Auch wollen wir Fachkräfte, die den Beruf verlassen
haben, zurück gewinnen. Ein Weg zu mehr Personal ist auch die schnellere und
unbürokratischere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie eine gezielte
Werbung für den Pflegeberuf unter Geflüchteten und sogenannten Menschen mit
Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist dies eine Chance für mehr interkulturelle Öffnung
der Krankenhäuser und Altenpflege.
Blickt man auf die Situation in den Krankenhäusern wird schnell klar: Viele so dringend
benötigte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation können nur bundesrechtlich umgesetzt
werden. Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser über Fallpauschalen (DRGs) setzt auf einen
Rationalisierungsdruck, der viel zu häufig auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen wird.
Das spüren Menschen in der Pflege, aber auch andere Beschäftigte. Ob die outgesourcten
Physiotherapeut*innen bei Vivantes, oder all jene, die als nicht am Krankenbett Arbeitende
von der Charité vor etlichen Jahren in die Charité Facility Management (CFM) geschoben
wurden.
Viele der Probleme müssen auf Bundesebene angegangen werden, es gibt aber auch Spielraum auf
Landesebene. So wird die CFM zum 1.1.2019 hundertprozentige Tochter der Charité, die
privaten Anteilseigner werden ‚herausgekauft‘. Am wichtigsten ist dabei, dass es nach
Monaten der Auseinandersetzung eine Tarifvereinbarung gibt, die den politisch vereinbarten
Mindestlohn von 11 € umsetzt.
Als Rot-Rot-Grüne Koalition haben wir die Investitionen in die Berliner Krankenhäuser auf
den Bundesdurchschnitt erhöht, damit haben wir eine Trendwende eingeleitet und werden diesen
Weg auch weiter beschreiten. Unser Ziel ist es, den Investitionsstau von 2,1 Milliarden Euro
aus den letzten 20 Jahren abzuarbeiten.
Wir begrüßen es, dass der „Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser“ zentrale Punkte wie nötige
Investitionen und eine bessere Personalausstattung adressiert – insbesondere vor dem
Hintergrund der Versäumnisse vergangener Jahre. Genau wie den Initiator*innen geht es uns um
mehr Zeit für die Pflege, um Anerkennung für den Pflegeberuf und damit um mehr
Menschlichkeit und Qualität im Umgang mit den Patient*innen. Hierfür fordern wir eine
eindeutige Personalbemessung für Pflegekräfte und andere Berufsgruppen in Krankenhäusern.
Dabei loten wir auch einen breiten Ansatz aus: In NRW und im Saarland werden beispielsweise
verbindliche Personaluntergrenzen für alle Fachkräfte auf Landesebene diskutiert, um zu
vermeiden, dass Lücken an anderer Stelle entstehen. Einzelne Branchen singulär
rauszugreifen, könnte zu Lücken an anderen Stellen führen. Wir verfolgen die Diskussionen in
anderen Bundesländern und fordern Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit und Pflege auf,
konkrete Vorschläge für das Land Berlin zu unterbreiten.
Gute Arbeit in der Wissenschaft
Wir sind angetreten für einen Paradigmenwechsel bei den Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft. Uns ist klar, dass wir uns hiermit viel vorgenommen haben, doch wichtige
Schritte sind bereits gemacht: Im Haushalt haben wir durchsetzen können, dass der
Landeszuschuss für die Hochschulen für die laufenden Hochschulverträge (2018 bis 2022) um
3,5 Prozent pro Jahr erhöht wird. Das ist viel Geld, das wir, im Gegensatz zu früheren
Hochschulverträgen, explizit mit normativen Vorgaben wie dem Thema „gute Arbeit in der
Wissenschaft“ verknüpft haben. Wir sorgen dafür, bisherige Befristungen und prekäre
Beschäftigung abzulösen und wollen gute Arbeitsbedingungen wieder zur Regel machen.
Ausnahmen darf es nur in Einzelfällen geben, wenn diese aus rechtlichen, wissenschaftlichen
oder organisatorischen Gründen sinnvoll sind. In den Hochschulverträgen haben wir verankert:
„Für strukturelle Daueraufgaben werden Dauerstellen geschaffen.“ An den Fachhochschulen
bedeutet dies auch die Schaffung eines wissenschaftlichen Mittelbaus für exzellente
wissenschaftliche Arbeit. Geld haben wir mit den Hochschulverträgen und im Doppelhaushalt
bereitgestellt, die Vorgaben in den Verträgen sind klar. Nun geht es für die Hochschulen um
die konkrete Umsetzung – wir werden sie konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Dazu
gehört auch, dass wir sehr genau hinsehen, wenn die komplexe Rechtslage zu Befristungen im
Wissenschaftsbereich, aber auch zu ‚Familienkomponente‘ und Vertragsdauern für Eltern und
Pflegende, kreativ gegen die Interessen der Beschäftigten ausgelegt werden sollen.
Die Situation der etwas mehr als 8.000 studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner
Hochschulen macht uns Sorgen. Seit 2016 laufen die Tarifverhandlungen zur Anpassung bzw. zum
Neuabschluss des Tarifvertrages für studentische Mitarbeiter*innen. Der aktuelle
Tarifvertrag wurde im Jahr 2002 geschlossen, eine Anpassung an die enorm gestiegenen
Lebenserhaltungskosten ist aus unserer Sicht überfällig. Wir halten die Streiks der
Studierenden in den vergangenen Monaten für legitim und unterstützen die Studierenden. Die
konkrete Ausgestaltung einer Neureglung ist Aufgabe der Tarifparteien. Wir fordern beide
Seiten jedoch auf, zügig zu einer Einigung zu kommen, mit der die Situation der
studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner Hochschulen maßgeblich verbessert wird.
Langfristig wollen wir einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Hochschulen, bei dem
die studentischen Beschäftigten inbegriffen sind. Notwendig ist dabei, die Aufgabenbereiche
studentischer Beschäftigter und die Zielsetzung studentischer Erwerbstätigkeit an
Hochschulen im Verhältnis zu den Tätigkeiten des restlichen Hochschulpersonals klarer zu
definieren. Studierende, die an Hochschulen und anderswo, neben ihrem Studium Aufgaben
verrichten, die im Regelfall von Beschäftigten nach TV-L ausgeübt werden, sollten
perspektivisch auch entsprechend eingruppiert und bezahlt werden.
Gute Arbeit in Musikschulen und Volkshochschulen
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Linken und Grünen haben wir festgelegt, dass an
Musikschulen und Volkshochschulen bei „dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in
Arbeitsverträge umgewandelt [werden], mit dem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent
Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine
tarifvertragliche Regelung abschließen. Wir Grüne stehen zu diesen Zielen!
In den Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt haben wir erreichen können, dass 1,2
Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Berliner Musikschulen eingestellt wurde. Damit
erreichen wir bereits 2018/2019 das im Koalitionsvertrag festgeschriebene 20-Prozent-Ziel
bei Festanstellungen an den Berliner Musikschulen – ohne das Angebot automatisch
einzuschränken oder zu verteuern. Dies kann aber nur ein Anfang sein! Denn die konkrete
Umsetzung in den Bezirken steht teilweise noch aus. Und im Bundesvergleich hat Berlin mit 20
Prozent Festangestellten zwar aufgeholt, ist aber immer noch Schlusslicht. Ein Bericht, der
bis zum 30. September 2019 durch die Senatsverwaltung für Kultur vorzulegen ist, soll
Auskunft über den Fortschritt geben. Wir bleiben dran! Auch für die Volkshochschulen haben
wir schon viel erreichen können. So haben wir die Dozent*innen in Sprachkursen, die aus
Landesmitteln bezahlt werden, an die Honorare derer, die aus Bundesmitteln bezahlt werden,
angeglichen. Mittelfristig arbeiten wir auf eine Besserstellung aller VHS-Dozent*innen hin.
Auch eine tarifvertragliche Regelung für arbeitnehmerähnliche Beschäftige in den
Musikschulen streben wir weiter an. Wir begrüßen daher, dass die Gewerkschaft ver.di Berlin-
Brandenburg und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) eine Tarif- und
Verhandlungskommission gebildet und den Berliner Kultursenator Klaus Lederer zu
Tarifverhandlungen für die Musikschulen aufgefordert hat. Bislang werden solche
Tarifverhandlungen von der Tarifgemeinschaft der Länder blockiert. Vorstandsvorsitzender der
Tarifgemeinschaft ist aktuell der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen. Wir fordern
ihn auf, sich weiter dafür einzusetzen, den Weg für Tarifverhandlungen frei zu machen.
Parallel fordern wir den Kultursenator auf, zumindest die Honorarsätze über die
Ausführungsvorschriften zu verbessern und dazu konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Gute Arbeit für Kunst- und Kulturschaffende
Kunst und Kultur prägen das Bild Berlins in ganz Deutschland und weit darüber hinaus. Die
Arbeitsbedingungen und Einkommen der Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Stadt sind
aber in vielen Fällen äußerst prekäre. Wir sind angetreten, das zu ändern. Im Doppelhaushalt
2018/2019 wurden erstmals seit langem wieder Tarifsteigerungen bei Kultureinrichtungen und
der Projektförderung als struktureller Mehrbedarf anerkannt und finanziell ausgeglichen.
Dies hat ganz konkret höhere Zuweisungen zur Folge und damit eine bessere Vergütung für
Kulturschaffende in Berlin – ohne dass Institutionen und freie Szene dafür bei den
Programmmitteln sparen mussten. In einem zweiten Schritt müssen Lösungen für die
Einrichtungen, Projekte und Gruppen gefunden werden, die ohne Festangestellte und
Tarifverträge arbeiten.
Bei Mindesthonoraren ist und bleibt Berlin bundesweite Vorreiterin. Was im Bereich der
Darstellenden Kunst und bei den Ausstellungshonoraren für Bildende Künstler*innen bereits
ganz gut funktioniert, wollen wir auf weitere Sparten und Förderprogramme ausweiten. Dabei
werden wir prüfen, ob die bisherigen „Empfehlungen“ der Kulturverwaltung gegenüber Jurys und
Zuwendungsempfängern zu verbindlichen Regelungen weiterentwickelt werden sollten.
Mittelfristig braucht es Honoraruntergrenzen differenziert nach Tätigkeitsfeldern – denn
auch innerhalb ein und derselben Sparte kann sich künstlerische Arbeit in punkto Arbeitszeit
und -aufwand oder bei der dafür notwendigen Qualifikation stark unterscheiden. Wir setzen
uns außerdem für eine Dynamisierung der bestehenden Honorarempfehlungen ein – analog zur
allgemeinen Tarifentwicklung und Teuerung. Wenn die Mieten und Lebenshaltungskosten in der
Stadt steigen, muss sich das auch in der Entlohnung von Berlins Künstler*innen
widerspiegeln!
Gute Arbeit im Landesdienst: Feuerwehrleute, Polizist*innen oder Lehrer*innen – sie
verdienen mehr
Wer für unsere Stadt arbeitet hat gute Arbeitsbedingungen, ausreichend viele Kolleg*innen
und eine gute Entlohnung verdient. Das sind wir den Menschen schuldig, die für uns ihren
Dienst tun. Das sind wir aber auch den Berliner*innen schuldig, die gute Leistungen
erwarten, die es ohne gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung nicht geben kann.
Wir haben uns der Aufgabe gestellt und wichtige Schritte gemacht: Mit dem Haushaltsentwurf
2018/2019 geht die größte personelle Verstärkung der Berliner Justiz seit 25 Jahren einher.
Wir werden 243 zusätzliche Stellen schaffen und die Ausbildungskapazitäten ausbauen – eine
Trendwende für die Berliner Justiz. Die Polizei wird mit 800 neuen Stellen für die Jahre
2018/2019 deutlich aufgestockt. Auch die Feuerwehr wird personell um 324 Stellen erweitert.
Um den Polizei- und Feuerwehrberuf attraktiver zu gestalten, ist es erforderlich, den
Beförderungsstau abzubauen. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 haben wir darum beschlossen,
dass 1.990 Stellen der Besoldungsgruppe A9 der Polizei (für 4,8 Millionen Euro) und bei der
Feuerwehr 496 Stellen der Besoldungsgruppe A8 (für 1,3 Millionen Euro) umgewandelt werden.
Gute Arbeit heißt auch gutes Material. Darum bringen wir die Ausstattung der Polizei auf den
neusten Stand. Anfang 2018 haben wir alle Polizist*innen mit modernen
Ausrüstungsgegenständen ausgestattet. Konkret in der Planung ist, die Wachen und
Schießstände zu sanieren, dazu haben wir 20 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, und fünf
neue Einsatztrainingszentren zu errichten. Auch bei der Feuerwehr wird es mehr Geld für die
Sanierung von Wachen geben (12 Millionen Euro) sowie ein Sondersanierungsprogramm für die
Wachen der Freiwilligen Feuerwehr für 10 Millionen Euro.
Gute Arbeit geht nur mit guter Bezahlung. Auch hier haben wir erste wichtige Schritte
gemacht. Unser Ziel ist die Angleichung der Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes
Berlin an den Durchschnitt aller Bundesländer in Deutschland. Bis 2021, bis zum Ende der
laufenden Legislaturperiode, wird die Beamtenbesoldung wie geplant den Durchschnitt der
Bundesländer erreichen. Die Voraussetzungen haben wir geschaffen. Jetzt geht es darum, die
Pläne konkret umzusetzen. Wir Grüne stehen dafür ein. Die Beamtinnen und Beamten in Berlin
können sich darauf verlassen.
Auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Berlin haben wir schon einiges erreicht: Seit
dem Sommer 2017 erhalten alle nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten
Grundschullehrkräfte den gleichen Lohn wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den Oberschulen
(Anhebung von E11 auf E13). Alle ‚alten‘ Grundschullehrkräfte, deren Studium und
Referendariat noch der alten Regelung folgte und somit kürzer war, sollen ab 2019 von den
Verbesserungen profitieren (rund 6.500 Lehrkräfte/ca. 32 Mio. Euro ab 2019). Wir Grüne haben
Druck gemacht und die Berliner Politik hat verstanden: Eine gute Grundschule ist der
Schlüssel zum Bildungserfolg unserer Kinder.
Gute Arbeit in landeseigenen Betrieben und Beteiligungsunternehmen
Der rot-rot-grünen Koalition ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Angestellten im
unmittelbaren Verantwortungskreis des Landes in gesicherten, verlässlichen und sozialen
Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Befristungen ohne Sachgrund widersprechen dem
Anspruch an gute Arbeit und soziale Arbeitsbedingungen, für die rot-rot-grün stehen. Wir
nehmen auch die Töchter der Landesunternehmen in den Blick, wenn es darum geht, faire
Tariflöhne zu zahlen. Wir verpflichten die Zuwendungsempfänger (vor allem in der Sozialen
Arbeit und Arbeitsmarktförderung läuft fast alles über sie), sich mindestens in der
Gehaltshöhe an adäquaten Tarifverträgen zu orientieren, wenn sie nicht ohnehin einen
Tarifvertrag abgeschlossen haben. Genauso erwarten wir dies selbstverständlich auch von den
Landesunternehmen und Beteiligungen. Für beides ist das nötige Geld in den Landeshaushalt
eingestellt worden – die alte Ausrede „Kein Geld da“ gilt nicht mehr!
Das Land Berlin und der öffentliche Dienst als Arbeitgeber müssen eine Vorbildfunktion für
gute Arbeit einnehmen und so auch korrigierend auf den Berliner Arbeitsmarkt einwirken.
Daher haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Beschluss herbeigeführt, der die
landeseigenen Betriebe und Beteiligungsunternehmen zukünftig in die Pflicht nimmt, auf
sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu verzichten.
Wir werden das Thema auch darüber hinaus weiter vorantreiben – unter anderem auch in
Richtung der Jobcenter. Denn dort gibt es noch viele Arbeitsverträge die sachgrundlos
befristet sind. Hier wird der Schaden von sachgrundlosen Befristungen deutlich: Ständig
müssen neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet werden, ständig geht wertvolles Wissen und
Kontinuität verloren. Das ist fatal, denn wir brauchen in den Jobcentern qualifizierte und
gut eingearbeitete Arbeitskräfte, insbesondere auch in der aktuellen Situation, in der es um
die so wichtige Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser und geflüchteter Menschen geht.
Diese Menschen sind auf die Institution Jobcenter und die Qualität der Arbeit angewiesen.
Wir sagen Prekarität und schlechten Arbeitsbedingungen in Berlin den Kampf an. Wir haben
Wort gehalten und wichtige Schritte in die Wege geleitet. Aber viel wichtiger ist: Heute
erneuern wir unser Versprechen. Wir kämpfen weiter für gute Arbeit. Wir bleiben dran. Berlin
hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns
Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.
Gute Arbeit auch bei Vergaben der öffentlichen Hand
Auch bei der Vergabe von Aufträge vom Land Berlin hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition das Ziel gesetzt, das Thema "Gute Arbeit" auf die Agenda zu setzen. Bei der anstehenden Novellierung des Berliner Vergabegesetztes handeln wir nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ und werden vorhandene Spielräume nutzen. Darüber hinaus werden wir die Vergabestellen des Landes stärken, damit diese ihre Vergaben auch rechtssicher gestalten können.
Für den Bereich der Gebäuderreinigung in öffentlichem Auftrag können wir auch ohne Gesetzesänderungen Verbesserungen erreichen. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgelagert, d. h. nicht mehr von Beschäftigten des eigenen Hauses, der eigenen Einrichtung durchgeführt, sondern von beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Der Markt ist heute durch einen sehr hohen Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen geprägt. Mit dem starken Wachstum der Branche und dem zunehmenden Outsourcing ging die Verlagerung der Arbeitszeiten in die Randzeiten des Tages einher: frühmorgens und spätabends oder auch nachts. Wo möglich setzen wir uns für eine Rück-Verlagerung der Arbeitszeit in den Tag ein, um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse direkt zu fördern.
Unterstützer*innen:
Sabine Bangert (KV Steglitz- Zehlendorf), Catherina Pieroth (KV Tempelhof-Schöneberg), Fatos
Topac (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Anja
Schillhaneck (Abt. Wissenschaft), Lucas Hoewner (LAG Wissenschaft), Annika Gerold (KV
Friedrichshain-Kreuzberg), Philmon Ghirmai (KV Neukölln), Anna Hoppenau (KV Neukölln)
Von Zeile 218 bis 219 einfügen:
hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.
Gute Arbeit auch bei Vergaben der öffentlichen Hand
Auch bei der Vergabe von Aufträge vom Land Berlin hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition das Ziel gesetzt, das Thema "Gute Arbeit" auf die Agenda zu setzen. Bei der anstehenden Novellierung des Berliner Vergabegesetztes handeln wir nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ und werden vorhandene Spielräume nutzen. Darüber hinaus werden wir die Vergabestellen des Landes stärken, damit diese ihre Vergaben auch rechtssicher gestalten können.
Für den Bereich der Gebäuderreinigung in öffentlichem Auftrag können wir auch ohne Gesetzesänderungen Verbesserungen erreichen. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgelagert, d. h. nicht mehr von Beschäftigten des eigenen Hauses, der eigenen Einrichtung durchgeführt, sondern von beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Der Markt ist heute durch einen sehr hohen Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen geprägt. Mit dem starken Wachstum der Branche und dem zunehmenden Outsourcing ging die Verlagerung der Arbeitszeiten in die Randzeiten des Tages einher: frühmorgens und spätabends oder auch nachts. Wo möglich setzen wir uns für eine Rück-Verlagerung der Arbeitszeit in den Tag ein, um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse direkt zu fördern.
Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im
öffentlichen Auftrag
Die Freiheit und die Möglichkeiten dieser wunderbaren Stadt sind nichts wert, wenn Menschen
unter prekären Verhältnissen arbeiten müssen, wenn das Einkommen kaum dafür reicht, die
Miete zu zahlen, wenn Arbeitsbedingungen und Personalsituation so schlecht sind, dass es nur
darum geht den Betrieb irgendwie aufrecht zu halten. Viel zu viele Menschen in Berlin
arbeiten unter genau solchen Bedingungen – eine Situation, die wir Grüne nicht hinnehmen.
Wir sind im Wahlkampf 2016 angetreten, die Arbeitsbedingungen von Menschen in Berlin zu
verbessern. Einen besonderen Fokus haben wir dabei auf all diejenigen, die im öffentlichen
Auftrag arbeiten und abhängig von öffentlicher Finanzierung sind. Die Beschäftigten in den
Krankenhäusern der Stadt, bei den Trägern Sozialer Arbeit, die Wissenschaftler*innen an
unseren Hochschulen, die Künstler*innen, die unsere Stadt erst zur Weltstadt machen, die
Menschen, die in den Volkshochschulen und Musikschulen vor Ort für Kultur und Bildung
sorgen, die Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen an unseren Schulen, die Polizist*innen und
Feuerwehrleute. All diesen Menschen sind wir in ganz besonderer Weise verpflichtet. Wir
haben diese Verpflichtung angenommen und schon viel erreicht. Gleichzeitig wissen wir, es
bleibt viel zu tun. Wir gehen es an!
Gute Arbeit in der Pflege – mehr Pflegepersonal für Berlins Krankenhäuser
Im Bundestagswahlkampf 2017 war es eines der großen Themen – der Pflegenotstand in
Deutschland. Und das Problem von Fachkräfteengpässen bei Pflegekräften – sei es in der
Krankenhaus- oder Altenpflege – bleibt bestehen und wird sich weiter verschärfen. Wir
brauchen daher einen Strukturwandel in der Pflege und deren Finanzierung. Ein wichtiger
erster Schritt war es, die Ausbildung kostenfrei zu stellen. Denn klar ist: Wir brauchen
mehr Personal auf den Stationen, gut ausgebildete Pflegekräfte, bessere Arbeitsbedingungen
und eine bessere Bezahlung, um den Beruf attraktiver zu machen. Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ist in einem immer noch stark weiblich dominierten Arbeitsfeld, das außerdem oft
von Schichtarbeit geprägt ist, ein echtes Problem. Um so dringend benötigtes, zusätzliches
Personal einzustellen, müssen die Aus- und Fortbildungskapazitäten deutlich ausgebaut und an
den Bedarf angepasst werden. Wir brauchen außerdem einen niedrigschwelligen Einstieg für
Menschen, die Interesse an Pflegeberufen haben, aber zunächst die formalen Voraussetzungen
für eine Ausbildung nicht erfüllen. Mit dem Erwerb von Teilqualifikationen soll der Weg zum
Berufsabschluss ermöglicht werden. Auch wollen wir Fachkräfte, die den Beruf verlassen
haben, zurück gewinnen. Ein Weg zu mehr Personal ist auch die schnellere und
unbürokratischere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie eine gezielte
Werbung für den Pflegeberuf unter Geflüchteten und sogenannten Menschen mit
Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist dies eine Chance für mehr interkulturelle Öffnung
der Krankenhäuser und Altenpflege.
Blickt man auf die Situation in den Krankenhäusern wird schnell klar: Viele so dringend
benötigte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation können nur bundesrechtlich umgesetzt
werden. Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser über Fallpauschalen (DRGs) setzt auf einen
Rationalisierungsdruck, der viel zu häufig auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen wird.
Das spüren Menschen in der Pflege, aber auch andere Beschäftigte. Ob die outgesourcten
Physiotherapeut*innen bei Vivantes, oder all jene, die als nicht am Krankenbett Arbeitende
von der Charité vor etlichen Jahren in die Charité Facility Management (CFM) geschoben
wurden.
Viele der Probleme müssen auf Bundesebene angegangen werden, es gibt aber auch Spielraum auf
Landesebene. So wird die CFM zum 1.1.2019 hundertprozentige Tochter der Charité, die
privaten Anteilseigner werden ‚herausgekauft‘. Am wichtigsten ist dabei, dass es nach
Monaten der Auseinandersetzung eine Tarifvereinbarung gibt, die den politisch vereinbarten
Mindestlohn von 11 € umsetzt.
Als Rot-Rot-Grüne Koalition haben wir die Investitionen in die Berliner Krankenhäuser auf
den Bundesdurchschnitt erhöht, damit haben wir eine Trendwende eingeleitet und werden diesen
Weg auch weiter beschreiten. Unser Ziel ist es, den Investitionsstau von 2,1 Milliarden Euro
aus den letzten 20 Jahren abzuarbeiten.
Wir begrüßen es, dass der „Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser“ zentrale Punkte wie nötige
Investitionen und eine bessere Personalausstattung adressiert – insbesondere vor dem
Hintergrund der Versäumnisse vergangener Jahre. Genau wie den Initiator*innen geht es uns um
mehr Zeit für die Pflege, um Anerkennung für den Pflegeberuf und damit um mehr
Menschlichkeit und Qualität im Umgang mit den Patient*innen. Hierfür fordern wir eine
eindeutige Personalbemessung für Pflegekräfte und andere Berufsgruppen in Krankenhäusern.
Dabei loten wir auch einen breiten Ansatz aus: In NRW und im Saarland werden beispielsweise
verbindliche Personaluntergrenzen für alle Fachkräfte auf Landesebene diskutiert, um zu
vermeiden, dass Lücken an anderer Stelle entstehen. Einzelne Branchen singulär
rauszugreifen, könnte zu Lücken an anderen Stellen führen. Wir verfolgen die Diskussionen in
anderen Bundesländern und fordern Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit und Pflege auf,
konkrete Vorschläge für das Land Berlin zu unterbreiten.
Gute Arbeit in der Wissenschaft
Wir sind angetreten für einen Paradigmenwechsel bei den Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft. Uns ist klar, dass wir uns hiermit viel vorgenommen haben, doch wichtige
Schritte sind bereits gemacht: Im Haushalt haben wir durchsetzen können, dass der
Landeszuschuss für die Hochschulen für die laufenden Hochschulverträge (2018 bis 2022) um
3,5 Prozent pro Jahr erhöht wird. Das ist viel Geld, das wir, im Gegensatz zu früheren
Hochschulverträgen, explizit mit normativen Vorgaben wie dem Thema „gute Arbeit in der
Wissenschaft“ verknüpft haben. Wir sorgen dafür, bisherige Befristungen und prekäre
Beschäftigung abzulösen und wollen gute Arbeitsbedingungen wieder zur Regel machen.
Ausnahmen darf es nur in Einzelfällen geben, wenn diese aus rechtlichen, wissenschaftlichen
oder organisatorischen Gründen sinnvoll sind. In den Hochschulverträgen haben wir verankert:
„Für strukturelle Daueraufgaben werden Dauerstellen geschaffen.“ An den Fachhochschulen
bedeutet dies auch die Schaffung eines wissenschaftlichen Mittelbaus für exzellente
wissenschaftliche Arbeit. Geld haben wir mit den Hochschulverträgen und im Doppelhaushalt
bereitgestellt, die Vorgaben in den Verträgen sind klar. Nun geht es für die Hochschulen um
die konkrete Umsetzung – wir werden sie konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Dazu
gehört auch, dass wir sehr genau hinsehen, wenn die komplexe Rechtslage zu Befristungen im
Wissenschaftsbereich, aber auch zu ‚Familienkomponente‘ und Vertragsdauern für Eltern und
Pflegende, kreativ gegen die Interessen der Beschäftigten ausgelegt werden sollen.
Die Situation der etwas mehr als 8.000 studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner
Hochschulen macht uns Sorgen. Seit 2016 laufen die Tarifverhandlungen zur Anpassung bzw. zum
Neuabschluss des Tarifvertrages für studentische Mitarbeiter*innen. Der aktuelle
Tarifvertrag wurde im Jahr 2002 geschlossen, eine Anpassung an die enorm gestiegenen
Lebenserhaltungskosten ist aus unserer Sicht überfällig. Wir halten die Streiks der
Studierenden in den vergangenen Monaten für legitim und unterstützen die Studierenden. Die
konkrete Ausgestaltung einer Neureglung ist Aufgabe der Tarifparteien. Wir fordern beide
Seiten jedoch auf, zügig zu einer Einigung zu kommen, mit der die Situation der
studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner Hochschulen maßgeblich verbessert wird.
Langfristig wollen wir einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Hochschulen, bei dem
die studentischen Beschäftigten inbegriffen sind. Notwendig ist dabei, die Aufgabenbereiche
studentischer Beschäftigter und die Zielsetzung studentischer Erwerbstätigkeit an
Hochschulen im Verhältnis zu den Tätigkeiten des restlichen Hochschulpersonals klarer zu
definieren. Studierende, die an Hochschulen und anderswo, neben ihrem Studium Aufgaben
verrichten, die im Regelfall von Beschäftigten nach TV-L ausgeübt werden, sollten
perspektivisch auch entsprechend eingruppiert und bezahlt werden.
Gute Arbeit in Musikschulen und Volkshochschulen
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Linken und Grünen haben wir festgelegt, dass an
Musikschulen und Volkshochschulen bei „dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in
Arbeitsverträge umgewandelt [werden], mit dem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent
Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine
tarifvertragliche Regelung abschließen. Wir Grüne stehen zu diesen Zielen!
In den Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt haben wir erreichen können, dass 1,2
Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Berliner Musikschulen eingestellt wurde. Damit
erreichen wir bereits 2018/2019 das im Koalitionsvertrag festgeschriebene 20-Prozent-Ziel
bei Festanstellungen an den Berliner Musikschulen – ohne das Angebot automatisch
einzuschränken oder zu verteuern. Dies kann aber nur ein Anfang sein! Denn die konkrete
Umsetzung in den Bezirken steht teilweise noch aus. Und im Bundesvergleich hat Berlin mit 20
Prozent Festangestellten zwar aufgeholt, ist aber immer noch Schlusslicht. Ein Bericht, der
bis zum 30. September 2019 durch die Senatsverwaltung für Kultur vorzulegen ist, soll
Auskunft über den Fortschritt geben. Wir bleiben dran! Auch für die Volkshochschulen haben
wir schon viel erreichen können. So haben wir die Dozent*innen in Sprachkursen, die aus
Landesmitteln bezahlt werden, an die Honorare derer, die aus Bundesmitteln bezahlt werden,
angeglichen. Mittelfristig arbeiten wir auf eine Besserstellung aller VHS-Dozent*innen hin.
Auch eine tarifvertragliche Regelung für arbeitnehmerähnliche Beschäftige in den
Musikschulen streben wir weiter an. Wir begrüßen daher, dass die Gewerkschaft ver.di Berlin-
Brandenburg und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) eine Tarif- und
Verhandlungskommission gebildet und den Berliner Kultursenator Klaus Lederer zu
Tarifverhandlungen für die Musikschulen aufgefordert hat. Bislang werden solche
Tarifverhandlungen von der Tarifgemeinschaft der Länder blockiert. Vorstandsvorsitzender der
Tarifgemeinschaft ist aktuell der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen. Wir fordern
ihn auf, sich weiter dafür einzusetzen, den Weg für Tarifverhandlungen frei zu machen.
Parallel fordern wir den Kultursenator auf, zumindest die Honorarsätze über die
Ausführungsvorschriften zu verbessern und dazu konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Gute Arbeit für Kunst- und Kulturschaffende
Kunst und Kultur prägen das Bild Berlins in ganz Deutschland und weit darüber hinaus. Die
Arbeitsbedingungen und Einkommen der Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Stadt sind
aber in vielen Fällen äußerst prekäre. Wir sind angetreten, das zu ändern. Im Doppelhaushalt
2018/2019 wurden erstmals seit langem wieder Tarifsteigerungen bei Kultureinrichtungen und
der Projektförderung als struktureller Mehrbedarf anerkannt und finanziell ausgeglichen.
Dies hat ganz konkret höhere Zuweisungen zur Folge und damit eine bessere Vergütung für
Kulturschaffende in Berlin – ohne dass Institutionen und freie Szene dafür bei den
Programmmitteln sparen mussten. In einem zweiten Schritt müssen Lösungen für die
Einrichtungen, Projekte und Gruppen gefunden werden, die ohne Festangestellte und
Tarifverträge arbeiten.
Bei Mindesthonoraren ist und bleibt Berlin bundesweite Vorreiterin. Was im Bereich der
Darstellenden Kunst und bei den Ausstellungshonoraren für Bildende Künstler*innen bereits
ganz gut funktioniert, wollen wir auf weitere Sparten und Förderprogramme ausweiten. Dabei
werden wir prüfen, ob die bisherigen „Empfehlungen“ der Kulturverwaltung gegenüber Jurys und
Zuwendungsempfängern zu verbindlichen Regelungen weiterentwickelt werden sollten.
Mittelfristig braucht es Honoraruntergrenzen differenziert nach Tätigkeitsfeldern – denn
auch innerhalb ein und derselben Sparte kann sich künstlerische Arbeit in punkto Arbeitszeit
und -aufwand oder bei der dafür notwendigen Qualifikation stark unterscheiden. Wir setzen
uns außerdem für eine Dynamisierung der bestehenden Honorarempfehlungen ein – analog zur
allgemeinen Tarifentwicklung und Teuerung. Wenn die Mieten und Lebenshaltungskosten in der
Stadt steigen, muss sich das auch in der Entlohnung von Berlins Künstler*innen
widerspiegeln!
Gute Arbeit im Landesdienst: Feuerwehrleute, Polizist*innen oder Lehrer*innen – sie
verdienen mehr
Wer für unsere Stadt arbeitet hat gute Arbeitsbedingungen, ausreichend viele Kolleg*innen
und eine gute Entlohnung verdient. Das sind wir den Menschen schuldig, die für uns ihren
Dienst tun. Das sind wir aber auch den Berliner*innen schuldig, die gute Leistungen
erwarten, die es ohne gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung nicht geben kann.
Wir haben uns der Aufgabe gestellt und wichtige Schritte gemacht: Mit dem Haushaltsentwurf
2018/2019 geht die größte personelle Verstärkung der Berliner Justiz seit 25 Jahren einher.
Wir werden 243 zusätzliche Stellen schaffen und die Ausbildungskapazitäten ausbauen – eine
Trendwende für die Berliner Justiz. Die Polizei wird mit 800 neuen Stellen für die Jahre
2018/2019 deutlich aufgestockt. Auch die Feuerwehr wird personell um 324 Stellen erweitert.
Um den Polizei- und Feuerwehrberuf attraktiver zu gestalten, ist es erforderlich, den
Beförderungsstau abzubauen. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 haben wir darum beschlossen,
dass 1.990 Stellen der Besoldungsgruppe A9 der Polizei (für 4,8 Millionen Euro) und bei der
Feuerwehr 496 Stellen der Besoldungsgruppe A8 (für 1,3 Millionen Euro) umgewandelt werden.
Gute Arbeit heißt auch gutes Material. Darum bringen wir die Ausstattung der Polizei auf den
neusten Stand. Anfang 2018 haben wir alle Polizist*innen mit modernen
Ausrüstungsgegenständen ausgestattet. Konkret in der Planung ist, die Wachen und
Schießstände zu sanieren, dazu haben wir 20 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, und fünf
neue Einsatztrainingszentren zu errichten. Auch bei der Feuerwehr wird es mehr Geld für die
Sanierung von Wachen geben (12 Millionen Euro) sowie ein Sondersanierungsprogramm für die
Wachen der Freiwilligen Feuerwehr für 10 Millionen Euro.
Gute Arbeit geht nur mit guter Bezahlung. Auch hier haben wir erste wichtige Schritte
gemacht. Unser Ziel ist die Angleichung der Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes
Berlin an den Durchschnitt aller Bundesländer in Deutschland. Bis 2021, bis zum Ende der
laufenden Legislaturperiode, wird die Beamtenbesoldung wie geplant den Durchschnitt der
Bundesländer erreichen. Die Voraussetzungen haben wir geschaffen. Jetzt geht es darum, die
Pläne konkret umzusetzen. Wir Grüne stehen dafür ein. Die Beamtinnen und Beamten in Berlin
können sich darauf verlassen.
Auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Berlin haben wir schon einiges erreicht: Seit
dem Sommer 2017 erhalten alle nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten
Grundschullehrkräfte den gleichen Lohn wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den Oberschulen
(Anhebung von E11 auf E13). Alle ‚alten‘ Grundschullehrkräfte, deren Studium und
Referendariat noch der alten Regelung folgte und somit kürzer war, sollen ab 2019 von den
Verbesserungen profitieren (rund 6.500 Lehrkräfte/ca. 32 Mio. Euro ab 2019). Wir Grüne haben
Druck gemacht und die Berliner Politik hat verstanden: Eine gute Grundschule ist der
Schlüssel zum Bildungserfolg unserer Kinder.
Gute Arbeit in landeseigenen Betrieben und Beteiligungsunternehmen
Der rot-rot-grünen Koalition ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Angestellten im
unmittelbaren Verantwortungskreis des Landes in gesicherten, verlässlichen und sozialen
Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Befristungen ohne Sachgrund widersprechen dem
Anspruch an gute Arbeit und soziale Arbeitsbedingungen, für die rot-rot-grün stehen. Wir
nehmen auch die Töchter der Landesunternehmen in den Blick, wenn es darum geht, faire
Tariflöhne zu zahlen. Wir verpflichten die Zuwendungsempfänger (vor allem in der Sozialen
Arbeit und Arbeitsmarktförderung läuft fast alles über sie), sich mindestens in der
Gehaltshöhe an adäquaten Tarifverträgen zu orientieren, wenn sie nicht ohnehin einen
Tarifvertrag abgeschlossen haben. Genauso erwarten wir dies selbstverständlich auch von den
Landesunternehmen und Beteiligungen. Für beides ist das nötige Geld in den Landeshaushalt
eingestellt worden – die alte Ausrede „Kein Geld da“ gilt nicht mehr!
Das Land Berlin und der öffentliche Dienst als Arbeitgeber müssen eine Vorbildfunktion für
gute Arbeit einnehmen und so auch korrigierend auf den Berliner Arbeitsmarkt einwirken.
Daher haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Beschluss herbeigeführt, der die
landeseigenen Betriebe und Beteiligungsunternehmen zukünftig in die Pflicht nimmt, auf
sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu verzichten.
Wir werden das Thema auch darüber hinaus weiter vorantreiben – unter anderem auch in
Richtung der Jobcenter. Denn dort gibt es noch viele Arbeitsverträge die sachgrundlos
befristet sind. Hier wird der Schaden von sachgrundlosen Befristungen deutlich: Ständig
müssen neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet werden, ständig geht wertvolles Wissen und
Kontinuität verloren. Das ist fatal, denn wir brauchen in den Jobcentern qualifizierte und
gut eingearbeitete Arbeitskräfte, insbesondere auch in der aktuellen Situation, in der es um
die so wichtige Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser und geflüchteter Menschen geht.
Diese Menschen sind auf die Institution Jobcenter und die Qualität der Arbeit angewiesen.
Wir sagen Prekarität und schlechten Arbeitsbedingungen in Berlin den Kampf an. Wir haben
Wort gehalten und wichtige Schritte in die Wege geleitet. Aber viel wichtiger ist: Heute
erneuern wir unser Versprechen. Wir kämpfen weiter für gute Arbeit. Wir bleiben dran. Berlin
hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns
Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.
Gute Arbeit auch bei Vergaben der öffentlichen Hand
Auch bei der Vergabe von Aufträge vom Land Berlin hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition das Ziel gesetzt, das Thema "Gute Arbeit" auf die Agenda zu setzen. Bei der anstehenden Novellierung des Berliner Vergabegesetztes handeln wir nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ und werden vorhandene Spielräume nutzen. Darüber hinaus werden wir die Vergabestellen des Landes stärken, damit diese ihre Vergaben auch rechtssicher gestalten können.
Für den Bereich der Gebäuderreinigung in öffentlichem Auftrag können wir auch ohne Gesetzesänderungen Verbesserungen erreichen. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgelagert, d. h. nicht mehr von Beschäftigten des eigenen Hauses, der eigenen Einrichtung durchgeführt, sondern von beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Der Markt ist heute durch einen sehr hohen Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen geprägt. Mit dem starken Wachstum der Branche und dem zunehmenden Outsourcing ging die Verlagerung der Arbeitszeiten in die Randzeiten des Tages einher: frühmorgens und spätabends oder auch nachts. Wo möglich setzen wir uns für eine Rück-Verlagerung der Arbeitszeit in den Tag ein, um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse direkt zu fördern.
Unterstützer*innen:
Sabine Bangert (KV Steglitz- Zehlendorf), Catherina Pieroth (KV Tempelhof-Schöneberg), Fatos
Topac (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Anja
Schillhaneck (Abt. Wissenschaft), Lucas Hoewner (LAG Wissenschaft), Annika Gerold (KV
Friedrichshain-Kreuzberg), Philmon Ghirmai (KV Neukölln), Anna Hoppenau (KV Neukölln)