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V-08: Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im öffentlichen Auftrag

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Veranstaltung:LDK 2018
Tagesordnungspunkt:TOP 9 Weitere Anträge
Antragsteller*in:Andreas Audretsch (KV Neukölln)
Status:Eingereicht
Beschlossen am:30.03.2018
Eingereicht:03.04.2018, 11:23

Antragstext

    Faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal – wir sorgen für gute Arbeit im
    öffentlichen Auftrag

      Die Freiheit und die Möglichkeiten dieser wunderbaren Stadt sind nichts wert, wenn Menschen
      unter prekären Verhältnissen arbeiten müssen, wenn das Einkommen kaum dafür reicht, die
      Miete zu zahlen, wenn Arbeitsbedingungen und Personalsituation so schlecht sind, dass es nur
      darum geht den Betrieb irgendwie aufrecht zu halten. Viel zu viele Menschen in Berlin
      arbeiten unter genau solchen Bedingungen – eine Situation, die wir Grüne nicht hinnehmen.

        Wir sind im Wahlkampf 2016 angetreten, die Arbeitsbedingungen von Menschen in Berlin zu
        verbessern. Einen besonderen Fokus haben wir dabei auf all diejenigen, die im öffentlichen
        Auftrag arbeiten und abhängig von öffentlicher Finanzierung sind. Die Beschäftigten in den
        Krankenhäusern der Stadt, bei den Trägern Sozialer Arbeit, die Wissenschaftler*innen an
        unseren Hochschulen, die Künstler*innen, die unsere Stadt erst zur Weltstadt machen, die
        Menschen, die in den Volkshochschulen und Musikschulen vor Ort für Kultur und Bildung
        sorgen, die Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen an unseren Schulen, die Polizist*innen und
        Feuerwehrleute. All diesen Menschen sind wir in ganz besonderer Weise verpflichtet. Wir
        haben diese Verpflichtung angenommen und schon viel erreicht. Gleichzeitig wissen wir, es
        bleibt viel zu tun. Wir gehen es an!

          Gute Arbeit in der Pflege – mehr Pflegepersonal für Berlins Krankenhäuser

            Im Bundestagswahlkampf 2017 war es eines der großen Themen – der Pflegenotstand in
            Deutschland. Und das Problem von Fachkräfteengpässen bei Pflegekräften – sei es in der
            Krankenhaus- oder Altenpflege – bleibt bestehen und wird sich weiter verschärfen. Wir
            brauchen daher einen Strukturwandel in der Pflege und deren Finanzierung. Ein wichtiger
            erster Schritt war es, die Ausbildung kostenfrei zu stellen. Denn klar ist: Wir brauchen
            mehr Personal auf den Stationen, gut ausgebildete Pflegekräfte, bessere Arbeitsbedingungen
            und eine bessere Bezahlung, um den Beruf attraktiver zu machen. Vereinbarkeit von Familie
            und Beruf ist in einem immer noch stark weiblich dominierten Arbeitsfeld, das außerdem oft
            von Schichtarbeit geprägt ist, ein echtes Problem. Um so dringend benötigtes, zusätzliches
            Personal einzustellen, müssen die Aus- und Fortbildungskapazitäten deutlich ausgebaut und an
            den Bedarf angepasst werden. Wir brauchen außerdem einen niedrigschwelligen Einstieg für
            Menschen, die Interesse an Pflegeberufen haben, aber zunächst die formalen Voraussetzungen
            für eine Ausbildung nicht erfüllen. Mit dem Erwerb von Teilqualifikationen soll der Weg zum
            Berufsabschluss ermöglicht werden. Auch wollen wir Fachkräfte, die den Beruf verlassen
            haben, zurück gewinnen. Ein Weg zu mehr Personal ist auch die schnellere und
            unbürokratischere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie eine gezielte
            Werbung für den Pflegeberuf unter Geflüchteten und sogenannten Menschen mit
            Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist dies eine Chance für mehr interkulturelle Öffnung
            der Krankenhäuser und Altenpflege.

              Blickt man auf die Situation in den Krankenhäusern wird schnell klar: Viele so dringend
              benötigte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation können nur bundesrechtlich umgesetzt
              werden. Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser über Fallpauschalen (DRGs) setzt auf einen
              Rationalisierungsdruck, der viel zu häufig auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen wird.
              Das spüren Menschen in der Pflege, aber auch andere Beschäftigte. Ob die outgesourcten
              Physiotherapeut*innen bei Vivantes, oder all jene, die als nicht am Krankenbett Arbeitende
              von der Charité vor etlichen Jahren in die Charité Facility Management (CFM) geschoben
              wurden.

                Viele der Probleme müssen auf Bundesebene angegangen werden, es gibt aber auch Spielraum auf
                Landesebene. So wird die CFM zum 1.1.2019 hundertprozentige Tochter der Charité, die
                privaten Anteilseigner werden ‚herausgekauft‘. Am wichtigsten ist dabei, dass es nach
                Monaten der Auseinandersetzung eine Tarifvereinbarung gibt, die den politisch vereinbarten
                Mindestlohn von 11 € umsetzt.

                  Als Rot-Rot-Grüne Koalition haben wir die Investitionen in die Berliner Krankenhäuser auf
                  den Bundesdurchschnitt erhöht, damit haben wir eine Trendwende eingeleitet und werden diesen
                  Weg auch weiter beschreiten. Unser Ziel ist es, den Investitionsstau von 2,1 Milliarden Euro
                  aus den letzten 20 Jahren abzuarbeiten.

                    Wir begrüßen es, dass der „Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser“ zentrale Punkte wie nötige
                    Investitionen und eine bessere Personalausstattung adressiert – insbesondere vor dem
                    Hintergrund der Versäumnisse vergangener Jahre. Genau wie den Initiator*innen geht es uns um
                    mehr Zeit für die Pflege, um Anerkennung für den Pflegeberuf und damit um mehr
                    Menschlichkeit und Qualität im Umgang mit den Patient*innen. Hierfür fordern wir eine
                    eindeutige Personalbemessung für Pflegekräfte und andere Berufsgruppen in Krankenhäusern.
                    Dabei loten wir auch einen breiten Ansatz aus: In NRW und im Saarland werden beispielsweise
                    verbindliche Personaluntergrenzen für alle Fachkräfte auf Landesebene diskutiert, um zu
                    vermeiden, dass Lücken an anderer Stelle entstehen. Einzelne Branchen singulär
                    rauszugreifen, könnte zu Lücken an anderen Stellen führen. Wir verfolgen die Diskussionen in
                    anderen Bundesländern und fordern Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit und Pflege auf,
                    konkrete Vorschläge für das Land Berlin zu unterbreiten.

                      Gute Arbeit in der Wissenschaft

                        Wir sind angetreten für einen Paradigmenwechsel bei den Arbeitsbedingungen in der
                        Wissenschaft. Uns ist klar, dass wir uns hiermit viel vorgenommen haben, doch wichtige
                        Schritte sind bereits gemacht: Im Haushalt haben wir durchsetzen können, dass der
                        Landeszuschuss für die Hochschulen für die laufenden Hochschulverträge (2018 bis 2022) um
                        3,5 Prozent pro Jahr erhöht wird. Das ist viel Geld, das wir, im Gegensatz zu früheren
                        Hochschulverträgen, explizit mit normativen Vorgaben wie dem Thema „gute Arbeit in der
                        Wissenschaft“ verknüpft haben. Wir sorgen dafür, bisherige Befristungen und prekäre
                        Beschäftigung abzulösen und wollen gute Arbeitsbedingungen wieder zur Regel machen.
                        Ausnahmen darf es nur in Einzelfällen geben, wenn diese aus rechtlichen, wissenschaftlichen
                        oder organisatorischen Gründen sinnvoll sind. In den Hochschulverträgen haben wir verankert:
                        „Für strukturelle Daueraufgaben werden Dauerstellen geschaffen.“ An den Fachhochschulen
                        bedeutet dies auch die Schaffung eines wissenschaftlichen Mittelbaus für exzellente
                        wissenschaftliche Arbeit. Geld haben wir mit den Hochschulverträgen und im Doppelhaushalt
                        bereitgestellt, die Vorgaben in den Verträgen sind klar. Nun geht es für die Hochschulen um
                        die konkrete Umsetzung – wir werden sie konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Dazu
                        gehört auch, dass wir sehr genau hinsehen, wenn die komplexe Rechtslage zu Befristungen im
                        Wissenschaftsbereich, aber auch zu ‚Familienkomponente‘ und Vertragsdauern für Eltern und
                        Pflegende, kreativ gegen die Interessen der Beschäftigten ausgelegt werden sollen.

                          Die Situation der etwas mehr als 8.000 studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner
                          Hochschulen macht uns Sorgen. Seit 2016 laufen die Tarifverhandlungen zur Anpassung bzw. zum
                          Neuabschluss des Tarifvertrages für studentische Mitarbeiter*innen. Der aktuelle
                          Tarifvertrag wurde im Jahr 2002 geschlossen, eine Anpassung an die enorm gestiegenen
                          Lebenserhaltungskosten ist aus unserer Sicht überfällig. Wir halten die Streiks der
                          Studierenden in den vergangenen Monaten für legitim und unterstützen die Studierenden. Die
                          konkrete Ausgestaltung einer Neureglung ist Aufgabe der Tarifparteien. Wir fordern beide
                          Seiten jedoch auf, zügig zu einer Einigung zu kommen, mit der die Situation der
                          studentischen Mitarbeiter*innen an den Berliner Hochschulen maßgeblich verbessert wird.
                          Langfristig wollen wir einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Hochschulen, bei dem
                          die studentischen Beschäftigten inbegriffen sind. Notwendig ist dabei, die Aufgabenbereiche
                          studentischer Beschäftigter und die Zielsetzung studentischer Erwerbstätigkeit an
                          Hochschulen im Verhältnis zu den Tätigkeiten des restlichen Hochschulpersonals klarer zu
                          definieren. Studierende, die an Hochschulen und anderswo, neben ihrem Studium Aufgaben
                          verrichten, die im Regelfall von Beschäftigten nach TV-L ausgeübt werden, sollten
                          perspektivisch auch entsprechend eingruppiert und bezahlt werden.

                            Gute Arbeit in Musikschulen und Volkshochschulen

                              Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Linken und Grünen haben wir festgelegt, dass an
                              Musikschulen und Volkshochschulen bei „dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in
                              Arbeitsverträge umgewandelt [werden], mit dem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent
                              Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine
                              tarifvertragliche Regelung abschließen. Wir Grüne stehen zu diesen Zielen!

                                In den Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt haben wir erreichen können, dass 1,2
                                Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Berliner Musikschulen eingestellt wurde. Damit
                                erreichen wir bereits 2018/2019 das im Koalitionsvertrag festgeschriebene 20-Prozent-Ziel
                                bei Festanstellungen an den Berliner Musikschulen – ohne das Angebot automatisch
                                einzuschränken oder zu verteuern. Dies kann aber nur ein Anfang sein! Denn die konkrete
                                Umsetzung in den Bezirken steht teilweise noch aus. Und im Bundesvergleich hat Berlin mit 20
                                Prozent Festangestellten zwar aufgeholt, ist aber immer noch Schlusslicht. Ein Bericht, der
                                bis zum 30. September 2019 durch die Senatsverwaltung für Kultur vorzulegen ist, soll
                                Auskunft über den Fortschritt geben. Wir bleiben dran! Auch für die Volkshochschulen haben
                                wir schon viel erreichen können. So haben wir die Dozent*innen in Sprachkursen, die aus
                                Landesmitteln bezahlt werden, an die Honorare derer, die aus Bundesmitteln bezahlt werden,
                                angeglichen. Mittelfristig arbeiten wir auf eine Besserstellung aller VHS-Dozent*innen hin.

                                  Auch eine tarifvertragliche Regelung für arbeitnehmerähnliche Beschäftige in den
                                  Musikschulen streben wir weiter an. Wir begrüßen daher, dass die Gewerkschaft ver.di Berlin-
                                  Brandenburg und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) eine Tarif- und
                                  Verhandlungskommission gebildet und den Berliner Kultursenator Klaus Lederer zu
                                  Tarifverhandlungen für die Musikschulen aufgefordert hat. Bislang werden solche
                                  Tarifverhandlungen von der Tarifgemeinschaft der Länder blockiert. Vorstandsvorsitzender der
                                  Tarifgemeinschaft ist aktuell der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen. Wir fordern
                                  ihn auf, sich weiter dafür einzusetzen, den Weg für Tarifverhandlungen frei zu machen.
                                  Parallel fordern wir den Kultursenator auf, zumindest die Honorarsätze über die
                                  Ausführungsvorschriften zu verbessern und dazu konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

                                    Gute Arbeit für Kunst- und Kulturschaffende

                                      Kunst und Kultur prägen das Bild Berlins in ganz Deutschland und weit darüber hinaus. Die
                                      Arbeitsbedingungen und Einkommen der Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Stadt sind
                                      aber in vielen Fällen äußerst prekäre. Wir sind angetreten, das zu ändern. Im Doppelhaushalt
                                      2018/2019 wurden erstmals seit langem wieder Tarifsteigerungen bei Kultureinrichtungen und
                                      der Projektförderung als struktureller Mehrbedarf anerkannt und finanziell ausgeglichen.
                                      Dies hat ganz konkret höhere Zuweisungen zur Folge und damit eine bessere Vergütung für
                                      Kulturschaffende in Berlin – ohne dass Institutionen und freie Szene dafür bei den
                                      Programmmitteln sparen mussten. In einem zweiten Schritt müssen Lösungen für die
                                      Einrichtungen, Projekte und Gruppen gefunden werden, die ohne Festangestellte und
                                      Tarifverträge arbeiten.

                                        Bei Mindesthonoraren ist und bleibt Berlin bundesweite Vorreiterin. Was im Bereich der
                                        Darstellenden Kunst und bei den Ausstellungshonoraren für Bildende Künstler*innen bereits
                                        ganz gut funktioniert, wollen wir auf weitere Sparten und Förderprogramme ausweiten. Dabei
                                        werden wir prüfen, ob die bisherigen „Empfehlungen“ der Kulturverwaltung gegenüber Jurys und
                                        Zuwendungsempfängern zu verbindlichen Regelungen weiterentwickelt werden sollten.
                                        Mittelfristig braucht es Honoraruntergrenzen differenziert nach Tätigkeitsfeldern – denn
                                        auch innerhalb ein und derselben Sparte kann sich künstlerische Arbeit in punkto Arbeitszeit
                                        und -aufwand oder bei der dafür notwendigen Qualifikation stark unterscheiden. Wir setzen
                                        uns außerdem für eine Dynamisierung der bestehenden Honorarempfehlungen ein – analog zur
                                        allgemeinen Tarifentwicklung und Teuerung. Wenn die Mieten und Lebenshaltungskosten in der
                                        Stadt steigen, muss sich das auch in der Entlohnung von Berlins Künstler*innen
                                        widerspiegeln!

                                          Gute Arbeit im Landesdienst: Feuerwehrleute, Polizist*innen oder Lehrer*innen – sie
                                          verdienen mehr

                                            Wer für unsere Stadt arbeitet hat gute Arbeitsbedingungen, ausreichend viele Kolleg*innen
                                            und eine gute Entlohnung verdient. Das sind wir den Menschen schuldig, die für uns ihren
                                            Dienst tun. Das sind wir aber auch den Berliner*innen schuldig, die gute Leistungen
                                            erwarten, die es ohne gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung nicht geben kann.

                                              Wir haben uns der Aufgabe gestellt und wichtige Schritte gemacht: Mit dem Haushaltsentwurf
                                              2018/2019 geht die größte personelle Verstärkung der Berliner Justiz seit 25 Jahren einher.
                                              Wir werden 243 zusätzliche Stellen schaffen und die Ausbildungskapazitäten ausbauen – eine
                                              Trendwende für die Berliner Justiz. Die Polizei wird mit 800 neuen Stellen für die Jahre
                                              2018/2019 deutlich aufgestockt. Auch die Feuerwehr wird personell um 324 Stellen erweitert.
                                              Um den Polizei- und Feuerwehrberuf attraktiver zu gestalten, ist es erforderlich, den
                                              Beförderungsstau abzubauen. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 haben wir darum beschlossen,
                                              dass 1.990 Stellen der Besoldungsgruppe A9 der Polizei (für 4,8 Millionen Euro) und bei der
                                              Feuerwehr 496 Stellen der Besoldungsgruppe A8 (für 1,3 Millionen Euro) umgewandelt werden.

                                                Gute Arbeit heißt auch gutes Material. Darum bringen wir die Ausstattung der Polizei auf den
                                                neusten Stand. Anfang 2018 haben wir alle Polizist*innen mit modernen
                                                Ausrüstungsgegenständen ausgestattet. Konkret in der Planung ist, die Wachen und
                                                Schießstände zu sanieren, dazu haben wir 20 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, und fünf
                                                neue Einsatztrainingszentren zu errichten. Auch bei der Feuerwehr wird es mehr Geld für die
                                                Sanierung von Wachen geben (12 Millionen Euro) sowie ein Sondersanierungsprogramm für die
                                                Wachen der Freiwilligen Feuerwehr für 10 Millionen Euro.

                                                  Gute Arbeit geht nur mit guter Bezahlung. Auch hier haben wir erste wichtige Schritte
                                                  gemacht. Unser Ziel ist die Angleichung der Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes
                                                  Berlin an den Durchschnitt aller Bundesländer in Deutschland. Bis 2021, bis zum Ende der
                                                  laufenden Legislaturperiode, wird die Beamtenbesoldung wie geplant den Durchschnitt der
                                                  Bundesländer erreichen. Die Voraussetzungen haben wir geschaffen. Jetzt geht es darum, die
                                                  Pläne konkret umzusetzen. Wir Grüne stehen dafür ein. Die Beamtinnen und Beamten in Berlin
                                                  können sich darauf verlassen.

                                                    Auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Berlin haben wir schon einiges erreicht: Seit
                                                    dem Sommer 2017 erhalten alle nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten
                                                    Grundschullehrkräfte den gleichen Lohn wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den Oberschulen
                                                    (Anhebung von E11 auf E13). Alle ‚alten‘ Grundschullehrkräfte, deren Studium und
                                                    Referendariat noch der alten Regelung folgte und somit kürzer war, sollen ab 2019 von den
                                                    Verbesserungen profitieren (rund 6.500 Lehrkräfte/ca. 32 Mio. Euro ab 2019). Wir Grüne haben
                                                    Druck gemacht und die Berliner Politik hat verstanden: Eine gute Grundschule ist der
                                                    Schlüssel zum Bildungserfolg unserer Kinder.

                                                      Gute Arbeit in landeseigenen Betrieben und Beteiligungsunternehmen

                                                        Der rot-rot-grünen Koalition ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Angestellten im
                                                        unmittelbaren Verantwortungskreis des Landes in gesicherten, verlässlichen und sozialen
                                                        Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Befristungen ohne Sachgrund widersprechen dem
                                                        Anspruch an gute Arbeit und soziale Arbeitsbedingungen, für die rot-rot-grün stehen. Wir
                                                        nehmen auch die Töchter der Landesunternehmen in den Blick, wenn es darum geht, faire
                                                        Tariflöhne zu zahlen. Wir verpflichten die Zuwendungsempfänger (vor allem in der Sozialen
                                                        Arbeit und Arbeitsmarktförderung läuft fast alles über sie), sich mindestens in der
                                                        Gehaltshöhe an adäquaten Tarifverträgen zu orientieren, wenn sie nicht ohnehin einen
                                                        Tarifvertrag abgeschlossen haben. Genauso erwarten wir dies selbstverständlich auch von den
                                                        Landesunternehmen und Beteiligungen. Für beides ist das nötige Geld in den Landeshaushalt
                                                        eingestellt worden – die alte Ausrede „Kein Geld da“ gilt nicht mehr!

                                                          Das Land Berlin und der öffentliche Dienst als Arbeitgeber müssen eine Vorbildfunktion für
                                                          gute Arbeit einnehmen und so auch korrigierend auf den Berliner Arbeitsmarkt einwirken.
                                                          Daher haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Beschluss herbeigeführt, der die
                                                          landeseigenen Betriebe und Beteiligungsunternehmen zukünftig in die Pflicht nimmt, auf
                                                          sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu verzichten.

                                                            Wir werden das Thema auch darüber hinaus weiter vorantreiben – unter anderem auch in
                                                            Richtung der Jobcenter. Denn dort gibt es noch viele Arbeitsverträge die sachgrundlos
                                                            befristet sind. Hier wird der Schaden von sachgrundlosen Befristungen deutlich: Ständig
                                                            müssen neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet werden, ständig geht wertvolles Wissen und
                                                            Kontinuität verloren. Das ist fatal, denn wir brauchen in den Jobcentern qualifizierte und
                                                            gut eingearbeitete Arbeitskräfte, insbesondere auch in der aktuellen Situation, in der es um
                                                            die so wichtige Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser und geflüchteter Menschen geht.
                                                            Diese Menschen sind auf die Institution Jobcenter und die Qualität der Arbeit angewiesen.

                                                            • V-08-219

                                                            Wir sagen Prekarität und schlechten Arbeitsbedingungen in Berlin den Kampf an. Wir haben
                                                            Wort gehalten und wichtige Schritte in die Wege geleitet. Aber viel wichtiger ist: Heute
                                                            erneuern wir unser Versprechen. Wir kämpfen weiter für gute Arbeit. Wir bleiben dran. Berlin
                                                            hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns
                                                            Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.

                                                            Änderungsantrag V-08-219

                                                            , gestellt von: Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf)

                                                            Wir sagen Prekarität und schlechten Arbeitsbedingungen in Berlin den Kampf an. Wir haben Wort gehalten und wichtige Schritte in die Wege geleitet. Aber viel wichtiger ist: Heute erneuern wir unser Versprechen. Wir kämpfen weiter für gute Arbeit. Wir bleiben dran. Berlin hat nur eine gute Zukunft für alle, wenn die Stadt zur Hauptstadt guter Arbeit wird. Mit uns Grünen haben die Berliner*innen im Kampf dafür einen starken Partner.

                                                            Gute Arbeit auch bei Vergaben der öffentlichen Hand

                                                            Auch bei der Vergabe von Aufträge vom Land Berlin hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition das Ziel gesetzt, das Thema "Gute Arbeit" auf die Agenda zu setzen. Bei der anstehenden Novellierung des Berliner Vergabegesetztes handeln wir nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ und werden vorhandene Spielräume nutzen. Darüber hinaus werden wir die Vergabestellen des Landes stärken, damit diese ihre Vergaben auch rechtssicher gestalten können.

                                                            Für den Bereich der Gebäuderreinigung in öffentlichem Auftrag können wir auch ohne Gesetzesänderungen Verbesserungen erreichen. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgelagert, d. h. nicht mehr von Beschäftigten des eigenen Hauses, der eigenen Einrichtung durchgeführt, sondern von beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Der Markt ist heute durch einen sehr hohen Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen geprägt. Mit dem starken Wachstum der Branche und dem zunehmenden Outsourcing ging die Verlagerung der Arbeitszeiten in die Randzeiten des Tages einher: frühmorgens und spätabends oder auch nachts. Wo möglich setzen wir uns für eine Rück-Verlagerung der Arbeitszeit in den Tag ein, um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse direkt zu fördern.

                                                              Unterstützer*innen:
                                                              Sabine Bangert (KV Steglitz- Zehlendorf), Catherina Pieroth (KV Tempelhof-Schöneberg), Fatos
                                                              Topac (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Anja
                                                              Schillhaneck (Abt. Wissenschaft), Lucas Hoewner (LAG Wissenschaft), Annika Gerold (KV
                                                              Friedrichshain-Kreuzberg), Philmon Ghirmai (KV Neukölln), Anna Hoppenau (KV Neukölln)

                                                              Gehe zu Zeile:
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                                                              • V-08-219 (Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf), Eingereicht)
                                                              • Änderungsantrag stellen
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