Es gibt in Berlin seit 25 Jahren ein Mehrweggebot für die öffentliche Hand, zuletzt konkretisiert in der VwVBU, das aber nicht angewand wird. Schon 91 wurden auf der Grundlage z.B. in Zehlendorf abfallsarme Straßenfeste durchgeführt und entsprechende Auflagen bei Vermietung und Verpachtung ausgearbeitet. Dieses ist in Vergessenheit geraten. Auflagen dahingehend zu formulieren gilt als spießig. Die vor 20 Jahren existierede Infrastruktur - z.B. Geschirrmobile - ist fast zusammengebrochen. Hier muß der Senat und die Bezirke deutlich machen, dass sie es ernst meinen mit der Abfallvermeidung und entsprechende Regelwerke erstellen.
Redaktioneller Hinweis: Es gibt seit 17 Jahren keine Umweltämter mehr in Berlin sondern Umwelt- und Naturschutzämter!!