Oft „lohnt“ sich eine Reparatur von Elektrogeräten aus ökonomischen Erwägungen für den Verbraucher nicht. Durch entsprechende Offenlegungs- und Dokumentationspflichten für Hersteller könnten Reparaturen vereinfacht somit auch günstiger werden. Gleichzeitig sollen Hersteller angehalten werden, auch langfristig Ersatzteile und Software-Aktualisierungen bereit zu stellen, um Reparaturen zu ermöglichen. Ein solches „Recht auf Reparatur“ wird daher von vielen Verbraucherschützern wie dem Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert. Entsprechende Gesetze wurden bereits von mehreren U.S.-Bundesstaaten verabschiedet. Auch Berlin sollte eine Vorreiterrolle in der Reparatur-Bewegung einnehmen und sich für ein „Recht auf Reparatur“ einsetzen.
Antrag: | Wir entsorgen die dreckige Stadt: Zero-Waste-Berlin – Eine Zukunft ohne Müll |
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Antragsteller*in: | Nikolas Becker (KV Friedrichshain-Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.04.2018, 13:34 |