Entgegen vieler anderer Hochschulgesetze berücksichtigt das Berliner Hochschulgesetz in keiner Hinsicht den Tierschutz. Tiere werden bislang häufig aus Überschüssen von Tierversuchseinrichtungen den Studierenden in Anfängerkursen zu „Präparationszwecken“ z.B. vorgesetzt. Dies ist noch immer gängige Praxis, obwohl Berlin die „Hauptstadt der tierversuchsfreien Verfahren“ sein möchte und R2G 8,6 Mio. Euro für tierversuchsfreie Verfahren zur Verfügung gestellt hat.
Die europäische Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU sieht vor, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Bildungszwecken nur dann zu erwägen, wenn es keine tierversuchsfreie Alternative gibt. Genau daran arbeitet Europa aber derzeit und ein Hochschulgesetz, das diese neuen Entwicklungen nicht berücksichtigt, ist bereits im Vorfeld veraltet.
Fünf andere Hochschulgesetze in Bremen, Hessen, NRW, Saarland und Thüringen sind da schon viel weiter. Sie haben den Studierenden u.a. das Recht auf ethische Verweigerung mit der Möglichkeit, anstelle dieser Arbeit eine Alternative zu nutzen, eingeräumt. Außerdem haben die Universitäten dafür Sorge zu tragen, dass Lehrmethoden entwickelt werden, um den Tierverbrauch zu ersetzen. Von fünf Bundesländern, die bereits einen entsprechenden Passus im Hochschulgesetz zum Ersatz bzw. der Reduzierung vom Tierverbrauch in der Lehre haben, hat Hessen die weitreichendste Formulierung. Danach soll in der Hochschullehre auf Tierversuche sowie auf die Verwendung von toten Tieren möglichst weitgehend verzichtet werden. Die Hochschulen entwickeln Lehrmethoden und -materialien, um die Verwendung von Tieren weiter zu vermeiden und zu verringern. Studiengänge sind so zu gestalten, dass Tiere zur Einübung von Fertigkeiten und zur Veranschaulichung von biologischen, chemischen und physikalischen Vorgängen nicht verwendet werden, soweit wissenschaftlich gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Legen Studierende dar, dass diese Möglichkeit besteht, sind sie zur Abschlussprüfung ohne die Leistungsnachweise zuzulassen, bei denen entgegen Satz 1 Tiere verwendet werden.