Quelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/ausgewaehlte-fragen-und-antworten-zu-wasserpfeifen.pdf
Antrag: | Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen |
---|---|
Antragsteller*in: | Karolina Ziehm (KV Treptow-Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2019, 11:36 |
Antrag: | Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen |
---|---|
Antragsteller*in: | Karolina Ziehm (KV Treptow-Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2019, 11:36 |
akuten Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Dies reicht uns aber nicht, um den Gesundheitsschutz der Konsumierenden und der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn eine überhöhte Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren – insbesondere bei Kindern, Schwangeren,
baurechtliche Erlaubnispflicht für die Shisha-Betriebe. Auch die Nachbarschaft kann erheblich durch die geruchsintensiven Emissionen belästigt werden. Und es mehren sich die Untersuchungen, die zeigen: sowohl das aktive Rauchen als auch das Passivrauchen von.Einige suchtgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe, beispielsweise Nikotin oder Kohlenmonoxid, kommen im Shisha-Tabak aus der UmgebungsluftRauch sogar in größeren Mengen vor als im Zigarettenrauch. Wer zwei bis drei Tabakköpfe pro Tag raucht, ist mindestens genauso gesundheitsschädlichnach heutigem Kenntnisstand ähnlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt wie E-Zigaretten, Zigaretten, Zigarren und Pfeifenbeim regelmäßigen Rauchen von Zigaretten.
Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Werbeverbot für Tabakprodukte und eine Besteuerung von Tabakprodukten ein, die sich am Gefährdungspotential orientiert
Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen
Mehr als 300 Shisha-Bars in Berlin bereichern das Leben vorwiegend junger Menschen. Sie
spiegeln die kulturelle Vielfalt wider und sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt und auch
ein Wirtschaftsfaktor in unserer Stadt.
Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz erfasst sie bisher nur mit einer Ausnahmeregelung,
nicht aber mit einem ausreichenden Gesundheitsschutz. Wir unterstützen die
Aufklärungskampagne des Berliner Senats und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) zu den gesundheitlichen Risiken von Shisha-Tabak und
akuten Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Dies reicht uns aber nicht, um den Gesundheitsschutz der
Konsumierenden und der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn eine überhöhte Feinstaub- und Kohlenmonoxid-
Belastung führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren – insbesondere bei Kindern, Schwangeren,
gesundheitlich belasteten sowie älteren Personen. Immer wieder zeigen Fälle drastischer
Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid den Handlungsbedarf für eine präventive,
baurechtliche Erlaubnispflicht für die Shisha-Betriebe. Auch die Nachbarschaft kann
erheblich durch die geruchsintensiven Emissionen belästigt werden. Und es mehren sich die
Untersuchungen, die zeigen:sowohl das aktive Rauchen als auch das Passivrauchen von.Einige suchtgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe, beispielsweise Nikotin oder Kohlenmonoxid, kommen im Shisha-Tabak aus der UmgebungsluftRauch sogar in größeren Mengen vor als im Zigarettenrauch. Wer zwei bis drei Tabakköpfe pro Tag raucht, ist mindestens genauso gesundheitsschädlichnach heutigem Kenntnisstand ähnlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt wie E-Zigaretten, beim regelmäßigen Rauchen von Zigaretten.
Zigaretten, Zigarren und Pfeifen
Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Werbeverbot für Tabakprodukte und eine Besteuerung von Tabakprodukten ein, die sich am Gefährdungspotential orientiert
Die Regierungsfraktionen wollen die entsprechenden Gesetze verbessern.
Wir begrüßen dies und fordern daher für die anstehende Überarbeitung des Berliner
Nichtraucherschutzgesetzes: