Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.10.2019, 15:53 |
V-01: Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen
Antragstext
Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen
Mehr als 300 Shisha-Bars in Berlin bereichern das Leben vorwiegend junger Menschen. Sie
spiegeln die kulturelle Vielfalt wider und sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt und auch
ein Wirtschaftsfaktor in unserer Stadt.
Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz erfasst sie bisher nur mit einer Ausnahmeregelung,
nicht aber mit einem ausreichenden Gesundheitsschutz. Wir unterstützen die
Aufklärungskampagne des Berliner Senats und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) zu den gesundheitlichen Risiken von Shisha-Tabak und
akuten Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Dies reicht uns aber nicht, um den Gesundheitsschutz der
Konsumierenden und der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn eine überhöhte Kohlenmonoxid-
Belastung führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren – insbesondere bei Kindern, Schwangeren,
gesundheitlich belasteten sowie älteren Personen. Immer wieder zeigen Fälle drastischer
Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid den Handlungsbedarf für eine präventive,
baurechtliche Erlaubnispflicht für die Shisha-Betriebe. Auch die Nachbarschaft kann
erheblich durch die geruchsintensiven Emissionen belästigt werden. Und es mehren sich die
Untersuchungen, die zeigen: sowohl das aktive Rauchen als auch das Passivrauchen von Shisha-
Tabak aus der Umgebungsluft ist mindestens genauso gesundheitsschädlich wie E-Zigaretten,
Zigaretten, Zigarren und Pfeifen.
Die Regierungsfraktionen wollen die entsprechenden Gesetze verbessern.
Wir begrüßen dies und fordern daher für die anstehende Überarbeitung des Berliner
Nichtraucherschutzgesetzes:
- Deutlich sichtbare Warnhinweise und Erläuterung zu den schädlichen Wirkungen und
gesundheitlichen Risiken müssen an Shisha-Bars angebracht werden.
- Um die Konsumierenden und Beschäftigten vor einer CO-Vergiftung zu schützen, darf ein
Grenzwert von 35 Milligramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter überall in einer Shisha-Bar
keinesfalls überschritten werden. Mess- und Warnanlagen müssen dies ständig
überwachen.
- Die Betreiber sind im Rahmen der Selbstüberwachung zu Messprotokollen zu verpflichten.
- Jede Einrichtung muss über eine raumlufttechnische Anlage verfügen, die regelmäßig
gewartet und kontrolliert wird.
- Jede Shisha-Bar muss über eine Abzugsanlage mit Geruchsfilter in den Bereichen
verfügen, in denen die Kohle vorgeglüht wird oder beim Rauchen verglüht. Es muss zudem
sichergestellt werden, dass die Abluft der Abzugsanlagen vollständig über das Dach
erfolgt, um Anwohner*innen vor den Rauchgasen zu schützen.
- Die Zubereitung der Kohlen, ihre Lagerung und Entsorgung sind in Bezug auf die
Brandgefahr klar zu regulieren.
Begründung
Unterstützer*innen:
Monika Herrmann (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Christiane Heiß (KV Tempelhof-Schöneberg), Catherina Pieroth (KV Tempelhof-Schöneberg), Urban Aykal (KV Steglitz-Zehlendorf)